SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/561 18. Wahlperiode 13-03-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ortsumgehung Schmalensee (B 430) Vorbemerkung der Landesregierung: Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgegebene Ziel, gegenüber dem bisherigen unterfinanzierten Bundesverkehrswegeplan 2003 ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die künftige Verkehrsinfrastruktur aufzustellen, wird für richtig erachtet. Das BMVBS hat angekündigt, in der Grundkonzeption Erhaltungsinvestitionen Vorrang vor Neu- und Ausbauinvestitionen geben zu wollen. Des Weiteren sollen Projekte zur Engpassbeseitigung im Vordergrund stehen. Das BMVBS hat zudem angekündigt, mit einer größeren Transparenz bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 eine angemessene und frühzeitige Diskussion über die Verkehrsprojekte in Deutschland zu ermöglichen. Seinem Konzept entsprechend können alle Interessierten prozessbegleitend über den Fortschritt der Arbeiten und Zwischenergebnisse informiert werden. Dafür sollen Veröffentlichungen im Internet, Fachartikel und Informationsveranstaltungen genutzt werden. Über die Bereitstellung von Informationen hinaus sieht das BMVBS für zentrale Meilensteine bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans Konsultationen vor, um eine Mitwirkung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. 1. Wie begründet die Landesregierung die Streichung der Ortsumgehung Schma- lensee im Zuge der B 430 aus der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan? Drucksache 18/561 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Gespräche gab es seitens der Landesregierung vor der Entscheidung mit den Verantwortlichen in Schmalensee (z.B. der Gemeinde), wann und mit welchem Ergebnis? 3. Welche Gespräche gab es seitens der Landesregierung nach der Entscheidung mit den Verantwortlichen im Kreis Segeberg, wann und mit welchem Ergebnis? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet: Aufgrund der vorhandenen schmalen Fahrbahnbreite der B430 in der Ortsdurchfahrt Schmalensee sind in der Vergangenheit verschiedene Überlegungen im Hinblick auf bauliche und verkehrsrechtliche Aspekte erfolgt, um die Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt zu verbessern. Allerdings sind die von der Straßenbauverwaltung vorgeschlagenen Teilumfahrungsvarianten von der Gemeinde abgelehnt und Ausbauvarianten in der Ortsdurchfahrt nicht abschließend festgelegt worden. Da unter Berücksichtigung der in den Vorbemerkungen genannten Aspekte, der bestehenden Verkehrsbelastungen auf der B 430, die gemäß der letzten bundesweiten Straßenverkehrszählung in 2010 zwischen rd. 6.000 Kfz/24h und 8.400 Kfz/24h liegen, und des bislang ermittelten Kosten-Nutzen-Verhältnisses von 2,0 eine Realisierung der Ortsumgehung nicht in einem überschaubaren Zeitraum realistisch ist, soll von einer Anmeldung der Ortsumgehung Schmalensee abgesehen werden. Auch die gemäß der derzeit gültigen Bedarfsplanprognose für das Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsbelastungen von ca. 6.000 Kfz/24h im Bereich Schmalensee erlauben keine andere Bewertung. Gespräche mit Verantwortlichen aus dem Kreis Segeberg sind nicht geführt worden . 4. Hat die Landesregierung vor der Entscheidung aktuelle Kosten-Nutzen-Analysen hinsichtlich der Ortsumgehung Schmalensee erstellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Aktuelle Kosten-Nutzen-Analysen wurden nicht erstellt.