SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/586 18. Wahlperiode 13-03-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Leistungsprobleme des Nord-Ostsee-Kanals Vorbemerkung der Landesregierung: Eigentümer der Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal (NOK) ist gem. Artikel 89 Grundgesetz der Bund. Er verwaltet den Kanal durch eigene Behörden. Zuständig sind die Wasser- und Schifffahrtdirektion(WSD) Nord sowie die Wasser- und Schifffahrtsämter (WSÄ) in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau. Die Landesregierung hat in den Angelegenheiten des NOK keine originären eigenen Verwaltungszuständigkeiten. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie die Angaben der Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes WSV), soweit öffentlich zugänglich, zu Grunde gelegt. Nach Rücksprache mit dem BMVBS teilt die WSV mit, dass bei Anfragen an Landesregierungen zu Themen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, auf diese Zuständigkeit verwiesen werden möge. 1. Wird die Landesregierung in regelmäßigen Abständen über Entwicklungen des Betriebes des Nord-Ostseekanals durch Behörden des für den Kanal zuständigen Bundes informiert? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Dienststellen des Bundes und des Landes stehen in Kontakt miteinander, so dass die Landesregierung über aktuelle Entwicklungen in der Regel zeitnah, aber Drucksache 18/586 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode nicht vor der Öffentlichkeit informiert wird. 2. Liegen der Landesregierung belastbare Zahlen des Bundes darüber vor, wie sich die Durchfahrtszahlen im Nord-Ostseekanal zwischen 2002 und 2012 entwickelt haben? Wenn ja, bitte tabellarisch nach Anzahl der Schiffe, in BRT, in NRT und bei Containerschiffen zusätzlich in TEU darstellen. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Zahlen zum Schiffsverkehr im Nord-Ostseekanal werden regelmäßig veröffentlicht und sind allgemein zugänglich. Sie sind in der als Anlage beigefügten Grafik nochmals aufgeführt. Weitergehende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Liegen der Landesregierung belastbare Zahlen darüber vor, wie viele Stunden die Schleusen in Brunsbüttel und in Kiel-Holtenau zwischen 2002 und 2012 nach Angaben des Bundes ausgefallen sind? Bitte tabellarisch nach Brunsbüttel und Kiel-Holtenau, der Anzahl der ausgefallenen Schleusenkammern, dem Grund (Wartung, Verschleiß, allgemeine technische Probleme, Beschädigung durch Schiffe, sonstige Gründe) und der Zeit darstellen. Antwort: Nein, siehe Vorbemerkung. 4. Liegen der Landesregierung belastbare Zahlen des Bundes darüber vor, wie lange die durchschnittlichen Wartezeiten für Handelsschiffe bei „normalem“ Verkehr sind? Wie lang sind diese bei Schleusenreparaturen? Antwort: Nein, siehe Vorbemerkung. 5. Sind der Landesregierung belastbare Zahlen des Bundes bekannt, welche Kosten den Reedereien, Schiffseignern und Maklern durch die Wartezeiten seit 2002 entstanden sind? Wenn ja, bitte tabellarische Darstellung der einzelnen Reedereien, Schiffseigner und Makler. Wenn nein, warum nicht? Antwort Nein. Soweit der Landesregierung bekannt, werden diese unternehmensinternen Daten dem Bund in der Regel nicht übermittelt. 6. Liegen der Landesregierung belastbare Zahlen des Bundes darüber vor, in welcher Höhe zwischen 2002 und 2012 nach Angaben des Bundes jährlich Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/586 Kanaldurchfahrtsgebühren eingenommen wurden? Bitte tabellarisch darstellen. Antwort Nein. Die Erhebung dieser Daten obliegt der Bundeswasserstraßenverwaltung. Die Zahlen für die einzelnen Jahre werden in den jeweiligen Folgejahren im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushaltes veröffentlicht. 7. Liegen der Landesregierung Angaben des Bundes vor, wie hoch die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Nord-Ostseekanals zwischen 2002 und 2012 waren? Antwort Nein, s. Antwort zu Frage 6. 8. Liegen der Landesregierung belastbare Informationen des Bundes darüber vor, in welchem Maß sich die Ausfallzeiten auf die Einnahmesituation der Lotsen ausgewirkt haben? Wenn nein, warum nicht? Antwort Nein, die Erhebung dieser Daten obliegt den jeweiligen Lotsenbrüderschaften.