SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5456 18. Wahlperiode 2017-06-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Private Dienstwagennutzung durch Landesbedienstete Nach Unterlagen, die dem Fragesteller vorliegen, meldete im Februar 2015 eine Bürgerin dem Direktor des LLUR, dass ein Mitarbeiter des LLUR mehrfach mit Dienstwagen nach Hause gefahren und dort Privatangelegenheiten erledigt habe. 1. Sind Landesbedienstete im konkreten Fall und allgemein zu Privatfahrten mit Dienstwagen berechtigt? Dienstwagen dürfen nur zu dienstlichen Zwecken eingesetzt werden. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Es gilt die Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein über die Kraftfahrzeugrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein - KfzRL SH -(Amtsbl. Schl.-H. 2002 S. 145). 2. Haben im konkreten Fall die Ermittlungen die Vorwürfe der unerlaubten privaten Dienstwagennutzung, falscher Eintragungen in Fahrtenbücher und nicht ordnungsgemäßer Dokumentation von Arbeitszeiten bestätigt? Nein. 3. Welche Konsequenzen hatten etwaige Verfehlungen? Entfällt. Drucksache 18/5456 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Die Staatsanwaltschaft Kiel teilte der Bürgerin am 23.04.2015 ausweislich eines dem Fragesteller vorliegenden Schreibens mit, der Dienstherr sei trotz der Meldung "nicht tätig geworden". Trifft dies zu? Nein. 5. Hat sich der Bedienstete darauf berufen, über seine Dienstpflichten bezüglich Dienstwagennutzung, Fahrtenbücher und Arbeitszeitendokumentation im Unklaren gewesen zu sein? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? Nein.