SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/549 18. Wahlperiode 2013-03-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Patrick Breyer und Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Maßnahmen gegen Umweltkriminalität und illegale Greifvogelverfolgung 1. Wie wird Umweltkriminalität derzeit festgestellt? Gibt es dafür speziell ausgebildetes Personal, das hauptamtlich mit der Aufklärung von Umweltkriminalität und deren Verfolgung befasst ist? Kann die Landesregierung erläutern –unter anderem am Beispiel der illegalen Greifvogelverfolgung– wie Umweltkriminalität derzeit bekämpft wird? Umweltkriminalität ist strafrechtlich bewehrt und wird entsprechend verfolgt. Zur Aufdeckung von Umweltstraftaten gibt es zuständige Einheiten bei der Polizei („Umweltschutztrupps“). Speziell im Fall illegaler Greifvogelverfolgung findet stets eine Untersuchung statt. Die Ermittlung der Täter bzw. der Nachweis strafrechtlichen Handelns erweist sich aber häufig als schwierig. Betriebe, deren Tätigkeit schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann, unterliegen sowohl anlassbezogenen als auch verdachtsunabhängigen Kontrollen. Im landwirtschaft-lichen Bereich sind Zuwendungen an die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften gebunden (cross compliance). Bei Verstößen erfolgt eine Reduzierung der Zuwendungssumme , dies kann bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 100 % der Fördersumme ausmachen. Zur Eindämmung der illegalen Greifvogelverfolgung hat die Landesregierung gemeinsam mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV) und der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft für Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. (OAG) die „Kieler Erklärung zum Schutz der Greifvögel in Schleswig-Holstein“ verabschie- 1 Drucksache 18/549 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 det. Im Rahmen dieser Erklärung werden alle Übergriffe auf Greifvögel beziehungsweise der Verdacht auf solche Übergriffe gesammelt. Darüber hinaus werden tot aufgefundene Tiere untersucht und entsprechende Fälle bei den zuständigen Staatsanwaltschaften durch das MELUR zur Anzeige gebracht. 2. Sind neue, weiterführende Maßnahmen geplant? Insbesondere: Beabsichtigt die Landesregierung, nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens im Umweltministerium eine Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität einzurichten? Ferner: Würde die Aufklärung und Bekämpfung der illegalen Greifvogelverfolgung in den Zuständigkeitsbereich dieser Stelle fallen? Nein. Insbesondere im Zusammenhang mit der illegalen Greifvogelverfolgung setzt die Landesregierung auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den am Verfahren beteiligten Partnern innerhalb der Jagd und des Naturschutzes. Ziel ist es, durch gezielte Aufklärung die oft veraltete Sicht auf Prädatoren in ökologischen Systemen zu verändern und die Betroffenen vor Ort in diese Prozesse aktiv einzubinden. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens einen Erlass zur Frage der illegalen Greifvogelverfolgung herauszugeben, in dem die Rechtslage verdeutlicht, sowie die behördliche Zuständigkeit und die Verfahrensabwicklung dargestellt wird? Nein. Die Herausgabe eines entsprechenden Erlasses erscheint aus Sicht der Landesregierung nicht notwendig, da die Rechtslage klar ist und entsprechende Fälle bereits in der Vergangenheit verfolgt wurden, wenn entsprechende Verdachtsmomente vorlagen. Da zudem insbesondere außerhalb der Behördenstrukturen angesiedelte Institutionen und Beteiligte angesprochen werden sollen, ist die auf freiwillige Kooperation gegründete Kieler Erklärung besser geeignet, die gesteckten Ziele zu verfolgen, als ein Erlass, der lediglich gegenüber Behörden Wirkung entfalten könnte. 4. Beabsichtigt die Landesregierung, nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens einen Leitfaden zum Bekämpfen, Erkennen und Verhindern illegaler Greifvogelverfolgung herauszugeben? Nein. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) steht allen am Verfahren Beteiligten und allen Interessierten als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus werden notwendige Anzeigen, soweit dies nicht durch die Beteiligten selbst erfolgen kann, durch das MELUR erarbeitet und weitergeleitet. Dieses Verfahren hat sich insbesondere vor dem 3 Hintergrund unterschiedlicher Einzelfallkonstellationen besser bewährt als die Herausgabe eines zwangsläufig allgemeiner gehaltenen Leitfadens. 5. Welche Ausgleichs- bzw. Schutzmaßnahmen sind zum Schutz der Greifvogelpopulation entlang der E47 auf Fehmarn geplant, wenn durch die Hinterlandanbindung ein großer Teil der auf Fehmarn noch vorhanden Baumbestände verloren geht? Durch den trassenparallelen Ausbau der B207 (E47) auf der Insel Fehmarn werden Greifvogelvorkommen nicht erheblich beeinträchtigt. Ausgleichs- bzw. Schutzmaßnahmen sind somit nicht erforderlich. Die Gehölzbestände zwischen der B 207 (E 47) und der Bahntrasse bleiben beim Ausbau erhalten. Für den Verlust von straßenbegleitenden Gehölzbeständen infolge des Ausbaus der B 207 (E47) auf der Westseite, erfolgt als Gestaltungsund Minimierungsmaßnahme eine abschnittsweise Anpflanzung von Hochstämmen an Dammböschungen und Einschnittsböschungen auf der Insel Fehmarn (vgl. LBP 2011, Maßnahme 0.7 G/M). Darüber hinaus werden außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereichs der Bundesstraße an den Anschlussstellen Avendorf und Puttgarden sowie trassenfern in Wulfen Knicks angelegt und Gehölzpflanzungen realisiert (vgl. LBP 2011, Maßnahme 9.1, 17.1 und 19.2).