SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/546 18. Wahlperiode 13-02-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ortsumgehung Brokdorf (B 431) Vorbemerkung der Landesregierung: Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgegebene Ziel, gegenüber dem bisherigen unterfinanzierten Bundesverkehrswegeplan 2003 ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die künftige Verkehrsinfrastruktur aufzustellen, wird für richtig gehalten. Das BMVBS hat angekündigt , dass in der Grundkonzeption Erhaltungsinvestitionen Vorrang vor Neu- und Ausbauinvestitionen haben sollen. Des Weiteren sollen Projekte zur Engpassbeseitigung im Vordergrund stehen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte und des Geltungszeitraums des neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bis 2030 sind eine Begrenzung der anzumeldenden Projekte und eine Konzentration auf raumwirksame Vorhaben geboten. 1. Wie begründet die Landesregierung die Streichung der Ortsumgehung Brokdorf im Zuge der B 431 aus der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan? 2. Welche Gespräche gab es seitens der Landesregierung vor der Entscheidung mit den Verantwortlichen in Brokdorf (z.B. der Gemeinde), wann und mit welchem Ergebnis? 3. Welche Gespräche gab es seitens der Landesregierung nach der Entscheidung mit den Verantwortlichen in Brokdorf, wann und mit welchem Ergebnis? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet: Unter Berücksichtigung der in den Vorbemerkungen genannten Aspekte soll von einer Anmeldung der Ortsumgehung Brokdorf abgesehen werden, da die Ver- Drucksache 18/ 546 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 kehrsbelastungen auf der B431 gemäß der letzten Straßenverkehrszählung in 2010 zwischen rd. 3.300 Kfz/24h und 4.000 Kfz/24h betragen und Verkehrsprobleme auf der B431 nicht vorliegen. Auch unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Bedarfsplanprognose für das Jahr 2025 mit prognostizierten Verkehrsbelastungen von ca. 5.000 Kfz/24h ist davon auszugehen, dass die Verkehrsströme wie bisher auch weiterhin verträglich und problemlos abgewickelt werden können. Aus dem kommunalen Raum liegen keine Meldungen oder Anfragen im Hinblick auf eine problematische Verkehrssituation vor, die eine Ortsumgehung erfordern. Allenfalls handelt es sich um punktuelle Fragestellungen (z.B. Knotenpunkte), die gelöst werden konnten. Gespräche mit der Gemeinde Brokdorf sind deshalb nicht geführt worden. 4. Hat die Landesregierung vor der Entscheidung aktuelle Kosten-Nutzen-Analysen hinsichtlich der Ortsumgehung Brokdorf erstellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Antwort: Aktuelle Kosten-Nutzen-Analysen wurden nicht erstellt. 5. Welche alternative Lösung plant die Landesregierung, um der hohen Verkehrsbelastung im Ortskern von Brokdorf wirkungsvoll zu begegnen? Antwort: Wie zuvor ausgeführt, sind weitreichende Verkehrsprobleme auf der B431im Bereich Brokdorf nicht dokumentiert. Insofern wird die Notwendigkeit einer Alternativplanung auch nicht gesehen.