SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/650 18. Wahlperiode 2013-03-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Geplante Schließungen von Polizeistationen bis zum Jahr 2017 Vorbemerkungen der Landesregierung: In einer Organisation wie der Landespolizei mit über 8000 Angehörigen und weit über 300 Dienststellen gehören Organisations- und Standortüberprüfungen zum Alltagsgeschäft einer permanenten Organisationsentwicklung. Den Rahmen für Organisationsänderungen in den Polizeibehörden gibt die 2010 entwickelte Organisationsleitlinie des Innenministeriums vor. Über die Zielstellung und das Verfahren der seit drei Jahren laufenden Organisationsentwicklung ist der Innen- und Rechtsausschuss durch Bericht des damaligen Innenministers Schlie informiert worden (s. Niederschrift zu Top 1 der 76. Sitzung der 17. WP vom 09.11.2011). An diesem Prozess hat sich grundsätzlich nichts geändert. In den Polizeibehörden werden auf der Grundlage der Organisationsleitlinie eigenständig Pläne entwickelt, die Polizei zukunftsfähig aufzustellen und die Organisation aktuellen Entwicklungen und Rahmenbedingungen anzupassen. In diese Planungen werden die örtlichen Kommunalverwaltungen einbezogen. Erst nach Abschluss dieser Planungen werden die Entscheidungen des Landespolizeiamtes dem Innenministerium zur Zustimmung vorgelegt. Die Antworten zu Frage 1 berücksichtigen insoweit Dienststellen, über deren Auflösung bzw. Zusammenlegung in einem fortlaufenden Prozess aktuell entschieden ist. Drucksache 18/650 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Plant die Landesregierung die Schließung von Polizeistationen bis zum Jahr 2017 und wenn ja, a. welche Polizeistationen/ Polizeidienststellen sollen bis zum Jahr 2017 geschlossen werden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 b). b. wie ist die derzeitige technische, räumliche und personelle Ausstattung der Polizeistationen/ Polizeidienststellen, die bis zum Jahr 2017 geschlossen werden sollen? Antwort: Folgende Dienststellen werden nach Entscheidung des Landespolizeiamtes und mit Zustimmung des Innenministeriums aufgelöst: Dienststelle Personelle Ausstattung Räumliche Ausstattung (qm) Technische Ausstattung Dienst-Kfz Technische Ausstattung IT (LSK) Polizeistation Eggebek 3 59 1 2 Polizeistation Langballig 2 45 1 1 Polizeistation Hürup 3 49 1 2 Polizeistation Gelting 2 33 1 2 Polizeistation Ostenfeld 1 38 Pauschaliertes Privat-Kfz. 1 Polizeistation Wrist 2 60 1 1 c. welche fachliche Begründung besteht für die Schließung der genannten Polizeistationen/ Polizeidienststellen? Antwort: Zur Begründung verweise ich auf den in den Vorbemerkungen zitierten Bericht des damaligen Innenministers Schlie. Ergänzend sind folgende Punkte hervorzuheben:  Durch die Organisationsstraffung können die Kräfte in der Fläche gebündelt werden. Es entstehen Einsparungen durch Zusammenführung von Führungs- und Verwaltungsaufgaben. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/650 3  Kleine Polizeidienststellen können tagsüber keine verlässlichen Öff- nungszeiten anbieten. Größere Polizeidienststellen bieten deshalb eine bessere Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger.  Es ist insbesondere dem klar verbesserten Eigensicherungsaspekt Rechnung getragen (s. Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen zur Gewalt gegen Polizeibeamte - Doppelbesetzung von Funkstreifenwagen).  Personell stärker ausgestattete Dienststellen sind flexibler in der Bewältigung des polizeilichen Aufgabenspektrums.  Der Abbau von Kleinstdienststellen folgt den Empfehlungen des Landesrechnungshofes und konzentriert das verbleibende Personal in der Fläche an nahe gelegenen, mehrköpfigen Standorten. Dort ist dann grundsätzlich gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger die Polizei auch antreffen. d. wie soll eine ausreichende Polizeipräsenz in den von der Schließung der genannten Polizeistationen/ Polizeidienststellen betroffenen Gebie- ten sichergestellt werden? Antwort: Im Falle der Schließung von Kleinstdienststellen werden das Personal, die Planstellen und die Aufgaben regelmäßig der nächst größeren Poli- zeistation zugeordnet. In fast allen Fällen arbeiten diese Stationen im Rahmen des Präsenzdienstes und im Abwesenheits- oder Vertretungs- fall bereits heute zusammen. Das Personal der Kleinstdienststellen ist in die überörtlichen Präsenzkonzepte einbezogen. In aller Regel betreut das gleiche Personal den Zuständigkeitsbereich aufgelöster kleiner Po- lizeidienststellen von der nächst größeren Polizeistation aus weiter. Die Präsenzkonzepte werden laufend aktualisiert. Es bleibt auch nach Zusammenfassung von Polizeistationen und Zu- ständigkeitsbereichen die interne Organisationsvorgabe bestehen, dass die Polizei ein schnellstmögliches Erreichen des Einsatzortes anstrebt.