SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/639 18. Wahlperiode 25.03.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin "Zukunft Steuerverwaltung 2020" - Standort Leck des Finanzamtes Nordfriesland Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Konzeption „Zukunft Steuerverwaltung 2012“ sieht für Nordfriesland nur noch einen Finanzamtsstandort vor. Die Landesregierung hat zu Beginn diesen Jahres einen ergebnisoffenen Prozess im Kreis Nordfriesland zur Findung des Standortes gestartet. Dies könnte bedeuten, dass der Standort Leck zur Disposition steht. Vorbemerkung der Landesregierung: In dem Konzept für eine zukunftsfähige Behördenstruktur in der Steuerverwaltung ist festgelegt worden, dass eine (jedenfalls weitgehende) Konzentration des Finanzam- tes Nordfriesland an einem Standort erfolgen soll. Das Finanzministerium wird unter Einbeziehung der Belange der betroffenen Kommunen – bis Ende 2013 eine Ent- scheidung über den (Haupt-) Standort des Finanzamtes Nordfriesland treffen. Der Landrat des Kreises Nordfriesland hat sich bereit erklärt, die Gespräche zur Standortfrage des Finanzamtes Nordfriesland zu begleiten und den gesamten Pro- zess unter Einbindung der Städte und Gemeinden im Kreis Nordfriesland zu mode- rieren. Drucksache 18/639 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 In einem ergebnisoffenen Verfahren soll sichergestellt werden, dass bei der Standor- tentscheidung neben den Belangen des Finanzministeriums auch die Belange der Städte und Gemeinden des Kreises Nordfriesland frühzeitig Berücksichtigung finden. Die bisherigen Standortkommunen Leck und Husum sowie weitere interessierte Städte und Gemeinden werden eng in den weiteren Entscheidungsprozess einbezo- gen. Mit diesem Verfahren sollen alle möglichen Standort-Optionen nach objektiven Krite- rien geprüft werden. Zudem wird ein Höchstmaß an Beteiligung und Transparenz gewährleistet. Die Arbeitsgruppe wird bis Ende 2013 einen Vorschlag für eine dauer- hafte Standortlösung in Nordfriesland erarbeiten. 1. Welche flächenmäßigen und allgemeinen Anforderungen hat die Landesregierung für ein Finanzamt Nordfriesland? Bei der künftigen Unterbringung des Finanzamtes Nordfriesland wird von einer mittelfristig zu erwartenden Kopfzahl von 250 Beschäftigten ausgegangen. Der erforderliche Flächenbedarf, den man bei einem Neubau berücksichtigen wür- de, beträgt ca. 5.500 qm (Hauptnutzfläche ohne Anteil für Verkehrsflächener- schließung und betriebstechnische Anlagen) 2. Welche Planungen hat die Landesregierung hinsichtlich der Verwertung der landeseigenen Liegenschaften am Standort Leck? In dem ergebnisoffenen Verfahren gibt es keine Vor-Festlegungen für oder gegen die Standorte Leck oder Husum. Daher ist im derzeitigen Verfahrens- stadium auch eine weitergehende Nutzung von aktuell genutzten Landeslie- genschaften möglich. Aus diesem Grund existieren weder für den Standort Leck noch für den Standort Husum Planungen hinsichtlich der Verwertung von Landesliegenschaften. 3. Teilt die Landesregierung die Sorge, dass es nach dem Abzug der FlaRakGruppe 25 aus Leck und durch die mögliche Schließung des Finanzamtsstandortes in der gleichen Gemeinde, zu einem weiteren Wegfall von Arbeitsplätzen in der strukturschwachen Region führen würde? Falls ja: Welche Maßnahmen würde die Landesregierung ergreifen, um dieses zu kompensieren? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/639 3 Der Landesregierung ist bewusst, dass die Auflösung von Behördenstandor- ten nicht nur für die betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Standort- gemeinden selbst Härten mit sich bringen kann. In dem anstehenden ergebnisoffenen Verfahren gibt es keine Vor- Festlegungen für oder gegen die Standorte Leck, Husum bzw. sonstige Städte oder Gemeinden als Hauptstandort für das Finanzamt Nordriesland, die zum jetzigen Zeitpunkt Grundlage für Kompensationsüberlegungen sein könnten. Bei der Letztentscheidung über die Standortfrage des Finanzamts Nordfries- land werden alle relevanten Gesichtspunkte einbezogen und gewürdigt wer- den. Hierzu gehören auch Belastungen, die sich aus Strukturentscheidungen der Bundeswehr ergeben. 4. Hat die Landesregierung eine Folgenabschätzung für eine mögliche Schließung des Finanzamtsstandortes Leck vorgenommen und wenn ja, zu welchem Ergebnis führte diese? In dem ergebnisoffenen Verfahren wird sichergestellt, dass bei der Standort- entscheidung neben den Belangen des Finanzministeriums und der Beschäf- tigten des Finanzamtes auch die Belange der Städte und Gemeinden des Kreises Nordfriesland frühzeitig Berücksichtigung finden. 5. Wird sich das Aufgabenspektrum des Finanzamtes Nordfriesland verändern und wenn ja, in welcher Weise? Aus der Behördenstrukturreform ergeben sich nur geringfügige Auswirkungen auf das Aufgabengebiet des Finanzamts Nordfriesland. Die Aufgaben der Amtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS), der Amtlichen gärtne- rischen Sachverständigen (AGS), der Amtlichen Bodenschätzer (ABS) und der Bausachverständigen (BSV) werden beim Finanzamt Rendsburg konzentriert. Die Sachverständigen behalten aber überwiegend ihren Arbeitsplatz in dem bisher zuständigen Finanzamt (zugewiesener abweichender Dienstort). Beim Finanzamt Nordfriesland sind gut drei Stellen von dieser Maßnahme betroffen. 6. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Einspar- und Synergie-Effekte bei nur noch einem Standort – auch unter der Berücksichtigung der landeseigenen Liegenschaften, die dann künftig einen Leerstand ausweisen? Drucksache 18/639 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Die Auflösung der Doppelstandortsituation beim Finanzamt Nordfriesland soll zu bezifferbaren wirtschaftlichen Vorteilen/Haushaltsentlastungen führen. Die- se werden in der Einsparung von Personalkosten, Fahrtkosten, Unterbrin- gungskosten usw. liegen. Wie hoch diese genau sein werden, wird von der konkreten Ausgestaltung der Strukturmaßnahme abhängen. Die Abga- be/Veräußerung freigezogener Liegenschaften (und sich etwaig ergebende vorübergehende Leerstände) wird in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen sein. Ganz wesentlich ist in diesem Zusammenhang aber auch, auf die gewichtigen qualitativen Vorteile hinzuweisen. Mit den Strukturmaßnahmen soll die Ar- beitsfähigkeit der einzelnen Dienststellen in den Finanzämtern trotz erhebli- cher Personalabgänge in den nächsten Jahren erhalten werden. Ohne die personelle Verstärkung der Arbeitsbereiche und die Erhöhung der Flexibilität beim Einsatz der Personalressourcen könnten kleinere Standorte schon bald an ihre Leistungsgrenzen stoßen. Eine verminderte Qualität beim Vollzug der Steuergesetze ist vor dem Hintergrund drohender Steuerausfälle nicht hin- nehmbar. 7. Werden bei der Berechnung der Einspar- und Synergie-Effekte die möglichen finanziellen Nachteile der Region berücksichtigt? Das Konzept für eine zukunftsfähige Behördenstruktur in der Steuerverwal- tung sieht als besonders wichtige Maßnahme für die weitere Entwicklung in der Steuerverwaltung eine engere regionale Zusammenarbeit der schleswig- holsteinischen Finanzämter vor. Hierzu werden Kooperationsräume gebildet. Die Zusammenarbeit in Kooperationsräumen bietet die Chance, als Steuer- verwaltung in der Fläche des Landes präsent zu bleiben. Eine Alternative wäre eine Konzentration der Steuerverwaltung auf sehr viel weniger Standorte im Land gewesen. Die Schaffung von Kooperationsräumen, in denen leistungsfähige Arbeitsein- heiten bestehen, führt zu einer Stärkung der Regionen insgesamt. Damit wer- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/639 5 den für die Gesamtregion Nachteile durch Abzug des Finanzamts aus dem Kreis Nordfriesland vermieden. 8. Gab es vor dem 12. Juni 2012 einen Beschluss des Kabinetts hinsichtlich einer Schließung des Finanzamtsstandortes Leck? Wenn ja, wann und was konkret hat das Kabinett seinerzeit beschlossen. Nein. 9. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Investitionssumme für einen neuen Standort des Finanzamtes Nordfriesland? Die Höhe der notwendigen Investitionen wird von der konkreten Ausgestaltung der Strukturmaßnahme abhängen. 10. Hat es seitens der Landesregierung bereits Gespräche mit anderen möglichen Standortgemeinden gegebenen? Wenn ja, mit welchen und mit welchen Ergebnissen? Soweit Städte oder Gemeinden bisher gegenüber dem Finanzministerium In- teresse an der Ansiedlung des Finanzamtes Nordfrieslands bekundet haben, ist Ihnen Dialogbereitschaft zugesichert worden. Die Gespräche mit den Standortgemeinden Leck und Husum sowie weiteren interessierten Städten oder Gemeinden werden Gegenstand des mit dem Landrat des Kreises Nordfriesland vereinbarten Verfahrens sein.