SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/675 18. Wahlperiode 2013-04-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Nachfrage: Videokameras für Streifenwagen der Polizei Ich frage die Landesregierung im Nachgang zu der kleinen Anfrage „Videokameras für Streifenwagen“ (Drucksache 18/410): 1. Welche rechtliche Regelung steht einer Auskunftserteilung über die Mehrkos- ten von Fahrzeugen mit Videoeigensicherungsanlagen entgegen? Antwort: Im Rahmen der Ausschreibung wurde auf eine Veröffentlichung der erwarte- ten Mehrkosten verzichtet, weil bei einer Bekanntgabe die Gefahr besteht, dass Bieter sich an den prognostizierten Kosten orientieren und technische Lösungen deshalb vorab ausschließen. Auf dem Markt erhältliche Videoeigensicherungsanlagen werden zu Kosten von € 1.000 bis € 3.500 je Fahrzeug, inklusive Einbau, angeboten. 2. Wie ist nach gegenwärtiger Planung der Einsatz der Videoeigensicherungsan- lagen ausgestaltet? Drucksache 18/675 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Umfang und Ausgestaltung der Videoaufnahmen wurden bereits in der Druck- sache 18/410 beantwortet. Oberstes Ziel ist die Deeskalation von gefährlichen Situationen. 3. Wie soll nach der Planung der Landesregierung der gem. § 184 Abs. 6 LVwG erforderliche Hinweis auf die Datenerhebung erfolgen? Antwort: Die technischen Mittel werden offen eingesetzt. Zusätzlich sollen Betroffene zu Beginn polizeilicher Maßnahmen auf die Videodokumentation hingewiesen werden. 4. Soll die Videoeigensicherungsanlage automatisch durch den Anhaltesignalge- ber aktiviert werden? Antwort: Ja. 5. Wann ist mit der Einführung der ersten Fahrzeuge mit Videoeigensicherungs- anlagen zu rechnen? Antwort: Herbst 2013. 6. Welche konkreten, auch nicht statistischen, Erfahrungen haben nach Kenntnis der Landesregierung andere Bundesländer mit dem Einsatz von Videoeigen- sicherungsanlagen gemacht? Antwort: Das System ist bereits in den Ländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nord- rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und bei der Bundespolizei mit sehr guten Er- fahrungen im Einsatz. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/675 3 2010 hat die Polizei des Landes Brandenburg Videosysteme zur Eigensiche- rung bei Anhaltevorgängen und Fahrzeug- bzw. Personenüberprüfungen an- lässlich von Verkehrskontrollen erprobt. Im Auswertebericht wird dargelegt:  Subjektiv wurde bei den Verkehrsteilnehmern eine Verhaltensanpassung wahrgenommen, die auf den Hinweis der Videoaufzeichnung zurückgeführt wird. Angriffe und aggressives Verhalten gegen Polizeibeamtinnen und - beamte wurden nicht festgestellt.  Beschwerden seitens der Verkehrsteilnehmer über den Einsatz der Video- technik wurden nicht registriert.  Das Bewusstsein der Einsatzkräfte für Eigensicherungsmaßnahmen konnte gestärkt werden. Weitere Erfahrungsberichte liegen der Landesregierung nicht vor. 7. Beabsichtigt die Landesregierung die Videoeigensicherungsanlagen in der Art und Weise einzusetzen, wie dies in diesen Bundesländern erfolgt? (1) Wenn ja, wird um Angabe des genauen Einsatzkonzeptes einschließ- lich der Berechtigungen sowie der Aktivierungsgründe und -techniken in den anderen Bundesländern gebeten. (2) Wenn nein, wird darum gebeten, die Unterschiede zwischen dem Schleswig-Holsteinischen Konzept und dem Konzept der anderen Bun- desländer gebeten sowie einer Erläuterung, ob und warum die Erfah- rung in den anderen Bundesländern übertragbar sind. Antwort: Bei der Umsetzung orientiert sich die Landespolizei an der Technik und dem Grundkonzept, die in Bremen bereits genutzt werden. Die Landes- regierung ist nicht befugt, das Konzept mit taktischen und spezifischen Besonderheiten des Landes Bremen zu veröffentlichen. Eine Dienstanweisung mit einem entsprechenden Fachkonzept wird bis zur technischen Einführung fertig gestellt. Die Grundlage für eine Diffe- renzierung ist somit noch nicht vorhanden. 8. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Videoaufzeichnungsanlagen einen Schutz i.S.d. § 184 Abs. 3 LVwG für der Polizistinnen und Polizisten bewirken? Wenn ja: a) Es wird darum gebeten, die Kriterien und Tatsachen anzugeben, unter de- nen die Landesregierung von einer das Aufzeichnungsrecht gem. § 184 Drucksache 18/675 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Abs. 3 LVwG auslösenden Gefahr ausgeht? Antwort: Siehe Landtagsdrucksache 16/670 vom 07.03.2006, S. 38, amtliche Be- gründung zu § 184 Abs. 3 LVwG. b) Es wird darum gebeten, die bewirkte Schutzwirkung darzustellen. Antwort: Auf die Antwort zu Frage 6 mit den Erkenntnissen des Landes Branden- burg über die Erprobung von Videosystemen wird verwiesen. c) In wie vielen Fällen kam es bei Einsätzen der Polizei seit 2010 zu Gefah- ren oder Rechtsgutsverletzungen für die eingesetzten Polizeikräfte, die durch den Einsatz von Videoaufzeichnungsanlagen hätten abgewendet werden können? Antwort: Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Eine rückwirkende Be- trachtung ist somit nicht möglich und bliebe zudem auch spekulativ.