SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/679 18. Wahlperiode 05. April 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung –Finanzministerin - Selbstbehalt bei Landesbeamten 1. Hält die Landesregierung in Anbetracht der Abschaffung der sog. Praxisgebühr eine Reduzierung des in § 16 der Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (BhVO) vorgese- hen Selbstbehalts für geboten? Antwort: Die Praxisgebühr in der GKV hat bei der Festlegung der Selbstbehalte in der schleswig-holsteinischen Beihilfeverordnung keine Rolle gespielt. Maßgeblich für die nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten Selbstbehalte war vielmehr das Urteil des BVerwG vom 03. Juli 2003 (-2C 24/02-), nach dem Selbstbehalte, die weniger als 1 Prozent der Jahresbezüge betragen, nicht die amtsangemessene Alimentation verletzen. Die beabsichtigte Absenkung der Selbstbehalte um 40 € ist vielmehr Teil der beschlossenen einkommensverbessernden Maßnahmen der Landesregierung für Beamtinnen und Beamte. 2. Mit welchen Kosten für das Land wäre eine Kürzung des in § 16 der Landes- verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Drucksache 17/ 679 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2 Schleswig-Holstein (BhVO) vorgesehenen Selbstbehalts um jeweils 40,00 € verbunden? Antwort: Die durch die Verringerung der Selbstbehalte für den Landeshaushalt ent- stehenden Mehrausgaben im Bereich der Beihilfe können nur geschätzt werden, da sie maßgeblich vom zukünftigen Antragsverhalten der Beihilfeberechtigten abhän- gen. Eine erste grobe Schätzung hat ergeben, dass durch die Absenkung der Selbstbe- halte um 40 € Mehrausgaben in einer Größenordnung von etwa 3 Mio € jährlich ent- stehen. 3. Welcher Einspareffekt wurde für das Land Schleswig-Holstein durch die im Jahr 2011 vorgenommene Erhöhung des Selbstbehaltes im Vergleich zu den Jahren 2009 und 2010 erreicht? Antwort: Die erzielten Selbstbehalte betrugen in 2009 : 7,052 Mio € 2010 : 7,119 Mio € 2011 : 9,676 Mio € Der Einspareffekt betrug in 2011 gegenüber 2009 2,624 Mio €, gegenüber 2010 2,557 Mio €.