SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/560 18. Wahlperiode 13-03-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Sönnichsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ortsumgehung Selent (B 202) Vorbemerkung der Landesregierung: Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgegebene Ziel, gegenüber dem bisherigen unterfinanzierten Bundesverkehrswegeplan 2003 ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die künftige Verkehrsinfrastruktur aufzustellen, wird für richtig erachtet. Das BMVBS hat angekündigt, in der Grundkonzeption Erhaltungsinvestitionen Vorrang vor Neu- und Ausbauinvestitionen geben zu wollen. Des Weiteren sollen Projekte zur Engpassbeseitigung im Vordergrund stehen. Das BMVBS hat zudem angekündigt, mit einer größeren Transparenz bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 eine angemessene und frühzeitige Diskussion über die Verkehrsprojekte in Deutschland zu ermöglichen. Seinem Konzept entsprechend können alle Interessierten prozessbegleitend über den Fortschritt der Arbeiten und Zwischenergebnisse informiert werden. Dafür sollen Veröffentlichungen im Internet, Fachartikel und Informationsveranstaltungen genutzt werden. Über die Bereitstellung von Informationen hinaus sieht das BMVBS für zentrale Meilensteine bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans Konsultationen vor, um eine Mitwirkung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. 1. Wie begründet die Landesregierung die Streichung der Ortsumgehung Selent im Zuge der B 202 aus der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan, insbesondere vor dem Hintergrund des Baus der Fehmarnbeltquerung, mit der der B 202 als Querverbindung Oldenburg-Kiel eine noch höhere Bedeutung zukommen wird? Drucksache 18/560 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Gespräche gab es seitens der Landesregierung vor der Entscheidung mit den Verantwortlichen in Selent (z.B. der Gemeinde), wann und mit welchem Ergebnis ? 3. Welche Gespräche gab es seitens der Landesregierung nach der Entscheidung mit den Verantwortlichen im Kreis Plön, wann und mit welchem Ergebnis? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet: Unter Berücksichtigung der in den Vorbemerkungen genannten Aspekte soll von einer Anmeldung der Ortsumgehung Selent abgesehen werden, da die Verkehrsbelastungen auf der B 202 gemäß der letzten bundesweiten Straßenverkehrszählung in 2010 zwischen rd. 9.400 Kfz/24h und 7.500 Kfz/24h betragen und Verkehrsprobleme auf der B 202 nicht vorliegen. Auch unter Berücksichtigung einer Festen Fehmarnbeltquerung ist davon auszugehen, dass die für das Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsströme von ca. 9.600 Kfz/24h wie bisher auch verträglich und problemlos abgewickelt werden können. Aus dem kommunalen Raum liegen aus den letzten 10 Jahren keine Meldungen im Hinblick auf eine problematische Verkehrssituation vor, die eine Ortsumgehung erfordern. Gespräche mit der Gemeinde Selent sind deshalb nicht geführt worden. 4. Hat die Landesregierung vor der Entscheidung aktuelle Kosten-Nutzen-Analysen hinsichtlich der Ortsumgehung Selent erstellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Antwort: Aktuelle Kosten-Nutzen-Analysen wurden nicht erstellt. 5. Welche alternative Lösung plant die Landesregierung, um der zukünftig höheren Verkehrsbelastung im Ortskern von Selent wirkungsvoll zu begegnen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Wie zuvor ausgeführt, sind Verkehrsprobleme auf der B202 nicht dokumentiert. Insofern wird die Notwendigkeit einer Alternativplanung auch nicht gesehen.