SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/559 18. Wahlperiode 11.03.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze in der Landesverwaltung Vorbemerkung der Landesregierung: Die Kleine Anfrage wird in Bezug auf die Arbeitsplätze der „unmittelbaren“ Landes- verwaltung beantwortet, rechtlich selbstständige Einrichtungen wie rechtsfähige Kör- perschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts sind von der Beantwortung nicht erfasst. 1. Wurde für alle in der Landesverwaltung bestehenden Arbeitsplätze die nach den rechtlichen Regelungen erforderliche Gefährdungsbeurteilung vorge- nommen? Die Landesregierung sieht entsprechend der Bestimmungen der §§ 5, 6 des Arbeits- schutzgesetzes vom 07.08.1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 15 Ab- satz 89 des Gesetzes vom 05.02.2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, die Ge- fährdungsbeurteilung als eine Daueraufgabe an, um der Pflicht zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und der Verhütung von arbeitsbedingten Ge- Drucksache 18/559 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode sundheitsgefahren im Sinne von § 21 Abs. 1 SGB VII - Gesetzliche Unfallversiche- rung - nachzukommen. Im weit überwiegenden Teil der Landesverwaltung sind die erforderlichen Gefährdungsanalysen durchgeführt und werden weiter angepasst. Dies erfolgt unter Mitwirkung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und/oder den arbeitsmedizinischen Dienst. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz und entsprechender Anweisungen der Unfallkasse Nord wurde ursprünglich angenommen, dass Büroarbeitsplätze gleich zu beurteilen sind und daher „Musterarbeitsplätze“ beurteilt werden können. Mittlerweile ist man dazu übergegangen, die individuelle Arbeitssituation zu betrachten, bei- spielsweise die ergonomische Ausgestaltung und die Lichtverhältnisse am konkre- ten, einzelnen Arbeitsplatz. Dazu gehört auch, dass die physischen und psychischen Kompetenzen der jeweiligen Beschäftigten mit in die Betrachtung einfließen. Dies erhöht den Aufwand und den Zeitbedarf, ebenso wie die technische Entwicklung und die daraus folgende Veränderung der Arbeitsbedingungen. 2. Wenn nein, a. in welchem Umfange fehlen aktuell Gefährdungsbeurteilungen für Ar- beitsplätze in der Landesverwaltung? Geschäftsbereich des MJKE: Eine vollständige Erstellung entsprechender Gefährdungsbeurteilungen ist für rund 2/3 der Arbeitsplätze in Gerichten und Staatsanwaltschaften erfolgt. Die Beurteilung der übrigen Arbeitsplätze ist überwiegend aufgrund von fehlenden Personalkapazitä- ten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten unterblieben. Um hier Abhilfe zu schaffen, erfolgte aufgrund von Ausschreibungen durch die GMSH ein Wechsel der beauftragten Firmen. Noch keine Gefährdungsbeurteilungen liegen für die Schleswig-Holsteinische Lan- desbibliothek und das Landesamt für Denkmalpflege vor. Diese Arbeitsplätze sind erst seit der Regierungsumbildung im Juni 2012 in den Zuständigkeitsbereich des MJKE übergegangen. Geschäftsbereich des Innenministeriums: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/559 3 Es liegen für knapp die Hälfte der Arbeitsplätze des Innenministeriums aktuelle Ge- fährdungsbeurteilungen vor. Die Gefährdungsbeurteilungen werden sehr intensiv durchgeführt, um die notwendige Qualität zu gewährleisten und erfordern daher ei- nen hohen Zeit- und Personalaufwand. Im zum 01.01.2011 errichteten Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH sind die Vorarbeiten fertiggestellt und die Gefährdungsbeurteilung beginnt nach Ab- schluss der Organisation des Landesamtes in diesem Jahr. In der Landesfeuerwehrschule SH ist die Bestandsaufnahme aller Büroräume und der Unterkunftsräume für Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer voll- ständig abgeschlossen. Die Gebäude des Außen- und Übungsbereichs sind weit ge- hend untersucht. Es fehlen noch der Küchen- und der Lehrgangsbereich. Aufgrund der Besonderheiten der gesamten Anlage einschl. des Übungsgeländes ist ein über- durchschnittlich hoher Zeit- und Personalaufwand hierfür erforderlich. Geschäftsbereich des MELUR: Für wenige spezielle Arbeitsplätze im MELUR fehlen Gefährdungsbeurteilungen; diese Arbeitsplätze sind überwiegend mit der Regierungsumbildung im Juni 2012 in den Zuständigkeitsbereich des MELUR übergegangen. Die Gefährdungsanalysen im neugegründeten Amt für Planfeststellung Energie er- folgen bei der nächsten Begehung des arbeitsmedizinischen Dienstes im MELUR. b. aus welchem Grunde wurden die fehlenden Gefährdungsbeurteilungen nicht vorgenommen? Siehe Antwort unter 2.a) c. sind bei der Vornahme der vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen Arbeitsplätze, die von Menschen mit Behinderung besetzt sind, vorran- gig beurteilt worden? Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt für alle Beschäftigten. Hierbei werden die Erfor- dernisse von Menschen mit Behinderung besonders berücksichtigt. Drucksache 18/559 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode d. von welchem zeitlichen Umfang geht die Landesregierung aus, bis eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze in der Landesverwaltung vorliegt? Beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH und der Landesfeuerwehr- schule SH werden Gefährdungsbeurteilungen bis spätestens Ende 2014 vorliegen, für alle übrigen Arbeitsplätze der Landesverwaltung Schleswig-Holstein werden Ge- fährdungsanalysen voraussichtlich bis Ende 2013 vorliegen. Zur Gefährdungsanaly- se als Daueraufgabe siehe Antwort zu 1. 3. Existiert für Gefährdungsbeurteilungen in der Landesverwaltung ein einheitli- ches Beurteilungsprogramm und wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet? Ein einheitliches Beurteilungsprogramm ist rechtlich nicht vorgeschrieben, vielmehr verlangt § 5 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz, dass der Arbeitgeber die Gefähr- dungsbeurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen hat. Die Arbeitsplätze in der Landesverwaltung sind derart unterschiedlich, dass ein einheitliches Beurtei- lungsprogramm nicht sachgerecht wäre.