SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/595 18. Wahlperiode 2013-03-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister NS-Vergangenheit des Verfassungsschutzes Vorbemerkung: Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Beantwortung einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion (Landtagsdrucksache 12/608 vom 6.12.1989) zum Thema „Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein“ unter anderem mit den „Nachwirkungen der NS-Vergangenheit“ auseinandergesetzt. In den grundsätzlichen Hinweisen zur Antwort der Landesregierung hat sie sich kritisch mit der Einstellungspraxis für öffentliche Bedienstete nach dem Jahr 1950, auch in Schleswig-Holstein, geäußert. Die sehr ausführliche Antwort auf die Große Antwort enthält auch Beispiele für einen damals unkritischen Umgang mit NS-Aktivisten bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst. 1. Wie viele hauptamtliche sowie inoffizielle Mitarbeiter hatte der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein jeweils seit seiner Gründung (bitte mindestens in Fünfjahresschritten angeben)? Antwort: Soweit hier die Bezeichnungen „hauptamtliche Mitarbeiter“ und „inoffizielle Mitarbeiter“ verwendet werden, wird darauf hingewiesen, dass diese Bezeichnungen durch den Sprachgebrauch des früheren Ministeriums für Staatssicherheit der DDR belegt sind. Drucksache 18/595 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lässt sich lediglich noch bis in das Jahr 2002 zurückverfolgen. Danach stellen sich die Zahlen der Beschäftigten der Verfassungsschutzabteilung in den Jahren 2002 bis 2013 wie folgt dar: Sofern die Frage darüber hinaus auf die Zahl der nachrichtendienstlichen Zugänge bzw. Vertrauenspersonen (VP) abzielt, kann diese aus Gründen operativer Sicherheit und Geheimhaltung an dieser Stelle nicht genannt werden. Eine Beantwortung kann ggfs. über das zuständige Parlamentarische Kontrollgremium erfolgen. 2. Wie viele dieser Mitarbeiter waren Mitglied der NSDAP, der SS, des SD, der Gestapo oder der Abteilung „Fremde Heere“ gewesen (bitte mindestens in Fünfjahresschritten und gesondert nach Organisation angeben)? Antwort: Es liegen bislang keine Erkenntnisse zu einschlägigen Verwendungen von Mitarbeitern oder Vertrauenspersonen der Verfassungsschutzabteilung vor. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch die Landesregierung nicht. 3. Falls sich Frage 2 zurzeit nicht beantworten lässt, plant die Landesregierung eine Aufklärung der NS-Vergangenheit des Verfassungsschutzes? Antwort: Diese Frage unterstellt die – nicht erwiesene- „Tatsache“, dass es eine NSVergangenheit der Verfassungsschutzabteilung gibt. Hierzu liegen der Landesregierung jedoch keine Erkenntnisse vor (vgl. zu 2.). Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Mitarbeiter 78 73 74 77 78 90 89 87 86 85 82 92