SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/651 18. Wahlperiode 2013-03-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Aflatoxin in Futtermitteln 1. Trifft es zu, dass sich bereits nach der Ernte, im Herbst 2012, aufgrund der dama- ligen Witterungsbedingungen, im Körnermais aus Osteuropa eine erhöhte Belastung mit Aflatoxinen abzeichnete? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen bzw. zog die Landesregierung ggf. daraus im Besonderen? Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat die landwirtschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsverbände für den Bereich Futtermittel mit Schreiben vom 15. Oktober 2012 darüber informiert, dass nach Erkenntnissen der Europäischen Kommission und einigen EUMitgliedstaaten erhöhte Aflatoxin B1-Gehalte in Mais und Reststoffen aus der Bioethanolherstellung auftreten können. Diese Aussagen bezogen sich auf die Ernte 2012. Eine regionale Eingrenzung erhöhter Aflatoxin-Werte, insbesondere aus Osteuropa, konnte dem Schreiben des BMELV nicht entnommen werden. Im Rahmen der amtlichen Überwachung wurden in Schleswig-Holstein bis zu diesem Zeitpunkt keine erhöhten Werte von Aflatoxin B1 in Futtermitteln festgestellt. Nach dem das Schreiben des BMELV vorlag, wurden weitere 22 Futtermittelproben gezogen und durch die amtliche Futtermittelüberwachung in SchleswigHolstein auf Aflatoxin B1 untersucht. Auch in diesen Proben lagen alle Werte unterhalb der Nachweisgrenze von 0,0003 mg/kg. Drucksache 18/651 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Wie bereits am 6. März 2013 in einer Pressemitteilung veröffentlicht, wurden – nach Bekanntwerden der Vorfälle in Niedersachsen – Futterlieferungen potentiell belasteter Mischfuttermittel aus Niedersachsen, die direkt an landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein geliefert wurden, untersucht. Bei zweien dieser in Niedersachsen hergestellten Mischfuttermittel wurden geringfügige Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt. 2. Welches sind die wesentlichen Transportwege für Körnermais aus Osteuropa? Transporte von so genannten Massengütern, wie z. B. Körnermais, orientieren sich üblicherweise an der kostengünstigsten Transportmöglichkeit. Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, werden für den Transport vorhandene Wasserwege genutzt. Wie aus den EU-Schnellwarnmeldungen zu Aflatoxin B1 in Futtermais hervorgeht, wurden für den Transport von Futtermais aus Serbien, Bulgarien und Rumänien die Schwarzmeerhäfen in Bulgarien und Rumänien genutzt. Es liegen keine Informationen über weitere Transportwege vor. 3. Welche Rolle spielen Häfen im norddeutschen Raum beim Import von Futtermit- teln? Welche Mengen werden wo abgewickelt? Für den Import von Futtermitteln aus Drittländern auf dem Wasserweg werden im Wesentlichen die Tiefwasserhäfen Hamburg und Brake (Niedersachsen) genutzt. Da Futtermittel dem freien Warenverkehr unterliegen und bisher keine Meldepflichten über Anlieferungen bestehen, liegen der Landesregierung keine Informationen hinsichtlich der in den Häfen, auch in Schleswig-Holstein, umgeschlagenen Mengen vor. 4. Wie werden Futtermittel üblicherweise in den Häfen kontrolliert? Wer legt den Kontrollumfang fest? Der Rahmenplan der „Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor“ des Bundes und der Länder für die Jahre 2012 bis 2016 (veröffentlicht auf der Homepage des BMELV) legt die grundsätzlichen Vorgaben für die amtlichen Kontrollen fest. Dieses Kontrollprogramm wurde vom BMELV unter Beteiligung der Länder, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erarbeitet und sieht Kontrollen auf allen Stufen der Futtermittelherstellung vor. Futtermittel von hiesigen Mischfutterherstellern werden im Rahmen risikoorientierter Kontrollen bei den jeweiligen Mischfutterherstellern überwacht. Auf Grundlage einer „Allgemeinverfügung an Futtermittelunternehmer im Land Schleswig-Holstein“ muss ab dem 28. März 2013 jede Partie Mais, die aus Serbien , Polen, Rumänien, Ungarn oder Bulgarien über einen Hafen in Schleswig- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/651 3 Holstein verbracht wird, innerhalb von drei Werktagen nach Anlandung angezeigt werden. Dabei ist der Nachweis durch Analyseergebnisse eines akkreditierten Labors zu erbringen, dass der zulässige Höchstgehalt von Aflatoxin B1 nicht überschritten wird. 5. Wurden die Kontrollen von Futtermitteln nach dem bekannt werden einer höheren Aflatoxin-Wahrscheinlichkeit ggf. verschärft? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 1. 6. Wie und in welcher Form wird die Landesregierung nach Futtermittelkontrollen über Untersuchungsergebnisse aus norddeutschen Häfen informiert? Grundsätzlich ist jeder Futtermittelunternehmer gemäß § 44 Abs. 5 LFGB verpflichtet , die zuständigen Behörden über angelieferte oder erworbene Futtermittel zu unterrichten, wenn er Grund zur Annahme hat, dass das Futtermittel nicht sicher ist und damit einem Verkehrsverbot nach Art. 15 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 unterliegt. Bei abweichenden Ergebnissen amtlich untersuchter Futtermittel, die in norddeutschen Häfen außerhalb von Schleswig-Holstein gelöscht werden, wird die amtliche Futtermittelüberwachung in SchleswigHolstein von der jeweils zuständigen Behörde informiert, soweit die zu beanstandenden Futtermittellieferungen nach Schleswig-Holstein gelangt sind.