SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/644 18. Wahlperiode 22.03.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Zielabweichungsverfahren in Schleswig-Holstein (Nachfrage) Vorbemerkung zu Frage 1: Am 04.03.2013 habe ich die Landesregierung gefragt, wer seit 2007 wann welche Anträge auf Genehmigung einer Abweichung von welchem Raumordnungsplan in Schleswig-Holstein gestellt hat und wie und wann darüber entschieden wurde (Drs. 18/548). 1. Es wird gebeten, die Frage auch hinsichtlich anderer Anträge als auf Ausweitung und Neuerrichtung von Handelszentren zu beantworten. Dabei soll jeweils auch angegeben werden, welche Tatsachen die Zulässigkeit der Abweichung begründeten und ob diese Tatsachen nach der Aufstellung des betroffenen Raumordnungsverfahrens eingetreten waren. Antwort: Seit 2007 sind bei der Landesplanung folgende - andere als auf Ausweitung und Neuerrichtung von Handelszentren ausgerichtete - Anträge auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens gestellt worden: 1. Windenergie: a) Errichtung von 7 Windkraftanlagen für Testzwecke des Unternehmens Nor- dex, in der Gemeinde Wiemersdorf, Kreis Segeberg (Regionalplan I) - Antrag des Amtes Bad Bramstedt-Land für die Gemeinde Wiemersdorf vom 06.11.2007; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 18.07.2008. Drucksache 18/644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode b) Errichtung von drei Prototypen-Offshore-Windkraftanlagen der Nordex Energy GmbH in den Gemeinden Stadum (1 Anlage) und Sprakebüll (2 Anlagen), Kreis Nordfriesland (Regionalplan V) - Antrag des Amtes Südtondern für die Gemeinden Stadum und Sprakebüll vom 15. Juni 2009; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 12.07.2010. c) Errichtung von drei Testwindenergieanlagen des Unternehmens REpower Systems AG in der Gemeinde Holtsee, Kreis Rendsburg-Eckernförde (Regionalplan III) - Antrag des Amtes Hüttener Berge für die Gemeinde Holtsee vom 21.12.2009; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 30.11.2011. d) Errichtung von zwei Testwindenergieanlagen des Unternehmens REpower Systems AG in der Gemeinde Handewitt, Kreis Schleswig-Flensburg (Regionalplan V) - Antrag der Gemeinde Handewitt vom 21.12.2009; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 11.11.2010. e) Errichtung von fünf Prototypen-Windenergieanlagen der Vestas Deutschland GmbH in der Stadt Niebüll, Kreis Nordfriesland (Regionalplan V) - Antrag des Amtes Südtondern für die Stadt Niebüll vom 30.12.2009; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 30.08.2010. f) Errichtung eines Windenergieanlagen-Testfeldes der Vestas Deutschland GmbH in der Gemeinde Rantrum, Kreis Nordfriesland (Regionalplan V) - Antrag des Amtes Nordsee-Treene für die Gemeinde Rantrum vom 07. Januar 2010; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 01.12.2011. g) Errichtung von vier Offshore-Windenergietestanlagen der REpower Systems AG in der Gemeinde Barlt, Kreis Dithmarschen (Regionalplan IV) - Antrag des Amtes Mitteldithmarschen für die Gemeinde Barlt vom 21.05.2010; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 09.05.2011. h) Errichtung eines herstellerunabhängigen Windenergieanlagen-Testfeldes in der Gemeinde Janneby, Kreis Schleswig-Flensburg (Regionalplan V) - Antrag des Amtes Eggebek für die Gemeinde Janneby vom 18.02.2011; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 21.09.2011. i) Errichtung eines Testfeldes für Turm-Prototypen-Windkraftanlagen in der Gemeinde Bahrenfleth, Kreis Steinburg (Regionalplan IV), (Fa. Butzkies Stahlbau GmbH, Krempe) - Antrag des Amtes Krempermarsch für die Gemeinde Bahrenfleth vom 22. 03.2011; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 02.02.2012. j) Errichtung von drei Prototypen-Windkraftanlagen der PROKON Unternehmensgruppe in der Gemeinde Nortorf, Kreis Steinburg (Regionalplan IV) - Antrag des Amtes Wilstermarsch für die Gemeinde Nortorf vom 05.03.2012; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 07.11.2012. Die Zustimmung zu den 10 vorgenannten Zielabweichungen zugunsten landseitiger Windenergieanlagen-Teststandorte außerhalb der Eig- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/644 nungsgebiete für die Windenergienutzung erfolgte jeweils vor dem Hintergrund des erklärten Ziel der Landesregierung des Ausbaus der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein, insbesondere auch durch den Ausbau der Offshore-Windenergienutzung, des technischen Fortschritts und der mangelnden Verfügbarkeit geeigneter Standorte innerhalb der Windenergie-Eignungsräume. Die erklärten klimapolitischen Ziele der Bundes- und Landesregierung, die CO2-Emmissionen deutlich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu steigern, waren zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht absehbar. k) Errichtung von 2 Windkraftanlagen für Forschungszwecke des Unternehmens BeBa Energie GmbH in der Gemeinde Lieth, Kreis Dithmarschen (Regionalplan IV) – Antrag des Amtes KLG Heider Umland für die Gemeinde Lieth vom 31.01.2008; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 15.07.2009. Die Zustimmung zu der vorgenannten Zielabweichung zugunsten eines landseitigen Windenergieanlagen-Standortes außerhalb der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung erfolgte vor dem Hintergrund des damit verfolgten Forschungsschwerpunktes Speicherung von erneuerbaren Energien mit dem Ziel, eine Verstetigung der naturgemäß nicht gleichmäßigen Einspeisung von Strom aus Windenergie für die Erhaltung der Netzstabilität zu erreichen. Die erklärten klimapolitischen Ziele der Bundes- und Landesregierung, die CO2-Emmissionen deutlich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu steigern, waren zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht absehbar. l) Errichtung von sechs Prototypen-Windenergieanlagen der Fa. Siemens und Erprobung von Speichermedien in den Gemeinden Braderup und Tiningstedt, Kreis Nordfriesland (Regionalplan V) - Antrag des Amtes Südtondern für die Gemeinden Braderup und Tinningstedt vom 05. Mai 2010; positiver Abschluss am 30.05.2011. m) Errichtung von sechs Prototypen-Windenergieanlagen der Fa. Vestas und Erprobung von Speichermedien sowie eines Radarsystems zur bedarfsgerechten Befeuerung in den Gemeinden Braderup und Tinningstedt, Kreis Nordfriesland (Regionalplan V) - Antrag des Amtes Südtondern für die Gemeinden Braderup und Tinningstedt auf Erweiterung des Abschlusses des Zielabweichungsverfahrens vom 30. Mai 2011 für die Errichtung von sechs PrototypenWindenergieanlagen der Fa. Siemens und Erprobung von Speichermedien vom 05. September 2011; positiver Abschluss am 08.11.2011. Die Zustimmung zu den beiden vorgenannten Zielabweichungen zugunsten landseitiger Windenergieanlagen-Teststandorte außerhalb der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung erfolgte jeweils vor dem Hintergrund des erklärten Ziel des Ausbaus der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein, insbesondere auch durch den Ausbau der Offsho- Drucksache 18/644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode re-Windenergienutzung, des technischen Fortschritts und der mangelnden Verfügbarkeit geeigneter Standorte innerhalb der WindenergieEignungsräume sowie vor dem Hintergrund des Forschungsschwerpunktes Speicherung von erneuerbaren Energien mit dem Ziel, eine Verstetigung der naturgemäß nicht gleichmäßigen Einspeisung von Strom aus Windenergie für die Erhaltung der Netzstabilität zu erreichen. Die erklärten klimapolitischen Ziele der Bundes- und Landesregierung, die CO2-Emmissionen deutlich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu steigern, waren zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht absehbar. n) Errichtung und Betrieb von vier Offshore-Test-Windenergieanlagen der Siemens AG im Windpark „OffTEC-Field“ in der Gemeinde Enge-Sande, Kreis Nordfriesland (Regionalplan V) - Antrag des Amtes Südtondern für die Gemeinde Enge-Sande vom 28. Mai 2008; positiver Abschluss am 28.09.2010. Die Zustimmung zu der vorgenannten Zielabweichung zugunsten eines land-seitigen Windenergieanlagen-Teststandortes außerhalb der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung erfolgte im Zusammenhang mit dem Projekt „Offshore Trainings-Forschungs- und EntwicklungsCluster („OffTEC“)“ und der Nachnutzung einer Konversionsfläche (ehemaliges Munitionsdepot Sande). Die erklärten klimapolitischen Ziele der Bundes- und Landesregierung, die CO2-Emmissionen deutlich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu steigern, sowie die Aufgabe von Bundeswehrstandorten im Zuge der Reform der Bundeswehr, waren zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht absehbar. o) Errichtung von vier Windenergieanlagen im Rahmen des Projektes „Wind für Wasser“ des Marschenverbandes Schleswig-Holstein in der Gemeinde Norddeich , Kreis Dithmarschen (Regionalplan IV) - Antrag des Amtes BüsumWesselburen für die Gemeinde Norddeich vom 3. März 2010; positiver Abschluss durch die Landesplanung am 07.06.2010. Die Zustimmung zu der vorgenannten Zielabweichung zugunsten eines landseitigen Windenergieanlagen-Standortes außerhalb der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung erfolgte vor dem Hintergrund der Bedeutung des Betriebs von Schöpfwerken zur Binnenentwässerung für den Küstenhochwasserschutz entlang der schleswig-holsteinischen Nordseeküste sowie der Bedeutung der Windenergienutzung für die Wirtschaft des Landes, des technischen Fortschritts in jüngster Zeit und der mangelnde Verfügbarkeit geeigneter Standorte innerhalb der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren zunehmende Wassermengen in den Schöpfwerksgebieten aufgrund der klimatischen Veränderungen und steigende Energiekosten für den Betrieb der Schöpfwerke zur Binnenentwässerung als maßgeblicher Beitrag zum Küstenhochwasserschutz entlang der schleswig-holsteinischen Nordseeküste sowie die erklärten klimapolitischen Ziele der Bundes- und Landesregierung, die CO2-Emmissionen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/644 deutlich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu steigern, noch nicht absehbar. p) Errichtung von bis zu 5 Windkraftanlagen in der Gemeinde St. Michaelisdonn im Rahmen des Projektes BioEnergieRegion Burg – St. Michaelisdonn - Antrag des Amtes Burg – St. Michaelisdonn für die Gemeinde St. Michaelisdonn auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens vom 6.10.2010; positiver Abschluss am 31.03.2011. q) Errichtung eines Testfeldes für Kleinwindkraftanlagen in der Gemeinde St. Michaelisdonn , Kreis Dithmarschen (Regionalplan IV) - Antrag des Amtes Burg – St. Michaelisdonn für die Gemeinde St. Michaelisdonn auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens vom 20.10.2010; positiver Abschluss am 26.01.2011. Die Zustimmung zu den beiden vorgenannten Zielabweichungen zugunsten eines landseitigen Windenergieanlagen-Standortes bzw. eines landseitigen Kleinwindenergieanlagen-Teststandortes außerhalb der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung erfolgte jeweils als Einzelbaustein des Regionalen Entwicklungskonzeptes für die BioenergieRegion Burg – St. Michaelisdonn im Zusammenhang mit einem Forschungs - und Entwicklungsvorhaben. Die erklärten klimapolitischen Ziele der Bundes- und Landesregierung, die CO2-Emmissionen deutlich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu steigern waren zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht absehbar. r) Errichtung von Testwindkraftanlagen für die Firma Butzkies Stahlbau GmbH in der Gemeinde Süderau, Kreis Steinburg (Regionalplan IV) - Antrag der Gemeinde Süderau vom 24.09.2008; Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens am 12.03.2009 abgelehnt aufgrund entgegenstehender öffentlicher Belange (Landschaftsbild, Belange des Artenschutzes und des Denkmalschutzes ). s) Errichtung von zwei Windkraftanlagen auf der Insel Helgoland, Kreis Pinneberg (Regionalplan I) – Antrag der Gemeinde Helgoland vom 11. November 2008; Antrag wurde zunächst nicht weiterverfolgt; aktuell wird eine Wiederaufnahme geprüft. t) Errichtung von bis zu drei Windenergieanlagen in der Gemeinde Hohenhorn, Kreis Herzogtum-Lauenburg (Regionalplan I) - Anfrage der Vattenfall Europe Windkraft GmbH vom 11. Juni 2010; Verfahren wurde vom Antragsteller nicht weiterverfolgt. u) Planungen für ein gemeindeübergreifendes Windenergieanlagen-Testfeld der REpower-Systems AG in den Gemeinden Bosbüll, Holm und Uphusum, Kreis Nordfriesland (Regionalplan V) - Anzeige der Absicht auf Stellung eines Antrages für die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens des Amtes Südtondern vom 13. Januar 2010; Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens am Drucksache 18/644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10.05.2011 abgelehnt aufgrund entgegenstehender öffentlicher Belange (Landschaftsbild, Belange des Naturschutzes). v) Errichtung von zwei Windkraftanlagen als dienende Nebenanlage der Papierindustrie (Fa. Steinbeis Papier GmbH) in Glückstadt, Kreis Steinburg (Regionalplan IV) - Antrag der Stadt Glückstadt vom 26. Juli 2012; positiver Abschluss mit Maßgaben und/oder Hinweisen am 06.12.2012; Planungen wurden laut Mitteilung der Fa. Steinbeis Papier GmbH vom 15.02.2013 eingestellt . 2. Sonstiges: a) Regionalplan I:  Errichtung eines Golfhotels auf dem Gut Kaden innerhalb eines regionalen Grünzugs in der Gemeinde Alveslohe, Kreis Segeberg - Antrag der Gemeinde Alveslohe vom 25.04.2008; positiver Abschluss des Verfahrens am 29.09.2008. Die Zustimmung zu der vorgenannten Zielabweichung erfolgte vor dem Hintergrund des Erhalts und der Entwicklung des Golfplatzes sowie der Sicherung der damit verbundenen Arbeitsplätze auf einer städtebaulichen und architektonischen Grundlage, die gewährleistet, dass die Funktionsfähigkeit des regionalen Grünzuges nicht beeinträchtigt wird. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alveslohe war die Entwicklung der Nachfrage nach einem sporttouristischen Angebot in Form eines Golfhotels für den Golfplatz noch nicht absehbar.  Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes Stapelfeld-Braak, Kreis Stormarn - Antrag des Amtes Siek für die Gemeinde Braak vom 05.01.2009; positiver Abschluss des Verfahrens mit Maßgaben und Hinweisen am 16.02.2010. Die Zustimmung zu der vorgenannten Zielabweichung erfolgte vor dem Hintergrund, dass ein Flächenbedarf für verkehrs- und flächenintensive Branchen, die auf die überregionale Verkehrsanbindung an dieser Stelle angewiesen sind und/oder nicht siedlungsnah untergebracht werden können oder sollen, gegeben ist. Der Planbereich wurde durch den Abschluss des Zielabweichungsverfahrens im Vorwege der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I als Standort für ein Gewerbegebiet von überregionaler Bedeutung festgelegt. Der Landesentwicklungsplan 2010, der diese Möglichkeit eröffnet, wurde erst nach dem Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998) aufgestellt .  Errichtung einer Biomasseanlage innerhalb eines regionalen Grünzuges in der Gemeinde Krummesse, Kreis Herzogtum-Lauenburg - Antrag der Ge- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/644 meinde Krummesse vom 12.07.2010; positiver Abschluss des Verfahrens am 09.06.2011. Die Zustimmung zu der vorgenannten Zielabweichung für ein Energiemodellvorhaben in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Lübeck mit einer Biomasseanlage als wesentlichem Baustein (das Projekt wird beispielhaft im Energiekonzept des damaligen Ministeriums für Wissenschaft , Wirtschaft und Verkehr Schleswig-Holstein (Energiepolitik für Schleswig-Holstein) und Energiekonzept der Landesregierung Stand März 2010 aufgeführt) erfolgte vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I für den Bereich der Gemeinde Krummesse ein regionaler Grünzug sehr engmaschig um die Ortslage ausgewiesen wurde. In der Zeit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans I waren mögliche Entwicklungen am Rande der Ortslage, z.B. Biogasanlagen, noch nicht in der gemeindlichen Entwicklungsplanung absehbar.  Ausweisung von ca. 2 ha gewerblicher Bauflächen im regionalen Grünzug in der Gemeinde Hetlingen, Kreis Pinneberg - Antrag der Gemeinde Hetlingen vom 23.01.2012; negative Entscheidung vom 25.10.2012 auf der Basis der Ergebnisse eines Erörterungsgespräches mit den beteiligten Fachbehörden.  Ausweisung einer ca. 15 ha großen Gewerbefläche für den örtlichen Bedarf über die Grenze des besonderen Siedlungsraumes der Gemeinde Barsbüttel, Kreis Stormarn, hinaus in den regionalen Grünzug hinein - Antrag der Gemeinde Barsbüttel vom 10.02.2012; Die Prüfung, ob eine Zielabweichung für die Planung der Gemeinde Barsbüttel an dieser Stelle in Frage kommt, läuft noch.  Ausweisung einer ca. 12 ha großen Sonderbaufläche für Sport und Kultur im regionalen Grünzug der Gemeinde Tangstedt, Kreis Stormarn - Antrag der Gemeinde Tangstedt vom 30.05.2012; ablehnende Entscheidung vom 15.08.2012 auf der Basis der Ergebnisse eines Erörterungsgespräches mit den beteiligten Fachbehörden.  Einrichtung einer Waldorfschule im Bereich der Siedlungsachsenabgrenzung der Stadt Bargteheide, Kreis Stormarn - Antrag der Stadt Bargteheide vom 18.09.2012; positiver Abschluss des Verfahrens am 31.01.2013. Die Zustimmung zu der vorgenannten Zielabweichung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die ursprünglich geplante Trasse für eine örtliche Umgehungsstraße, die bei der Aufstellung des Regionalplans maßgeblich den Verlauf der Abgrenzung der Siedlungsachse beeinflusst hat, nicht mehr benötigt wird. Die Umgehungsstraße wurde auf einer anderen Trasse realisiert. Drucksache 18/644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode  Errichtung eines Autohofes mit einer Gewerbefläche für Logistikbetriebe in der Gemeinde Hammoor, Kreis Stormarn, im Bereich der Autobahnkreuzung im Bereich BAB 1 / BAB 2 - Antrag des Amtes Bargteheide-Land für die Gemeinde Hammoor vom 12.09.2012. Die Prüfung, ob eine Zielabweichung für die Planung in der nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinde Hammoor in Frage kommt oder ob im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I hier ein Standort für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung an Landesentwicklungsachsen gem. Ziff. 2.6 Abs. 4 und 5 Landesentwicklungsplan 2010 in Frage kommt, läuft noch. b) Regionalplan II:  Flächenmäßige Erweiterung eines Campingplatzes für die Ausweisung ei- nes Mobilheimgebietes mit 15 Standplätzen im Bereich eines regionalen Grünzuges in der Gemeinde Schashagen, Kreis Ostholstein - Antrag der Gemeinde Schashagen vom 13.05.2009. Entscheidung der Landesplanung , dass die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens nicht notwendig ist, vom 08.07.2010. Grundlage für diese Entscheidung war das erarbeitete Konzept für die Ausgestaltung des Mobilheimgebietes, das hinreichend den Zielsetzungen des regionalen Grünzuges Rechnung trägt (positive Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens).  Entwicklung eines Wohngebietes mit ca. 90 Wohneinheiten und einer Einzelhandelseinrichtung im Randbereich des Siedlungsachsenraums Lübeck und Überschreitung der Achsenabgrenzung; Antrag der Hansestadt Lübeck vom 29.06.2011; positiver Abschluss des Verfahrens am 30.11.2011. Die Zustimmung zu der vorgenannten Zielabweichung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die ursprünglich geplante Trasse für die „B 207 neu“, die bei der Aufstellung des Regionalplan maßgeblich den Verlauf der der Abgrenzung des Siedlungsraumes beeinflusst hat, nicht mehr benötigt wird. Die „B 207 neu“ wurde auf einer anderen Trasse realisiert. c) Regionalplan III:  Baulich touristische Nutzung des Bereichs "Ölpier" in der Gemeinde Mönkeberg , Kreis Plön - Antrag der Gemeinde Mönkeberg vom 22.03.2012; Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens am 05.02.2013; Die Prüfung einer Zielabweichung zur Nachnutzung der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft „Ölpier“ an der Kieler Förde (Lage innerhalb einer im Regionalplan III festgelegten Grünzäsur läuft derzeit noch. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/644 d) Regionalplan V:  Errichtung eines Entwicklungs-, Bildungs- und Testzentrums für OffshoreWindkraft sowie eines Rechenzentrums im ehemaligen Marinemunitionsdepot Sande der Gemeinde Enge-Sande, Kreis Nordfriesland - Antrag des Amtes Südtondern für die Gemeinden Enge-Sande und Leck vom 28. Mai 2008; positiver Abschluss mit Maßgaben und Hinweisen am 16.07.2010.  Errichtung eines Entwicklungs-, Bildungs- und Testzentrums für Erneuer- bare Energien, Forschung und Entwicklung im Bereich der Energiespeichertechnik sowie die damit in Zusammenhang stehende Errichtung von Anlagen zur Energieerzeugung und Errichtung eines Rechenzentrums im ehemaligen Marinemunitionsdepot Sande der Gemeinde Enge-Sande, Kreis Nordfriesland - Anträge der Gemeinden Enge-Sande und Leck vom 28. bzw. 29. März 2012 auf Einleitung eines erneuten Zielabweichungsverfahrens für die Erweiterung des Abschlusses vom 16.07.2010; positiver Abschluss mit Maßgaben und Hinweisen am 13.07.2012. Die Zustimmung zu den beiden vorgenannten Zielabweichungen erfolgte im Zusammenhang mit dem Projekt „Offshore Trainings-Forschungsund Entwicklungs-Cluster („OffTEC“)“ und der Nachnutzung einer Konversionsfläche (ehemaliges Munitionsdepot Sande). Die erklärten klimapolitischen Ziele der Bundes- und Landesregierung, die CO2- Emmissionen deutlich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu steigern, sowie die Aufgabe von Bundeswehrstandorten im Zuge der Reform der Bundeswehr, waren zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht absehbar.  Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Umland in der Gemeinde Schuby, Kreis Schleswig-Flensburg – Antrag des Amtes Arensharde für die Gemeinde Schuby (als Standortgemeinde und federführende Antragstellerin für den von der Stadt Schleswig und insgesamt 22 Umlandgemeinden gegründeten Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet SchleswigUmland “) vom 14.02. / 28.03.2011; positiver Abschluss mit Maßgaben und Hinweisen am 13.09.2011. Die Zustimmung zu der beantragten Zielabweichung zugunsten eines umfangreichen interkommunalen Gewerbestandortes außerhalb der dafür vorgesehenen Schwerpunkte, in abgesetzter Lage von den Ortslagen , aber in hervorragender Zuordnung zur Landesentwicklungsachse entlang der BAB 7, erfolgte zum Einen aufgrund der Laufzeit des Regionalplans für den Planungsraum V, der auch vor dem Hintergrund des aus Mitte der 90er Jahre stammenden interkommunalen Entwicklungskonzepts für den Raum Schleswig eine Gewerbeflächenentwicklung in dem vorgesehenen Umfang in einer Umlandgemeinde des Mittelzentrums Schleswig nicht vorsieht. Außerdem eröffnet der Landesentwicklungsplan 2010 inzwischen die Möglichkeit, Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeu- Drucksache 18/644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode tung entlang der Landesentwicklungsachsen festzulegen. Damit wurde das Instrumentarium der Regionalplanung für eine gewerbliche Flächenvorsorge erweitert, um die flächenmäßigen Voraussetzungen für die Deckung des wachsenden Bedarfs insbesondere im Bereich Güterverkehr und Logistik sowie interessante Angebote für Neuansiedlungen in Schleswig-Holstein zu schaffen. Darüber hinaus soll den im Raum Schleswig und im südlichen Teil des Kreises Schleswig-Flensburg bestehenden Defiziten hinsichtlich einer überregional wirksamen Gewerbeentwicklung Rechnung getragen und frühzeitig auf anstehende Infrastrukturveränderungen (vor allem die geplante Fehmarn-Belt-Querung) reagiert werden. Die vorstehenden Aspekte waren zum Zeitpunkt der RegionalplanAufstellung noch nicht absehbar.  Kooperatives Folgenutzungskonzept „Energie- und Technologiepark“ im Bereich der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft „Flugplatz“ in den Gemeinden Eggebek und Wanderup, Kreis Schleswig-Flensburg – Antrag des Amtes Eggebek für die Gemeinden Eggebek und Wanderup vom 29.03.2011; positiver Abschluss mit Maßgaben und Hinweisen am 19.07.2011. Die Zustimmung zu der beantragten Zielabweichung erfolgte auf der Basis des von der Leit- und Schlüsseltechnologie „Wind“ getragenen Folgenutzungskonzepts „Energie- und Technologiepark“ für die Konversionsfläche des ehemaligen NATO-Flugplatzes Eggebek. Weder die Konversionsproblematik noch der Ausbau der Erneuerbaren Energien waren zum Zeitpunkt der Planaufstellung absehbar.  Folgenutzungskonzept „Nordsee-Campus Sylt“ im Bereich der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft „Marineversorgungsschule“ in der Gemeinde List auf Sylt, Kreis Nordfriesland – Antrag der Gemeinde List auf Sylt vom 07.07.2011; positiver Abschluss mit Maßgaben und Hinweisen am 02.09.2011. Die Zustimmung zu der beantragten Zielabweichung zugunsten einer über den landesplanerisch vertretbaren Rahmen der Siedlungsentwicklung hinausgehenden Wohnungsbauentwicklung erfolgte vor dem Hintergrund des mit dem Projektansatz vorrangig verfolgten Schul- und Internatsbetriebes und des damit verbundenen Ziels, einen nachhaltigen und substanziellen Ersatz für die aufgrund der Schließung der ehemaligen Marineversorgungsschule weggefallenen Arbeitsplätze zu schaffen bzw. neue Arbeitsplätze im nicht-touristischen Bereich und damit saisonunabhängig einzurichten und insoweit auch die sozioökonomischen Strukturen in der Gemeinde List auf Sylt zu sichern. Neben der Kompensation der mit dem Bundeswehrabzug verbundenen nachteiligen Struktureffekte sollte auch dem Interesse der Gemeinde List auf Sylt an der Vermeidung eines innerörtlichen städtebaulichen Missstandes (innerörtliche Konversionsbrache mit entsprechenden Verödungstenden- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/644 zen) und an der Schaffung einer nennenswerten Zahl von Wohnungen als Dauerwohnraum für die ortsansässige bzw. am Ort arbeitende Bevölkerung Rechnung getragen werden. Weder die Aufgabe der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft „Marineversorgungsschule “ noch die Möglichkeit einer derart umfangreichen wohnbaulichen Entwicklung in der Gemeinde List auf Sylt waren zum Zeitpunkt der Planaufstellung absehbar. Vorbemerkung zu Frage 2: Am 04.03.2013 habe ich die Landesregierung gefragt, welche Tatsachen die Zulässigkeit der Abweichung begründeten und ob diese Tatsachen nach der Aufstellung des betroffenen Raumordnungsplans eingetreten waren (Drs. 18/548). 2. Welche Veränderung der Sachlage war im Fall des Einkaufszentrums „Stadtzent- rum“ in Schenefeld seit Aufstellung des Landesraumordnungsplans 1998 konkret eingetreten? Antwort: Die Sachlage hat sich mit dem Beschluss des Stadtentwicklungskonzeptes Schenefeld und der Formulierung des städtebaulichen Ziels, dass das Stadtzentrum der Stadt Schenefeld auf den Bereich nördlich der Landesstraße konzentriert werden soll, sowie der mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 der Stadt Schenefeld angestrebten Stärkung des Einzelhandelsstandortes Schenefeld und Verbesserung der Nahversorgungsfunktion verändert. Zudem hatten sich die Einzelhandelsstrukturen im südlichen Schleswig-Holstein in eine Richtung weiterentwickelt, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Landesraumordnungsplans 1998 und der Fortschreibung des Landesraumordnungsplans 2004 für den Bereich des großflächigen Einzelhandels noch nicht absehbar war. Auslöser dieser Weiterentwicklung war nicht zuletzt die wettbewerbsgesteuerte und wettbewerbsbedingte Marktentwicklung mit dem Trend zu größeren Verkaufsflächen ohne größere Umsatzsteigerungen, um im Markt mit den Wettbewerbern zu bestehen und Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen. 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Zielabweichungsverfahren ein Ausnahmeinstrument für besonders gelagerte (atypische) Einzelfälle darstellt, die bei der Planaufstellung nicht erkennbar waren und deshalb nicht berücksichtigt wurden (so Ziff. 1.1 VV-NROG)? Antwort: In Ansehung der konkurrierenden bundesrechtlichen Regelung des § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), kann eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung bereits zugelassen werden, wenn sie unter raumordnerischen Gesichtspunkten als vertretbar erscheint und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die landesrechtliche Vorschrift des § 4 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LaPLaG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 232), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Ände- Drucksache 18/644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode rung des Landesverwaltungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 15. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 542), ist insoweit bundesrechtskonform anzuwenden. Wenn ein Plan bestimmt, dass bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen die Versorgungsfunktion beziehungsweise die Funktionsfähigkeit bestehender oder geplanter Versorgungszentren benachbarter Zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigt werden darf, welche Tatsachen waren aus Sicht der Landesregierung für die Planer nicht erkennbar und können eine Abweichung rechtfertigen? Es wird gebeten, die Frage zumindest im Hinblick auf den Fall Stadtzentrum Schenefeld zu beantworten. 4. Wenn ein Plan bestimmt, Art und Umfang solcher Einrichtungen müssten dem Grad der zentralörtlichen Bedeutung der Standortgemeinde entsprechen, welche Tatsachen waren aus Sicht der Landesregierung für die Planer nicht erkennbar und können eine Abweichung rechtfertigen? Es wird gebeten, die Frage zumindest im Hinblick auf den Fall Stadtzentrum Schenefeld zu beantworten. 5. Wenn ein Plan bestimmt, Art und Umfang solcher Einrichtungen müssten dem Grad der zentralörtlichen Bedeutung der Standortgemeinde entsprechen, welche Tatsachen waren aus Sicht der Landesregierung für die Planer nicht erkennbar und können eine Abweichung rechtfertigen? Es wird gebeten, die Frage zumindest im Hinblick auf den Fall Stadtzentrum Schenefeld zu beantworten. Antwort zu Fragen 4 und 5: Die Weiterentwicklung der Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen im dicht besiedelten südlichen Schleswig-Holstein – ausgelöst durch eine wettbewerbsgesteuerte und wettbewerbsbedingte Marktentwicklung mit dem Trend zu größeren Verkaufsflächen ohne größere Umsatzsteigerungen, um im Markt mit den Wettbewerbern zu bestehen und Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen - war zum Zeitpunkt der Planaufstellung in diesem Umfang noch nicht absehbar. 6. Kann von Unvorhersehbarkeit nach Auffassung der Landesregierung ausgegan- gen werden, wenn eine Planungsbestimmung, von der bereits einmal abgewichen worden ist, in einen späteren Plan unverändert übernommen wird? Antwort: Unvorhersehbarkeit ist kein Kriterium für eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung. Die Raumordnungspläne bilden mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung die Grundlage und den rechtlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein und seiner Teilräume. Eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung kommt nur in Frage, wenn es für den Einzelfall neue, noch nicht bei der Planaufstellung erwogene Aspekte gibt. Der Verzicht auf die Abbildung von Ausgestaltungsspielräumen oder Öffnungsklauseln bei der Fortschreibung von Plänen hat dabei nicht zur Folge, dass in besonders gelagerten Einzelfällen , die bei der Formulierung der Ziele nicht berücksichtigt worden sind, im Ausnahmefall ein Zielabweichungsverfahren zulässig sein kann. 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Zielabweichung, die eine - wenn auch einzelfallbezogene - Abkehr von Regelungen zum Inhalt hat, die in un- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/644 trennbarem Zusammenhang mit dem für Einzelhandelsgroßprojekte maßgeblichen Zentrale-Orte-Konzept und zu seinem Komplementärelement der Verflechtungsbereiche stehen und nur aus diesem heraus eine nachvollziehbare und sinngebende Gesamtregelung auf landesplanerischer Ebene darstellen, insbesondere ihre grundsätzliche Legitimation aus dem Zentrale-Orte-Prinzip ableiten, immer die Grundstruktur des jeweiligen Planes berührt (ESVGH 60, 251)? Antwort: Nein. Durch eine Zielabweichung für einen besonders gelagerten Einzelfall wird die Langfristkonzeption zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels unter Bezugnahme auf das zentralörtliche System nicht in Frage gestellt. 8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine wesentliche Überschreitung des zentralörtlichen Verflechtungsbereichs der Standortgemeinde in der Regel anzunehmen ist, wenn mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereichs erzielt werden (ESVGH 60, 251)? Antwort: Das schleswig-holsteinische Regelwerk für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels enthält keine mit der 30%-Regelung im Einzelhandelserlass Baden - Württemberg vergleichbare Regelung. Die Landesplanung prüft im Einzelfall gemäß Ziffer 2.8 Abs. 5 LEP, ob Art und Umfang großflächiger Einzelhandelseinrichtungen dem Grad der zentralörtlichen Bedeutung der Standortgemeinde entsprechen und ob die Gesamtstruktur des Einzelhandels der Bevölkerungszahl und der sortimentspezifischen Kaufkraft im Nah- beziehungsweise Verflechtungsbereich angemessen ist (Kongruenzgebot ) bzw. ob für einen besonders gelagerten Einzelfall eine Abweichung von diesem Ziel in Frage kommt. 9. Wie wird im Zielabweichungsverfahren ermittelt, welcher Umsatzteil aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereichs erzielt wird? Antwort: Die Landesplanung macht in der Regel die Vorlage von Auswirkungs- und Verträglichkeitsgutachten zum Bestandteil der Antragsunterlagen für ein Zielabweichungsverfahren . Deren Ergebnisse werden wie ggf. die Ergebnisse von Gegengutachten im Verfahren geprüft und bilden u.a. die Grundlage für die landesplanerische Entscheidung über eine Zielabweichung.