SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/577 18. Wahlperiode 2013-03-12 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Oberstufen an Gemeinschaftsschulen II Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 13.02.2013 (Drs. 18/481) schreibt die Landesregierung, dass Nortorf und Bordesholm nicht aufgrund einer Ministerent- scheidung eine Oberstufe in Aussicht gestellt worden ist. 1. Welche fachlichen Aspekte haben dazu geführt, dass nach der Bewertung der Fachabteilung des MBW vom 12.12.2012, den Bürgermeistern von Nortorf, Kellinghusen, Lauenburg und Bordesholm signalisiert wurde, dass ihre Anträge auf Errichtung einer Oberstufe als genehmigungsfähig eingestuft werden? Antwort: Die Kriterien sind im Einzelnen der Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn zur Errichtung neuer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen (Drs. 18/484) zu entnehmen. Drucksache 18/577 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wer hat entschieden, dass die Gemeinschaftsschulen in Bargteheide, Büchen, Handewitt, Büdelsdorf, Schönberg, Nortorf, Kellinghusen, Lauenburg und Bor- desholm eine gymnasiale Oberstufe errichten können? Antwort: Es ist noch in keinem der genannten Fälle ein Genehmigungsbescheid ergangen. Den Antragstellern wurde lediglich vom Bildungsministerium signalisiert, welcher Umgang mit ihrem Antrag beabsichtigt ist, wenn es zu einer Änderung des Schul- gesetzes in der zum Zeitpunkt der Absendung der Schreiben (18. Dezember 2012) im Landtag beratenen Fassung kommt.