SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/636 18. Wahlperiode 13-03-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sperrung B 5 zwischen der L 8 bei Niebüll („Deichskopf“) und der B 199 bei Klixbüll Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Umleitung auf Grund der Sperrung der B 5 zwischen der L 8 bei Niebüll („Deichskopf“) und der B 199 bei Klixbüll erfolgt für den Fern- und Regionalverkehr weiterhin über die L 5 und die B 199 und für den lokalen Verkehr über die Kreisstraßen 84 und 114. 1. Ist es zutreffend, dass eine Behelfsstrecke auf der B 5 anstelle einer Vollsperrung über den Winter 2012/13 geprüft worden ist? Wenn ja, wie hoch wären die Kosten für diese gewesen? Wenn nein, warum nicht? 2. Welche Gründe haben aus Sicht der Landesregierung den Ausschlag dafür ge- geben, dass auf eine Behelfsstrecke auf dem gesperrten Stück der B 5 verzichtet worden ist? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet : Die Möglichkeit einer „provisorischen Behelfsstrecke“ im Verlauf der Baustelle wurde kurzfristig grob geprüft – allerdings mit negativem Ergebnis. Wegen der vorhandenen schwierigen Bodenverhältnisse war ausdrücklich eine Bauzeit im Sommer gewählt worden und das zu erwartende Herbst- und Winterwetter ließ keinen finanziell vertretbaren „provisorischen Behelfsbau“ zu. Drucksache 18/636 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Kosten durch die verstärkte Nutzung der Ausweichstrecken L 5, B 199 sowie K 84 und K 114? Antwort: Die überregionale Umleitungsstrecke über die Landesstraße L 5 und die Bundesstraße B 199 verursacht für eine bauzeitliche Lichtsignalanlage an der Einmündung L 5/B 5 einmalige Kosten in Höhe von 9.400 € und zusätzlich monatliche Kosten von 2.400 €. Die Kosten für eine etwas verstärkte Kontrolle der Umleitungsstrecke sind von untergeordneter Bedeutung. Auf der lokalen Umleitungsstrecke über die Kreisstraßen K 84 und K 114 wurde zwischenzeitlich aus Gründen der Verkehrssicherheit insbesondere der Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung L 8/K 114 eine bauzeitliche Lichtsignalanlage errichtet, die voraussichtliche Kosten in Höhe von einmalig 12.000 € und monatlich 2.100 € verursachen wird. Daneben entstehen monatlich Kosten in Höhe von etwa 14.000 € für die ständige Erhaltung der Befahrbarkeit der Kreisstraßen durch die zuständige Straßenmeisterei. 4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob Unternehmen auf Grund der veränderten Verkehrslage Umsatzeinbußen hinnehmen mussten? Wenn ja, welche Unternehmen sind dies und um wie viel Umsatz handelt es sich? Wenn nein, warum nicht? 5. Plant die Landesregierung, Unternehmen, die durch die Sperrung der B5 besonders betroffen sind, zu unterstützen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation in der Stadt Niebüll, die vor allem aus Richtung Norden (Dänemark, Süderlügum) für Kfz nicht mehr direkt, sondern nur unter Inkaufnahme eines großen Umweges zu erreichen ist? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 zusammen beantwortet : Die Unterhaltung und Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur dient den Interessen sowohl der Verkehrsteilnehmer wie auch der Anlieger. Anlieger und Verkehrsteilnehmer müssen daher nach der zu Grunde zu legenden Rechtsprechung Arbeiten, die der Erhaltung, Verbesserung und Modernisierung der Straße dienen , entschädigungslos dulden und können keinen Ersatz von Betriebsstoffkosten infolge von zu fahrenden Umwegen beanspruchen. Für gewerbetreibende Straßenanlieger, die zwar auf den Gebrauch der Straße besonders angewiesen sind, andererseits aber von der Straße auch besonders profitieren, gehören Umsatzrückgänge infolge von Bauarbeiten zu dem Risiko, das die Gewerbetreibenden einzukalkulieren haben. Die Grenze zum entschädigungspflichtigen enteignenden Eingriff wird nur dann überschritten, wenn die Arbeiten sich nach Art und Dauer besonders einschneidend, insbesondere existenzbedrohend, auf den Anliegergewerbebetrieb ausgewirkt haben. Es ist nicht anzunehmen, dass die Vollsperrung der B 5 aus Anlass von Straßenbaumaßnahmen eine nicht mehr hinzunehmende Beeinträchtigung auslöst, zumal eine unmittelbare Betroffenheit von Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/636 3 Gewerbebetrieben durch die Vollsperrung der B 5 nicht besteht und deren grundsätzliche Erreichbarkeit auch aus dem Grenzbereich und aus Dänemark über das nachgeordnete Straßennetz gewährleistet ist. Denkbar ist eine mittelbare Betroffenheit von Gewerbetreibenden in Niebüll und Klixbüll durch eine schlechtere Erreichbarkeit und eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Den mittelbar betroffenen Gewerbebetrieben ist daher bereits frühzeitig angeboten worden, durch entsprechende Hinweisschilder auf ihre weiterhin bestehende Erreichbarkeit hinzuweisen. Die Landesregierung ist im Übrigen weder seitens eines Gewerbebetriebes noch der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder sonstiger Interessenvertreter konkret über Umsatzeinbußen informiert worden. 7. Bleibt es nach Auffassung der Landesregierung beim der angekündigten Wieder- aufnahme der Sanierungsarbeiten im Frühjahr? Falls nein, warum nicht? 8. Welchen konkreten Termin zur Aufhebung der Sperrung plant die Landesregie- rung? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 zusammen beantwortet : Die Abstimmungen zur weiteren Ausführung zwischen der bauausführenden Firma und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) sind soweit abgeschlossen , dass die Arbeiten wieder aufgenommen werden konnten. Da noch weitere Detailabstimmungen ausstehen, kann der Fertigstellungstermin voraussichtlich erst Anfang April angegeben werden.