SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/678 18. Wahlperiode 04.04.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Einhaltung der Arbeitszeitverordnung in schleswig-holsteinischen Kliniken 1. Wie hoch ist die aktuelle Bettenauslastung in den Schleswig-Holsteinischen Klini- ken? (Bitte nach privaten, freien und öffentlichen Trägern getrennt aufgliedern. Antwort: Die Berechnung der Bettenauslastung (Nutzungsgrad der Betten) erfolgt auf Grundlage der Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) sowie der Vorgaben des Statistischen Bundesamtes. Danach gibt der Nutzungsgrad die durchschnittliche Auslastung der Betten in vom Hundert an. Grundlage für die Berechnung sind die im Krankenhausplan des Landes aufgenommenen Betten (Planbetten) des jeweiligen Krankenhauses. Der Krankenhausplan des Landes legt zugleich Richtwerte für die Soll-Auslastung fest. Dieser Richtwert beträgt seit 2010 grundsätzlich 86%. Abweichend hiervon wurde der Richtwert für Krankenhäuser, die der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung dienen auf 90% festgelegt und der Richtwert für Belegkrankenhäuser auf 75%. Die Daten für die durchschnittliche Auslastung der Krankenhäuser für das Jahr 2012 werden derzeit erhoben und liegen daher noch nicht vor. In der Anlage 1 befindet sich eine Übersicht der durchschnittlichen Auslastung für das Jahr 2011 2. Sind Ihnen Beschwerden bzw. Anzeigen über die Nicht-Einhaltung der Arbeitszeitverordnung in Schleswig-Holsteinischen Kliniken bekannt? a) Wenn ja, wie viele Beschwerden bzw. Anzeigen liegen Ihnen vor? b) Wie ist die Entwicklung in den letzten Jahren? Drucksache 18/678 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Ja. Seit dem 01.07.1994 gilt für Arbeitnehmer/innen das Arbeitszeitgesetz(ArbZG). Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellung sich auf die Einhaltung des ArbZG bezieht. a) Wenn ja, wie viele Beschwerden bzw. Anzeigen liegen Ihnen vor? Antwort: Eine Statistik wird über eingehende Beschwerden/Anzeigen nicht geführt. Eine konkrete Zahl kann daher nicht genannt werden. b) Wie ist die Entwicklung in den letzten Jahren? Antwort: Siehe Antwort zu a). 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass gesetzlich vorgeschriebene Pausenregelungen in den Kliniken in Schleswig-Holstein nicht eingehalten werden? a) Wenn ja, seit wann und welche Maßnahmen plant die Landesregierung dagegen? Antwort: Ja, insbesondere auf den Stationen im Schichtdienst sind Fälle bekannt geworden . a) Wenn ja, seit wann und welche Maßnahmen plant die Landesregierung dagegen? Antwort: Bei Beschwerden werden diesen nachgegangen und im Einzelfall die entsprechenden Maßnahmen getroffen. 4. In welchem Umfang sind in den letzten Jahren Untersuchungen in den schleswigholsteinischen Kliniken zur Einhaltung der Arbeitszeitverordnung durchgeführt worden? Antwort: Die Personalkapazitäten begrenzen Untersuchungen. Eine flächendeckende Überwachung der Einhaltung dieser Vorschrift ist mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen jedoch nicht möglich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/678 3 Anlage 1 Durchschnittliche Bettenauslastung der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein bezogen auf die im Krankenhausplan aufgenommenen Betten für das Jahr 2011 freigemeinnützige Krankenhäuser in % bezogen auf Planbetten Ev.-luth. Diako Flensburg1 82,2 St. Franziskus-Hospital Flensburg1 84,1 Marienkrankenhaus Lübeck3 67,2 Krankenhaus Rotes Kreuz Lübeck1 93,2 Vorwerker Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie2 85,2 Psychiatrisches Behandlungszentrum Hahnknüll2 90,3 DRK-Krankenhaus Ratzeburg1 75,0 Johanniter-Krankenhaus Geesthacht1,4 77,4 Klinik für Geriatrie Ratzeburg1 89,1 Fachkliniken Nordfriesland2 68,4 St. Elisabeth Krankenhaus Eutin1 76,8 August-Bier-Klinik Malente1 80,3 DRK Krankenhaus für Geriatrie und Neurologie / Middelburg1 87,6 Kinderzentrum Pelzerhaken1 82,2 Fachklinik Bokholt2 82,0 Fachklinik Ruhleben -Freudenholm2 92,1 Norddeutsches Epilepsie Zentrum Raisdorf1 70,4 Fachkrankenhaus der Stiftung Diakonie Kropp2 86,6 Medizinische Klinik Borstel1 81,6 Psychiatrisches Krankenhaus Rickling2 94,5 Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift1 84,7 Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus Bargfeld-Stegen2 107,5 öffentlich-rechtliche Krankenhäuser in % bezogen auf Planbetten Universitätsklinikum SH Kiel1 83,8 Städtisches Krankenhaus Kiel1 86,4 Zentrum für integrative Psychiatrie Kiel2 70,8 Universitätsklinikum SH Lübeck1 86,3 Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster1 85,4 Privatklinik Dr. Lehmann, Neumünster3 78,1 Westküstenklinikum Brunsbüttel und Heide1,4 81,4 Klinik Föhr-Amrum1 78,9 Klinikum Nordfriesland1 78,5 Klinik Preetz1 81,3 imland Kliniken Rendsburg-Eckernförde1,4 79,1 Drucksache 18/678 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Klinikum Bad Bramstedt 1 85,3 Klinikum Itzehoe1,4 79,0 Lungen Clinic Großhansdorf 1 67,6 private Krankenhäuser in % bezogen auf Planbetten St. Elisabeth Krankenhaus Kiel3 61,4 Park-Klinik, Kiel3 78,5 Helios Ostseeklinik Kiel3 98,3 Lubinus Clinicum, Kiel1 76,3 Privatklinik Dr. Flechsig, Kiel3 67,5 Augenklinik Kiel-Bellevue1 91,9 Sana-Kliniken Lübeck1 75,3 AHG Klinik Lübeck2 90,6 Klinik Klosterstraße, Neumünster3 32,7 Vitanas Klinik für Geriatrie, Geesthacht1 81,1 Helios Klinik Geesthacht1 83,9 Asklepios-Nordseeklinik Westerland/Sylt1 77,7 Chirurgische Klinik Dr. Winkler, Husum3 71,3 Sana Kliniken Ostholstein1 71,5 Schön-Klinikum Neustadt 1 76,6 Ameos Clinicum Neustadt2 89,8 Ameos Clinicum Heiligenhafen2 85,8 HELIOS Agnes Karll Krankenhaus Bad Schwartau3 69,2 Curtius-Klinik Malente2 95,8 Paracelsus-Nordseeklinik Helgoland1 61,6 Sana Regio Kliniken Pinneberg1 75,9 Helios Ostseeklinik Damp1 52,3 Praxisklinik Kronshagen3 18,9 Helios Klinikum Schleswig 1 66,1 Helios Klinikum Schleswig Fachklinik2 88,4 AK Segeberger Kliniken1 89,5 Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg1 52,8 Segeberger Kliniken1 89,0 Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt2 95,1 Asklepios Klinik Bad Oldesloe1 75,5 Park-Klinik Manhagen1 95,3 Klinikum Nord - Heidberg (Hamburg)1 64,8 1: Richtwert für die Auslastung lt. Krankenhausplan: 86% 2: Richtwert für die Auslastung lt. Krankenhausplan: 90% 3: Richtwert für die Auslastung lt. Krankenhausplan: 75% 4: ohne Modellversuch „Regionalbudget Psychiatrie“