SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/587 18. Wahlperiode 2013-03-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung –Innenminister Auswahl des Gutachters zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs 1. Welches Verfahren ist für die Auswahl des Gutachters zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs vorgesehen? Wird der Auftrag öffentlich ausgeschrieben? Antwort: Bei der Ausschreibung handelt sich um eine Freihändige Vergabe ohne vorhergehenden Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Absatz 5 Buchst. h VOL/A. Die Durchführung des Verfahrens obliegt der vom Innenministerium beauftragten GMSH. An der Angebotsanforderung wurden insgesamt acht mögliche Anbieter beteiligt. 2. Welche Anforderungen werden an den potentiellen Gutachter gestellt? Antwort: Zur Angebotsanforderung ausgewählt wurden renommierte, etablierte Institutionen bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre grundsätzliche Eignung im Rahmen der Erstellung von Gutachten im Themenfeld Kommunaler Finanzausgleich in anderen Ländern bewiesen haben. 3. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auftragsvergabe und wie werden diese gewich- tet? Antwort: Die Kriterien waren (in Klammern die Gewichtung): Preis (30 %), Konzept des An- Drucksache 18/587 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 gebotes (60 %) und Präsentation (Konzeptvorstellung)/Verhandlungsgespräch (10 %). 4. Wer bzw. welches Gremium entscheidet über die Auftragsvergabe zur Erstellung des Gutachtens? Antwort: Das Innenministerium als Auftraggeber hat über die Auftragsvergabe zur Erstellung des Gutachtens entschieden. 5. Inwieweit sind kommunalen Landesverbände in die Auswahl des Gutachters mit einbezogen? Antwort: Dem Beirat für den kommunalen Finanzausgleich – dem unter anderem Mitglieder aller kommunalen Landesverbände angehören – wurden vor der Ausschreibung mögliche Anbieter benannt. Soweit Mitglieder des Beirats weitere mögliche Anbieter vorgeschlagen haben, wurden auch diese aufgenommen. Nach Eingang der Angebote wurde der Beirat unterrichtet: Von den acht angeschriebenen Instituten bzw. Wissenschaftlern haben zwei keine Rückmeldung gegeben, drei aufgrund mangelnder Kapazitäten von einer Angebotsabgabe abgesehen, zwei Angebote sind nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangen, und es wurde ein form- und fristgerechtes und im Übrigen auch tragfähiges Angebot abgegeben. Bei dem Anbieter handelt es sich um das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (NIW). Der Anbieterpräsentations-Termin wurde im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunaler Finanzausgleich durchgeführt. Der Arbeitsgruppe gehören wiederum Mitglieder aller kommunalen Landesverbände an. Interessierte Mitglieder des Beirats für den kommunalen Finanzausgleich konnten an der Sitzung zusätzlich teilnehmen. 6. Welcher Zeitplan besteht für die Auswahl des Gutachters, die Vergabe des Auftra- ges und die Vorlage des Gutachtens? Antwort: Die Anbieterpräsentation hat am 14. März 2013 stattgefunden. Am 18. März 2013 ist die Vergabe des Auftrages (Zuschlagserteilung) durch die GMSH an das NIW erfolgt. Das NIW hat das Gutachten bis Ende Juli 2013 zu erstellen.