SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/566 18. Wahlperiode 13-03-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zusätzliche Haushaltsmittel für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) Vorbemerkung des Fragestellers: Wirtschaftsminister Meyer hat ein fünf Millionen Euro „Frühjahrsprogramm“ für die Sanierung der Schlaglöcher auf den Landesstraßen angekündigt, dessen Finanzierung das Wirtschaftsministerium aus dem eigenen Haushalt sicherstellen möchte. 1. Aus welchen Haushaltstiteln werden die zusätzlichen fünf Millionen Euro für die Sanierung der Landesstraßen zur Verfügung gestellt? Bitte tabellarisch darstellen, aus welchem Haushaltstitel mit welcher Zweckbestimmung sowie der Entwicklung der Jahre 2011 bis 2013. Antwort: Bei den fünf Millionen Euro handelt es sich um eine am Ende des Haushaltsjahres 2012 gebildete Rücklage. Die Entnahme aus der Rücklage erfolgt aus dem Titel 0614.00.359 02 und wird bei Titel 0614.04.894 01 verausgabt. 2. Auf die Finanzierung welcher konkreten Vorhaben muss die Landesregierung durch die geänderte Mittelverwendung im Jahr 2013 verzichten? Hier bitte eine Feinspezifizierung der jeweils betroffenen Haushaltstitel darlegen. Antwort: Da es sich um eine Rücklage aus 2012 handelt, sind keine konkreten Vorhaben in 2013 betroffen. 3. Wie hoch ist nach Auffassung der Landesregierung der so genannte „Sanierungs- stau“ bei a. der Grundinstandsetzung von Landesstraßen, Drucksache 18/566 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 b. der Sanierungsmaßnahmebedarf von Landesstraßen. Antwort: Auf Basis der letzten systematischen Zustandserfassung und Bewertung der Landesstraßen (ZEB) in den Jahren 2009/2010 wiesen 24.5% des rund 3.600 km langen Landesstraßennetzes Schwellenwertüberschreitungen bei der Straßensubstanz auf. Demzufolge umfasste in 2009/2010 der Erhaltungsstau rund 900 km Landesstraßen , bei denen Sanierungsmaßnahmen erforderlich waren. Bereits in den Jahren 2005/2006 hatte der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein den Erhaltungsstau bei den Landesstraßen in Schleswig-Holstein auf ca. 100 Mio. € beziffert. Der LBV-SH hat bereits eine neue Zustandserfassung beauftragt, die objektiven Ergebnisse werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2014 vorliegen. Die Entscheidung, ob eine Grundinstandsetzung, eine Teilerneuerung oder eine Instandsetzung einer Straße technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, kann erst im Rahmen der konkreten Bauvorbereitung der Erhaltungsmaßnahme getroffen werden, eine sachgerechte Differenzierung zwischen Grundinstandsetzungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen kann daher in allgemeiner Form nicht vorgenommen werden . Sind bereits Substanzschäden am Straßenkörper vorhanden, ist in der Regel mit Ausweitungen von Schadensgröße und Schadensumfang zu rechnen. Demzufolge ist von einem deutlichen Anstieg des Bedarfes von Grundinstandsetzungen auszugehen . Belastbare Antworten zu den Unterfragen a.) und b.) sind daher nicht möglich. 4. Wie begründet es die Landesregierung, dass nur im Jahr 2013 fünf Millionen Euro zusätzlich für den LBV-SH bereitgestellt werden können, obwohl der LBV-SH deutlich gemacht hat, dass er diese Haushaltsmittel dauerhaft benötigt? Antwort: Die Haushaltsmittel werden vom Parlament bewilligt. Die Haushaltsverhandlungen für den Haushalt 2014 haben erst begonnen. 5. Wie kommt die Landesregierung zu der Erkenntnis, dass ein Verzicht auf die im Haushaltsansatz 2013 gekürzten oder gestrichenen Haushaltstitel nicht dauerhaft möglich ist und wie begründet sie dies? Antwort: In 2013 ist keine Kürzung erfolgt.