SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/652 18. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Mittel des Landes, Bundes sowie der EU zum Vogel- und Faunenschutz 1. In welcher Höhe stehen Schleswig-Holstein Mittel des Landes, Bundes sowie der EU zum Zwecke des Vogel- und Faunenschutz zur Verfügung? Bei den im Folgenden beschriebenen Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um solche, die unmittelbar den jeweiligen Zielarten zugutekommen. Maßnahmen, die lediglich mittelbar den jeweiligen Schutzzielen dienen – z.B. der Ankauf von Flächen – sind im vorliegenden Fall nicht gemeint. Das Spektrum dieser Maßnahmen ist aufgrund der Vielzahl der betroffenen Arten und der verschiedenen Schutzziele weit gespannt. Es reicht von der Installation so genannter Amphibienzäune – die das Überfahren von Tieren im Straßenverkehr verhindern – über die Anlage bestimmter Lebensraumausschnitte – z.B. Laichgewässer – bis zur Verbesserung der Nistplatzsituation für verschiedenste Arten (Installation von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse). Alle diese Maßnahmen dienen direkt der Umsetzung der Ziele des schleswig-holsteinischen Artenhilfsprogramms. Zum einen stellt das Land für die Förderung des Artenschutzes durch Vereine, Verbände und Sonstige im Jahr 2013 86,8 T€ beim Titel 1313 685 09 MG 04 zur Verfügung. Zum anderen ist eine Förderung von Artenschutzprojekten auch aus Mitteln des Kapitels 1313, Maßnahmegruppe 01 „Biologischer Flächenschutz, NATURA 2000 und Artenschutz“ möglich, deren Ansatz für das Jahr 2013 8.020 T€ beträgt. Aus dem Gesamtansatz der Maßnahmegruppe 01 ist eine Förderung sowohl von direkten Artenschutzmaßnahmen als auch von indirekten Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/652 Artenschutzmaßnahmen wie biotopgestaltenden Maßnahmen möglich, so dass hier kein gesondertes Budget für Artenschutzmaßnahmen ausgewiesen werden kann. Bei Artenschutzmaßnahmen ist weiterhin grundsätzlich auch eine Kofinanzierung mit EU-Mitteln (ELER, 50 % der Bewilligungssumme) möglich. Die auf EU- bzw. Bundesebene bei den Förderprogrammen zur Verfügung stehenden Mittel werden anhand der jeweiligen Förderkriterien „im Wettbewerb“ vergeben. Schleswig-Holstein ist es wiederholt gelungen, auf EU- und Bundesebene im Bereich des Natur- und Artenschutzes insbesondere durch Projekte der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein diese Drittmittel erfolgreich einzuwerben. Auf Bundesebene ist aus Sicht des MELUR für die mögliche Förderung von Artenschutzmaßnahmen insbesondere das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ zu nennen, durch das Vorhaben im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt unterstützt werden sollen. Dabei ist Ziel, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und in einen positiven Trend umzukehren. Förderschwerpunkte sind 1) Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, 2) Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, 3) Sicherung von Ökosystemdienstleistungen und 4) weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Auf EU-Ebene sind für die Umsetzung von Artenschutzprojekten aus Sicht der Landesregierung insbesondere die kofinanzierten Förderprogramme LIFE (Umsetzung von NATURA 2000) und INTERREG (z.B. deutsch/dänische Zusammenarbeit) zu nennen. 2. Unter welche konkreten Voraussetzungen kann auf diese Mittel zurückgegriffen werden? Die Förderungen des Landes werden gemäß den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung grundsätzlich nach Prüfung der Voraussetzungen entsprechender Förderrichtlinien bewilligt. Bei der Förderung von Artenschutzmaßnahmen werden Zuwendungen i.d.R. nach den „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutz“ vom 14.11.2011 (Amtsblatt Schl.-H. S. 849) gewährt. Förderungsfähig sind hiernach Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von in ihren Beständen bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms 2008 dienen. Für die jeweiligen Förderprogramme des Bundes bzw. der EU gibt es entsprechende Förderrichtlinien /-kriterien. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/652 3. Zu welchem Zweck bzw. für welche Projekte oder Institutionen sind die für den Vogel- und Faunenschutz vorgesehen Mittel in der letzten Legislatur- oder Vergabeperiode verwendet worden? Seit 2007 (Beginn der ELER-Förderperiode) wurden vom Land für die Förderung von Artenschutzprojekten folgende Mittel pro Jahr bewilligt: Artenschutzmaßnahmen inkl. Amphibienschutz in den Jahren 2007 – 2012 Jahr Ist-Gesamt in T€ Landesanteil in T€ EU-Anteil in T€ Anzahl der Einzelprojekte im Rahmen der Anträge 2007 543 412 131 40 2008 424 394 30 48 2009 2.365 1.911 454 75 2010 1.963 1.773 190 111 2011 1.285 1.190 95 49 2012 1.158 1.027 131 51 gesamt 7.738 6.707 1.031 374 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/652 In 2012 wurden folgende Einzelprojekte bewilligt: (Haushaltstitel 1313 685 09 MG 04) Nr. Antragsteller Zweck bewilligt in € 1 Landesverband Eulenschutz Eulen - Fortf. AHP Uhu, Schleiereule 28.150,00 2 Prof. Uphoff, Melsdorf Orchideen/bunte Wiesen 5.928,00 3 Projektgruppe Seeadlerschutz Großvogelschutz im Wald 3.000,00 4 FÖAG AK Wirbeltiere Nachdruck Broschüre Amphibienwanderung 2.760,80 5 NABU SH Netzgestützte Überwachung Kormoran 4.950,00 6 S. Martens, Itzehoe Trauerschnäpper 4.050,00 7 IGU Kappeln, Rackow Orchideen/bunte Wiesen 920,00 8 Weideland Eiderstedt e.V. Trauerseeschwalbe 5.175,30 9 Dr. Stolper, Winnemark Orchideen/bunte Wiesen 2.577,30 10 E. Kropla, Behlendorf Erhaltung Eremitenvorkommen 1.819,30 11 Kirchengem. Uetersen Dohle/Fledermäuse 1.110,00 12 NABU Nordsee, Dr. Koch, Husum-Schobüll Orchideen/bunte Wiesen 300,00 13 UKL SH, Dr. Brehm, Emkendorf Orchideen/bunte Wiesen 10.910,00 14 Eiderstedter NSV Broschüre Fischotter 596,19 15 WWF Mölln Kranich 8.670,00 16 Heike Griem Wolf 1.200,00 17 Weideland Schwentinental, Frau Dr. Schumann Orchideen/bunte Wiesen 940,00 18 Werner Marx, Delve Orchideen/bunte Wiesen 250,00 19 Jüthe Wollesen, HenstedtUlzburg Wolf: Nachtpferch 363,70 20 Schäferei Langmaack Wolf: Litzenzaun 704,30 21 Heike Griem Wolf: Euronetz-Schafzäune 2.266,95 Gesamt 86.641,84 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/652 (Kapitel 1313 MG 01) Antragsteller Zweck bewilligt in € davon EUMittel in € davon Landesmittel in € 1 NABU Amphibienschutzanlage in Wedel 20.000,00 0,00 20.000,00 2 Landesjagdverband SH Wiesenvogelschutz Eiderstedt; Intensivierung der Prädatorenbejagung 2012 81.655,00 0,00 81.655,00 3 Schrobach-Stiftung Schutzkonzept für gehölzbewohnende Fledermäuse 2012 22.634,08 0,00 22.634,08 4 Landesjagdverband SH Erprobung landw. Bewirtschaftungsmaßnahmen - zusätzl. Lebensräume für Rebhühner 2012 59.416,66 0,00 59.416,66 5 Stiftung Aktion Kulturland KOLK IV - Erprobung u. Evaluation e. Bewertungsverfahrens für einzelbetriebl. Biodiversitätsleistungen 2012 47.005,00 0,00 47.005,00 6 Hintz, Habermann, Plön Fledermäuse 28.878,92 0,00 28.878,92 7 Bündnis Dithmarschen e.V., Hemmingstedt Lachseeschwalbe im Kreis Dithm. 44.726,18 0,00 44.726,18 8 BUND Lübeck Orchideen/bunte Wiesen 1.774,20 0,00 1.774,20 9 Landesjagdverband Wiesenweihe 8.000,00 0,00 8.000,00 10 Noctalis, Bad Segeberg Fledermäuse/Sonderausstellung 4.750,00 0,00 4.750,00 11 Schrobach-Stiftung Dohle 1.822,50 0,00 1.822,50 12 NABU SH Weißstorch 4.000,00 0,00 4.000,00 13 Birgit Voigtländer, Aukrug Wolf 1.864,00 0,00 1.864,00 14 Schäferei Belch Wolf 13.967,00 0,00 13.967,00 15 Eske Besatzfische 5.000,00 0,00 5.000,00 16 Schäferei Kröger Wolf 1.716,35 0,00 1.716,35 17 Gemein. Landbaufor- schungsgesellschaft BgM Fuhlenhagen - Amphibiengewässer 20.239,20 0,00 20.239,20 18 knik e. V. Froschland 148.346,00 0,00 148.346,00 19 KUNO Grünlandwirtschaft ETS, Projekt- fortführung 2012 82.541,45 0,00 82.541,45 20 Ausgleichsagentur Gänsemanagement Westerhever 2012 46.880,00 0,00 46.880,00 21 Eiderstedter NSV BgM, Grabenräumung Westerhever 10.500,00 0,00 10.500,00 22 Förderverein Int. Station Geltinger Birk e. V. BgM, Pflege von Lebensraumtypen 24.643,81 0,00 24.643,81 23 DVL BgM, Erprobung einer GrünlandNaturschutzberatung 79.500,00 0,00 79.500,00 24 Stiftung Naturschutz BgM Berkenthin, Kreis Herzogtum Lauenburg, Amphibienschutz 28.981,50 12.225,00 16.756,50 25 Schrobach-Stiftung BgM Stendorfer Niederung 37.396,00 15.712,60 21.683,40 26 Stiftung Naturschutz BgM Treenemarsch, Kreis NF, Amphibienschutz 68.106,28 28.616,08 39.490,20 27 Stiftung Naturschutz BgM Pop. Ascheberg, Kreis Plön, Rotbauchunke 32.430,00 13.626,05 18.803,95 28 Stiftung Naturschutz BgM Pop. Schäferhaus, Krusautal , Kreis SL-FL, Knoblauchkröte 56.389,00 24.113,04 32.275,96 29 Stiftung Naturschutz BgM Pop Kükelühner Mühlenau (Wangels), Kreis OH 32.130,00 13.500,00 18.630,00 30 Stiftung Naturschutz BgM Populationsmanagement, Hüttener Berge/Geltorf, Kreis SLFL , Laubfrosch, Knoblauchunke 56.849,00 23.573,04 33.275,96 Summe 1.072.142,13 131.365,81 940.776,32 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/652 4. Sind die für den Vogel- und Faunenschutz vorgesehene Mittel während der letzten Legislatur vollständig ausgeschöpft worden? Ist ein Teil der Mittel ggf. ungenutzt geblieben? Die beim Titel 1313 685 09 MG 04 zur Verfügung stehenden Mittel für die Förderung des Artenschutzes durch Vereine, Verbände und Sonstige wurden seit 2007 nahezu komplett ausgeschöpft. In der Antwort zu Frage 1 wurde dargestellt, dass in der Maßnahmegruppe 01 kein gesondertes Budget für die Förderung von Artenschutzmaßnahmen zur Verfügung steht. Grundsätzlich kann aber festgestellt werden (s. Antwort zu Frage 3), dass aufgrund der gestiegenen Priorität des Artenschutzes seit 2007 aufgrund EUrechtlicher Artenschutzverpflichtungen (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) ein erhöhtes Mittelvolumen für den Artenschutz seitens des Landes zur Verfügung gestellt wurde. Der erhöhte Mitteleinsatz ging zu Lasten insbesondere des Grunderwerbes zu Naturschutzzwecken.