SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/568 18. Wahlperiode 2013-03-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauke Göttsch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Wolfsmanagement 1. Wie viele Wölfe halten sich aktuell in Schleswig-Holstein auf und in welchen Re- gionen? Im Juli 2012 wurde ein Wolf im westlichen Kreis Segeberg durch Fotofalle und anhand genetischer Untersuchung einer Kotprobe nachgewiesen (so genannter C1-Nachweis). Im Januar 2013 gelang der bestätigte Hinweis für einen zweiten Wolf im Kreis Herzogtum Lauenburg in unmittelbarer Nähe der Grenze zu MecklenburgVorpommern . Durch einen geschulten ehrenamtlichen Wolfsbetreuer konnte im Schnee eine 1.500 m lange Spur dokumentiert und sicher einem Wolf zugeordnet werden. 2. Wie viele Wolfsbetreuerinnen und Wolfsbetreuer gibt es in Schleswig-Holstein, auf welcher Grundlage wurde ihre Anzahl bestellt und für welche Regionen sind sie zuständig? Zurzeit gibt es 35 Wolfsbetreuer und Wolfsbetreuerinnen in Schleswig-Holstein. Diese wurden durch die an der Erarbeitung des Managementkonzeptes („Positionspapier zur Wiederbesiedelung Schleswig-Holsteins durch den Wolf“) im Rahmen eines Runden Tisches beteiligten Verbände (Naturschutzverbände, Jagdverbände , Bauernverband, Landwirtschaftskammer, Schafzucht-Verband SH, Drucksache 18/568 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Freundeskreis freilebender Wölfe) vorgeschlagen. Eine Aufteilung in Regionen fand nicht statt. 3. Welche Kosten sind für deren Ausbildung entstanden und wer trug diese? Welche laufenden Kosten entstehen eventuell? Durch die Ausbildung vom 16. - 19.3 2011 entstanden Kosten in Höhe von 9.136,--€. Diese wurden durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume getragen. Weitere Kosten in geringer Höhe entstehen durch die Erstattung von Fahrtkosten und Verbrauchsmaterial (Batterien für Wildkameras u. ä.). 4. Bei welcher/n Haushaltsstelle/n stehen Finanzmittel in welcher Höhe zur Verfü- gung? In welcher Höhe wurden Mittel ggf. bereits abgerufen? Seit Einführung des Wolfsmanagements wurden keine zusätzlichen Haushaltsmittel eingeworben, d.h. die notwendigen Ausgaben werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Naturschutz (vor allem aus der Maßnahmegruppe 01 „Biologischer Flächenschutz, Natura 2000 und Artenschutz“ des Kapitels 1313 des Einzelplans 13 des MELUR) erstattet. 5. Inwieweit wurde die sog. “Wolfsrichtlinie“ bisher in Anspruch genommen? Auf der Grundlage der „Wolfsrichtlinie“ wurden in 2011 28.166,90 € und in 2012 45.491,63 € bewilligt. Die Mittel wurden zum überwiegenden Teil für Herdenschutzmaßnahmen von Schafhaltern bewilligt.