SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) Drucksache 18/ 59 20.07.2012 und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Justiz, Kultur und Europa "Außensenat" des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Ich frage die Landesregierung: 1. Wie Viele Verfahren sind am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht seit dem Jahr 2005 — pro Jahr und unterteilt nach den wesentlichen Zuständigkeiten — eingegangen? Antwort zu Frage 1: Verfahrenszahlen beim OLG in Schleswig-Holstein 2005-2011 2'Ein "n e B ußg n Jahr 2005 2006 2007- Strafsachen 97 122 135 Familiensachen in der Rechtsmittel -instanz - Berufungsverf. u. Beschwerden • 1.226 1.228 1.199 -Rechtsu . Antr. auf Zul. der Rechts- 217 168 188 Berufun en- 1.584 1.491 1.478 Drucksache 18/ 59 2009 2010 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 108 139 180 139 212 160 205 249 1.369 1,327 1.280 1.273 1.085 1.128 1.262 1.347 'Sait 01.09.2009 das nein FamFG In Kraft gotroton. Aufgrund dosgøn «folgt eine arriore die anders gegliedert und zum Teil neu gefasst ist Die Zahlen sind der entrr»mrnen. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Wie viele Richterstellen sind am OLG Schleswig seit dem Jahr 2005 — pro Jahr und unterteilt nach den wesentlichen Zuständigkeiten — eingesetzt worden ? Antwort zu Frage 2: Der Einsatz der Richterinnen und Richter ist der beigefügten Übersicht „Personalverwendung des Oberlandesgerichts" (ROOO-R6 100) zu entnehmen. Wie Viele weitere Mitarbeiterstellen sind am OLG Schleswig seit dem Jahr 2005 — pro Jahr — eingesetzt worden? Antwort zu Frage 3: Der Einsatz der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der beigefügten Übersicht „Personalverwendung des Oberlandesgerichts" (HOO-E6 100) zu entnehmen. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung für einen oder mehrere der Zuständigkeitsbereiche des OLG Schleswig einen konkreten Bedarf, diese ganz Oder teilweise in einem „Außensenat" des OLG in der Hansestadt Lübeck unterzubringen ? Falls ja, für welche konkreten Bereiche, aus welchen Gründen und mit welcher zeitlichen Perspektive? Wie viele Richter- und Mitarbeiterplanstellen am OLG Schleswig wären bei Bejahung der Frage 4 voraussichtlich bei der Schaffung eines solchen „Außensenats " — jeweils unterteilt nach den dann ggf. zur Disposition stehenden Zuständigkeitsbereichen, erforderlichenfalls in Schätzung — betroffen? Gibt es innerhalb der Landesregierung bereits konkrete Prüfungen bzw. Festlegungen dazu, welche Liegenschaft für einen solchen „Außensenat" genutzt werden kann oder soll? Falls ja, welche? Gibt es bereits konkrete Berechnungen — andernfalls Schätzungen — welche Kosten ein Umzug von Teilen des OLG nach Lübeck verursachen würde (einmalige Umzugskosten, Auswirkungen auf Personalwirtschaft, Erhöhungen in den Stellenbewertungen, ggf. Aufwuchs an Fahrtkosten, ggf. Aufwuchs der 2 8. 9. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 18/ 59 Geschäftsstellen und Vertretungskapazitäten, Transportkosten für Akten, Gebäudebewirtschaftung , etc.)? Falls ja, wie sehen diese aus? Wie viele der Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wohnen (a.) aktuell in Schleswig oder (b.) in einem Umkreis von 15 km um Schleswig (Angabe der jeweiligen Zahlen ausreichend)? Wie viele der Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht wohnen (a.) aktuell in Lübeck Oder (b.) in einem Umkreis von 15 km um Lübeck (Angabe der jeweiligen Zahlen ausreichend)? Antwort zu Fraaen 4-9: Die Schaffung eines Außensenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ist im Koalitionsvertrag in Zeile 2295 enthalten. Das Justizministerium wird daher den Bedarf und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten prüfen. Dafür sind u.a. ausführliche Gespräche mit der betroffenen Gerichtsbarkeit zu führen . Die Fragen 4-7 können daher noch nicht beantwortet werden. Erst in den anzustellenden Überlegungen und konkreten Planungen können die Fragen nach der Liegenschaft, Personal und Kosten beantwortet werden. Deshalb ist auch von der Erhebung des Zahlenmaterials Zu Ziffer 8 und 9 in diesem Stadium abgesehen worden, da hierzu die Durchsicht der Personalakten der Richterinnen und Richter erforderlich ist. 3 R 1200 R 1620 N2'OO Ane für M'øco