SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/649 18. Wahlperiode 2013-03-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Zukunftsfähigkeit des Polizeidienstes 1. Wie viele Stellen sollen im Bereich der Polizei im Zeitraum bis 2020 wo und wann genau abgebaut werden? Antwort: Wie sich bereits aus der Antwort zur Frage 3 der KA 18/425 der Abgeordneten Damerow ergibt, erfolgt die endgültige Festlegung (Feinsteuerung) der Stellenabbaupfade nach Prüfung durch das Zentrale Personalmanagement mit Beschlussfassung über den Haushaltentwurf 2014. 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung in den nächsten Jahren, um den Polizeidienst für qualifizierte Bewerber attraktiv zu gestalten und den notwendigen Personalnachwuchs zu sichern? Antwort: Die Landespolizei Schleswig-Holstein steht vor der Herausforderung, trotz sinkender Schulabgangs- und Bewerberzahlen weiterhin genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst zu gewinnen. Ziel ist es, weiterhin als attraktiver Arbeitgeber konkurrenzfähig zu bleiben. Das gilt sowohl auf dem „freien“ Arbeitsmarkt als auch gegenüber anderen Landespolizeien . Für die „Nachwuchsgewinnung und Nachwuchswerbung“ ist eine Projektarbeitsgruppe eingerichtet. Sie ist Bestandteil der Gesamtthematik „Nachwuchs für die Drucksache 18/ 649 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Landespolizei“, welche unter Federführung des Innenministeriums konzeptionell erarbeitet wird. Dabei stehen unter anderem die Wirksamkeit bisheriger Werbemaßnahmen und die adressatengerechte Nachwuchswerbung für unterschiedliche Zielgruppen ebenso im Focus wie die Frage nach der Durchführung des Einstellungsverfahrens . Berücksichtigung finden hierbei die Realisierung von zwei Einstellungsterminen sowie die Frage, wie am Standort Eutin ausreichend Unterrichts- und Unterbringungskapazitäten geschaffen werden können, welche moderne Standards für die Polizeiausbildung gewährleisten und gleichzeitig den steigenden Einstellungszahlen gerecht werden. Derzeit werden die erforderlichen Daten erhoben, die dann in einem weiteren Schritt bewertet werden. Anschließend erfolgt die Erarbeitung eines Konzepts, welches in das Gesamtprojekt als Teilergebnis einfließen wird. 3. Wie viele Nachtdienststunden wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils von Polizeibeamten insgesamt geleistet? Antwort: 2010 1.695.183,45 Nachtdienststunden 2011 1.721.811,68 Nachtdienststunden 2012 1.687.317,22 Nachtdienststunden 4. Wie viele der in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils geleisteten Nachtdienststunden wurden aufgrund der Kappungsgrenze nicht durch zusätzliche arbeitsfreie Tage ausgeglichen? Antwort: Die Erholungsurlaubsverordnung (EUVO) sieht keine Kappungsgrenze für Nachtdienststunden vor, sondern beschreibt vielmehr Schwellenwerte/Mindestwerte für einen Anspruch von bis zu vier Zusatzurlaubstagen im Kalenderjahr. Es wurden insgesamt in der Landespolizei 2010 279.179,53 Nachtdienststunden, 2011 276.103,42 Nachtdienststunden und 2012 265.448,70 Nachtdienststunden über den in § 10 Abs. 2 EUVO festgelegten Schwellenwert von 450 Nachtdienststunden pro Beamten im Rahmen von Schichtdienst hinaus geleistet, ohne weitere Zusatzurlaubsansprüche zu generieren. 5. In welcher Gesamthöhe wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils Erschwerniszulagen an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gezahlt? Antwort: Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/649 3 6. Wie hoch ist der Anteil Stelleninhaber im Polizeidienst (prozentual und in absoluten Zahlen), in der Altersgruppe a. bis 30 Jahre, b. bis 40 Jahre, c. bis 50 Jahre, d. bis 60 Jahre, e. bis 70 Jahre? Antwort: Es wurde ausschließlich der Polizeivollzugsdienst betrachtet. a. bis 30 Jahre 12,7 % 848 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter b. bis 40 Jahre 26,9 % 1793 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter c. bis 50 Jahre 29,8 % 1988 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter d. bis 60 Jahre 30,6 % 2038 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter e. bis 70 Jahre Auch mit Inkrafttreten der stufenweisen Verlängerung der Lebensarbeitszeit befindet sich aktuell niemand im Polizeivollzugsdienst, der älter als 60 Jahre ist.