SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/672 18. Wahlperiode 2013-04-03 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa INTERREG IV a Vorbemerkung: Das Land Schleswig-Holstein ist nicht Träger/Partner der beiden derzeit laufenden INTERREG IV A-Programme. Beide Programme werden auf deutscher Seite vielmehr von den beteiligten Kreisen/ kreisfreien Städten eigenständig durchgeführt:  Programm „Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.“ o Stadt Flensburg o Stadt Kiel o Stadt Neumünster o Kreis Rendsburg-Eckernförde o Kreis Nordfriesland o Kreis Schleswig-Flensburg  Programm „Fehmarnbelt“ o Kreis Plön o Kreis Ostholstein o Hansestadt Lübeck. Die Fragen 2 bis 5 wurden daher von den beiden INTERREG-Sekretariaten beantwortet . Drucksache 18/672 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie hoch war / ist der Mittelansatz des Landes Schleswig-Holstein aus dem INTERREG -Programm IV a während der Förderperiode 2007 – 2013? Antwort: Wie bereits in der Vorbemerkung dargestellt, ist auf deutscher Seite nicht das Land Programmpartner, sondern es sind die dort genannten Gebietskörperschaften . Diese erbringen daher die nationale Kofinanzierung und tragen – gemeinsam mit den beiden dänischen Regionen – sämtliche mit der Durchführung der Programme verbundenen Kosten. 2. Ist der Finanzrahmen ausgeschöpft worden? Antwort: Programm „Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.“: Der Finanzrahmen in Höhe von 44,3 Mio. Euro ist weitestgehend ausgeschöpft (ca. 96 %) und wird mit Ende der Förderperiode absehbar vollständig ausgeschöpft sein. Programm „Fehmarnbelt“: Der Finanzrahmen durch die EU-Förderung beträgt 22,9 Mio. Euro. Dieser Rahmen ist zu 100% ausgeschöpft. Etwaige zurückfließende Mittel werden absehbar auch innerhalb des Programms ausgeschöpft werden. 3. Welche Projekte wurden in welcher Höhe in welchen Kreisen / kreisfreien Städten durch INTERREG gefördert oder stehen noch zur Förderung aus? Antwort: Programm „Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.“: Zu den geförderten Projekten siehe im Einzelnen unter http://interreg4a.de/wm230099, darunter das Verzeichnis der Begünstigten. Zu ausstehenden, aktuell im Antragsverfahren befindlichen Projekten dürfen seitens der INTERREG-Administration bis zu deren Bewilligung im INTERREGAusschuss keine Auskünfte an Dritte gegeben werden. Programm „Fehmarnbelt“: Es wurden und werden insgesamt 27 deutsch-dänische Projekte gefördert. Fünf neue Projekte wurden vor kurzem unter Auflagen bewilligt, mit deren Erfüllung zu rechnen ist. Die Projektträgerstruktur ist sehr unterschiedlich und lässt sich nicht direkt nach Kreisen/kreisfreien Städten gliedern. Viele Projekte haben mehr als einen deutschen Partner, viele Projektpartner sind mehr als einer Gebietskörperschaft zuzuordnen. Eine Übersicht über die bewilligten Projekte, die Projektpartner und die Fördersumme ist unter http://www.fehmarnbeltregion.net/de/projects/interreg_iv/ zu finden . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/672 3 4. Welche dieser Projekte haben in welcher Höhe aus welchen Programmen Komplementärförderung erhalten? Antwort: Etwaige nationale Komplementärmittel aus anderen Programmen stellen Eigenmittel eines INTERREG-Projektträgers dar und sind in dessen zusammen mit dem Antrag vorzulegenden Kofinanzierungserklärung enthalten und werden darin nicht gesondert ausgewiesen. Da es sich um öffentliche, öffentlich-gleichgestellte oder semi-öffentliche Träger handelt, deren Eigenfinanzierung wiederum aus einer Vielzahl von Quellen stammen kann, ist eine genaue Aufschlüsselung dieses Eigenanteils nach nationalen Programmen nicht möglich. Eine Komplementärförderung durch andere EU-Mittel ist nicht zulässig. 5. Wie hoch waren die Komplementärförderungen durch ggf. Bund / Land und Kommunen bei diesen Projekten? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.