SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/565 18. Wahlperiode 13-03-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ortsumgehung der B209 in Schwarzenbek Vorbemerkung des Fragestellers: Im Bericht der Landesregierung zur Anmeldung des Landes für den Bundesverkehrswegeplan 2015 ist die Ortsumgehung Schwarzenbek erneut für den vordringlichen Bedarf angemeldet. Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren wurden bereits 2004 von der Stadt an den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet . Unter diesen Vorrausetzungen stelle ich folgende Fragen: 1. Wann erwartet die Landesregierung den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung der B209 in Schwarzenbek? Antwort: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung Schwarzenbek wurde die Erarbeitung einer Planänderungsunterlage erforderlich. Diese Planänderungsunterlage hat zwischenzeitlich öffentlich ausgelegen. Die eingegangenen Einwendungen sind bearbeitet und die Erörterungstermine für den 16. und 17. April 2013 vorgesehen. Eine belastbare Terminierung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses kann erst nach Kenntnis der Ergebnisse der Erörterungen gemacht werden. Drucksache 18/565 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Ist es im Zuge der Planung zu einer Verzögerung gekommen, weil die Stadt Schwarzenbek das Neubaugebiet "Lupus-Park" als Gebiet für Wohnbebauung ausgewiesen hatte? Wenn ja, welcher Zeitrahmen wurde benötigt, um eine neue Planung des Lärmschutzes durchzuführen? Antwort: Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Schwarzenbek und der Straßenbauverwaltung hat die Stadt Schwarzenbek die Bauvorbereitung einschließlich der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die Ortsumgehung Schwarzenbek betrieben (vgl. auch Antwort zu Frage 3). Parallel zum Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung hat die Stadt Schwarzenbek ein B-Plan-Verfahren einschließlich Änderungsverfahren für das Gebiet Lupus -Park betrieben. Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen fand im Jahr 2009 statt, die Erörterungen hierzu in 2010. Aus den eingegangenen Einwendungen ergab sich, dass die Gebietsausweisung im B-Plan Lupus-Park nicht mit den parallel von der Stadt Schwarzenbek betriebenen Änderungen im B-Plan-Verfahren übereinstimmte. In den Planfeststellungsunterlagen war das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen. Im B-Plan-Änderungsverfahren hatte die Stadt Schwarzenbek die Ausweisung zum Wohngebiet vorgesehen. Die Gebietsausweisung ist Grundlage für die Lärmtechnische Berechnung. In der Planfeststellung zur Ortsumgehung Schwarzenbek aus 2009 war der entsprechende Lärmschutz für ein Wohngebiet nicht berücksichtigt worden. Auch im parallel betriebenen B-Plan-Änderungsverfahren wurde die in der Planfeststellung befindliche Ortsumgehung Schwarzenbek nicht hinreichend berücksichtigt, so dass auch im geänderten B-Plan kein Lärmschutz berücksichtigt wurde. Nachdem die Stadt einen rechtsverbindlichen B-Plan erlassen hatte, musste die Planfeststellungsunterlage für die Ortsumgehung Schwarzenbek geändert werden. Die Planänderungsunterlage wurde im Jahr 2012 erneut öffentlich ausgelegt. 3. Die Stadt Schwarzenbek ist im Zuge der Planung der Ortsumgehung in Vorleistung getreten. Sind die Kosten der Stadt bereits in voller Höhe erstattet worden? Wenn ja, wie hoch war die Erstattung? Wenn nein, wann wird mit der Zahlung gerechnet? Antwort: Zwischen der Stadt Schwarzenbek und der Straßenbauverwaltung wurde am 23.01.2001 eine Vereinbarung geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung hat die Stadt Schwarzenbek die Bauvorbereitung bis zur Erstellung der Planfeststellungsunterlagen übernommen und im Gegenzug eine Kostenerstattung in Höhe von 5 % der Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/565 3 auf den Bund entfallenden Baukosten erhalten. Diese Vereinbarung wurde in 2011 mit einem Betrag von 220.700 € schlussgerechnet.