SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/596 18. Wahlperiode 2013-03-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa UNESCO-Weltkulturerbe Schloss Gottorf (Nachfrage) Vorbemerkung des Fragestellers: In den "Schleswiger Nachrichten" vom 31.01.2013 heißt es zu einer Aussage der SPD-Landtagsabgeordneten Birte Pauls: „Sie berief sich auf Fachleute wie den dänischen Kirchenbauhistoriker Hugo Johannsen. Dieser habe darauf hingewiesen, dass es in Sonderburg eine ähnlich gestaltete Kapelle gibt, die noch dazu 50 Jahre älter als ihr Gottorfer Pendant sei. Das für eine Anerkennung als Weltkulturerbe erforderliche Alleinstellungsmerkmal ist also nicht gegeben, sagte Pauls.“ Ausweislich der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 18/489, war allerdings ein Vergleich beider Schlosskapellen weder Inhalt des Gutachtens noch gab es eine Bewertung der Schlosskapelle Sonderburg durch die Gutachter. Ich frage die Landesregierung: 1. Haben die Gutachter außerhalb des Gutachtens auf die Schlosskapelle Sonder- burg hingewiesen bzw. mit Blick auf Sonderburg eine Alleinstellung von Schloss Gottorf in Frage gestellt? Wenn ja, in welcher Form? Antwort: Die Gutachter haben nicht außerhalb des Gutachtens auf die Schlosskapelle Sonderburg hingewiesen. Insofern ist die Zeitungsmeldung in diesem Punkt nicht korrekt. Die Gutachter haben in ihrer Gesamtbewertung zum derzeitigen Zeitpunkt den „outstanding universal value“ der Schlosskapelle Gottorf abgelehnt, u.a. da sie nicht Prototyp der protestantischen Schlosskapellen war. Drucksache 18/596 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. War die Schlosskapelle Sonderburg in irgendeiner Weise Gegenstand der Entscheidungsfindung zum UNESCO-Weltkulturerbe Schloss Gottorf? Wenn ja, wie? Antwort: Nein. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es bei dem Entscheidungsprozess nicht um eine Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste ging, sondern darum, ob die Schlosskapelle in das innerdeutsche Verfahren zur Erstellung der nächsten deutschen Tentativliste eingebracht werden soll. Dies ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste. 3. War die Schlosskapelle Sonderburg in irgendeiner Weise Gegenstand der Beratungen im Kabinett zum UNESCO-Weltkulturerbe Schloss Gottorf? Wenn ja, wie? Antwort: Nein. 4. Wurde von anderer Seite bzw. von Dritten auf die Schlosskapelle Sonderburg hingewiesen? Wenn ja, von wem und in welcher Form? Antwort: Nein. 5. Wurden diese Hinweise in der Entscheidungsfindung berücksichtigt? Wenn ja, wie? Antwort: Nein.