SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 62 18. Wahlperiode 12-07-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Überprüfung des Nutzen-Kostenverhältnisses der festen Fehmarnbeltquerung Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Koalitionsvertrag wird die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, ei- ne Überprüfung der Kostenschätzung und des Nutzen-Kostenverhältnisses des Pro- jekts einer festen Fehmarnbeltquerung vorzunehmen. Die Landesregierung werde zudem sicherstellen, dass erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren ange- wandt werden. 1. Wird die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, zur Überprüfung des Nutzen-Kostenverhältnisses auch die „externen sozialen Kosten” des Vorhabens zu bewerten und zu berücksichtigen? Externe soziale Kosten sind unter anderem Wertverluste der nahe der Trasse befindlichen Grundstücke aufgrund von Lärm, daraus resultierender (saisonaler) Mietausfälle usw. Antwort: Die im Koalitionsvertrag angesprochene Überprüfung des Nutzen-Kosten- Verhältnisses bezieht sich auf die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbelt- querung. Für den Ausbau der Schienenstrecke Bad Schwartau bis Puttgarden wurde im Rahmen der Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesschienenwe- ge und die Bundesfernstraßen im Jahre 2010 durch den Bund ein Nutzen-Kosten- Verhältnis von 6,7 ermittelt. Ein wesentlicher Faktor für die Höhe des Nutzen- Kosten-Verhältnisses sind die Investitionskosten für die Eisenbahninfrastruktur, die bei der Bedarfsplanüberprüfung 2010 mit 817 Mio. Euro (Preisstand 2008) be- ziffert wurden. Je nach Trassenvariante können Mehrkosten entstehen. Die Deut- sche Bahn AG wird im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine aktuelle Kos- tenschätzung vorlegen. Auf dieser Basis wird die Landesregierung die Bundesre- gierung auffordern, das Nutzen-Kosten-Verhältnis zu überprüfen. Das Verfahren der Nutzen-Kosten-Analyse ist standardisiert und liegt in den Händen des Bundes. Das Land hat darauf keinen Einfluss. 2. Welche „erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren“ sind geplant? Antwort: Die Landesregierung wird das im Sommer 2011 eingerichtete Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung als zusätzliches Beteiligungsinstrument neben den formalen Verwaltungsverfahren weiterführen und unterstützen. Damit die Empfehlungen des Dialogforums im weiteren Prozess berücksichtigt werden können, wird die Landesregierung darauf achten, dass die Themenbehandlung im Dialogforum dem zeitlichen Ablauf der formalen Verfahren folgt. Neben dieser institutionalisierten erweiterten Beteiligung wird sich die Landesre- gierung im Einzelfall für ergänzende Beteiligungsmöglichkeiten, wie z.B. Bürger- gespräche, einsetzen.