SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/642 18. Wahlperiode 2013-03-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Entwicklung der Rundfunkbeiträge im Bereich der öffentlichen Verwaltung 1. Besitzt die Landesregierung Kenntnis über die Entwicklung der Höhe der Rundfunkbeitragspflicht in der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein seit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zum 01.01.2013 im Vergleich zu der Höhe der Rundfunkgebührenpflicht in der öffentlichen Verwaltung im Jahr 2012 in Bezug auf a. die Träger der Kommunalverwaltung, b. die Landesverwaltung, c. sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung und wenn ja, wie sieht diese Entwicklung aus? Antwort zu a und c: Nein. Antwort zu b: Soweit die Landesregierung zurzeit Kenntnis über die Entwicklung in Bezug auf die Landesverwaltung besitzt, ist diese für die Ministerien und soweit möglich , exemplarisch auch für nachgeordnete Dienststellen und Institutionen aus dem jeweiligen Geschäftsbereich des Ministeriums in der Anlage dargestellt. Drucksache 18/642 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Besteht nach der bisherigen Einschätzung der Landesregierung eine generelle Tendenz zu einer Erhöhung der Beitragspflicht oder zu einer Senkung in Bezug auf die Gesamtheit aller Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig -Holstein, und wenn ja in welchem Umfang? Antwort: Eine generelle Tendenz kann zurzeit von der Landesregierung nicht eingeschätzt werden. Selbst dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stehen noch keine umfassenden vollständigen Zahlen bezogen auf die öffentliche Verwaltung zur Verfügung. Denn in vielen Einzelfällen liegen noch keine abschließenden Auskünfte über die beitragsrelevanten Sachverhalte vor bzw. werden diese zwischen den Betroffenen und dem Beitragsservice noch geklärt. Ob sich insgesamt eine Mehrbelastung ergibt, die allein durch das neue Beitragsmodell entsteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht abschließend beurteilt werden. 3. Sieht die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt bereits eine Notwendigkeit zu Anpassungen bzw. Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und wenn ja, in welcher Hinsicht? Antwort: Bei Abschluss des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages haben die Länder eine zügige Evaluierung dieses Staatsvertrages verabredet, die inzwischen konkret eingeleitet worden ist; beispielsweise ist ein wissenschaftliches Institut (DIW econ) von den Ländern beauftragt worden, den Prozess zu begleiten. Konkretere Überlegungen zu Optimierungen sind möglich, sobald in einigen Monaten einerseits erste Ist-Ergebnisse zur Belastung der privaten Haushalte, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand und andererseits zu den Einnahmen des öffentlichen -rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag vorliegen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/642 3 Anlage zu Frage 1 b der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) „Entwicklung der Rundfunkbeiträge im Bereich der öffentlichen Verwaltung“ In den Geschäftsbereichen der Landesregierung haben sich die jährlichen Rundfunkbeiträge wie folgt entwickelt: Dienststelle 2012 - € - 2013 - € - Änderung (+ / -) Staatskanzlei Staatskanzlei 716,40 2.014,16 + 1.297,76 Landesvertretung 1.078,80 1.078,80 0 Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Ministerium (MJKE) 1.286,00 2.661,00 + 1.375,00 OVG 354,00 1.223,00 + 869,00 OLG 208,00 1.584,00 + 1.376,00 LG-Bezirk-Kiel 955,00 8.127,00 + 7.172,00 LG-Bezirk-Lübeck 628,00 7.840,00 + 7.212,00 LG Bezirk Flensburg 345,00 5.753,00 + 5.408,00 AG Lübeck 138,00 1.510,00 + 1.372,00 Landesamt für Denkmalschutz 276,48 431,40 + 154,92 Archäologisches Landesamt 1.313,28 1.725,48 + 412,20 Landesarchiv 215,76 431,52 + 215,76 Justizvollzugseinrichtungen (einschließlich JAA Moltsfelde und AHE Rendsburg) 10.754,94 9.348,12 - 1.406,82 Landesbibliothek 69,12 215,76 + 146,64 Gesamt 16.543,58 40.850,28 + 24.306,70 Ministerium für Bildung und Wissenschaft Ministerium (MBW) 696,00 1.510,32 + 814,32 Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel 6.880,00 ca.3.500,00 - 3.380,00 IQSH 284,88 1.222,56 + 937,68 Innenministerium Ministerium (IM) 8.747,28 9.489,60 + 742,32 Drucksache 18/642 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, und ländliche Räume Ministerium (MELUR) mit allen zu- und nachgeordneten Dienststellen 22.701,00 32.642,00 + 9.941,00 Finanzministerium Ministerium (FM) mit allen zu- und nachgeordneten Dienststellen 10.800,00 42.100,00 + 31.300,00 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ministerium (MWAVT) und SH Seemannsschule SHS) 1.122,24 2.373,36 + 1.251,12 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH 17.067,38 34.434,50 + 17.367,12 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Ministerium (MSGFG) 854,64 1.078,80 + 224,16 Landesamt für soziale Dienste mit Außenstellen 492,24 3.737,04 + 3.244,80