SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/60 18. Wahlperiode 25. Juli 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Breyer und Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerpräsident Surfprotokollierung auf Internetseiten der Landesverwaltung Vorbemerkung: Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum hat den Betrieb einer FacebookFanpage durch die Staatskanzlei beanstandet, weil dieser gegen Datenschutzrechte der Nutzer verstoße, und zwar 1. gegen § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) wegen der Verletzung von Informa- tionspflichten als Telemediendiensteanbieter, 2. gegen § 13 Abs. 3 TMG, §§ 11 Abs. 1, 12, 16 LDSG wegen des Nichteinholens einer wirksamen Einwilligung zur Datenübermittlung an Facebook/USA sowie die Verknüpfung von Inhaltsdaten mit Nutzungsdaten zur Profilerstellung, 3. gegen § 15 Abs. 3 TMG wegen der Durchführung einer Reichweitenananlyse, ohne hierüber hinreichend zu informieren und eine Widerspruchsmöglichkeit ein- zuräumen. Dies gibt Anlass zu den folgenden Fragen an die Landesregierung: 1. Welche Ministerien, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung betreiben Facebook-Fanpages oder übermitteln sonst Nutzerdaten an Facebook (z.B. durch Einbindung eines Like-Buttons)? Drucksache 18/60 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Landesregierung betreibt www.facebook.com/SchleswigHolstein www.facebook.com/NationalparkWattenmeerSH www.facebook.com/Wirtschaftsministerium.aktuell Die Landesregierung verwendet auf ihrem Landesportal keine Social-Plugins (Gefällt mir-Buttons). Diese Auflistung schließt die Gerichte und Justizbehörden nicht mit ein. Die Gerichte gelten nicht als „nachgeordnete Behörden“ des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa im o.a. Sinne und sind gem. § 55 Abs. 2 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien eigenverantwortlich für Ihre Internetinhalte und -aktivitäten zuständig. Diese Eigenverantwortlichkeit gilt ebenso für die Justizbehörden. 2. Wird die neue Landesregierung dafür sorgen, dass der Betrieb von Facebook- Fanpages und die Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook durch die Landes verwaltung eingestellt wird? Nein. 3. Ist auf von der Landesverwaltung angebotenen Internet-Portalen (Telemedien) sichergestellt, dass die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ab- lauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendi- gung gelöscht werden (§ 13 TMG, vgl. auch Urteil des AG Berlin-Mitte, 5 C 314/06 vom 27.03.2007)? Insbesondere: Wird die Internet-Protokolladresse der zugreifenden Hostsysteme aufgezeichnet und, wenn ja, wie lange? Nach intensiver Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz werden die IP-Adressen der aufrufenden Rechner ausschließlich zum Zweck der statistischen Auswertung über die Nutzung des Internetangebots erhoben, für drei Tage gespeichert, danach anonymisiert zusammengefasst und die originären Protokolldaten gelöscht. Die ergänzend über den Verlauf der Bewegung auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein erfassten Nutzerdaten (Tracking) werden automatisch anonymisiert. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder weitergegeben. Wer das Tracking während seines Besuchs ausschließen möchte, findet auf jeder in das Tracking eingebundenen Seite eine Möglichkeit zum Abschalten (Opt-Out-Funktion). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/60 3 4. Wird die neue Landesregierung dafür Sorge tragen, dass künftig die auf Internet- Portalen der Landesverwaltung anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendi- gung gelöscht werden (§ 13 TMG)? Nein, siehe Antwort zu Frage 3.