SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/680 18. Wahlperiode 03.04.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Komatrinken von Jugendlichen 1. Werden in Schleswig-Holstein Statistiken zu Fallzahlen von eingelieferten, alko- holisierten Jugendlichen aufgrund von sog. Komatrinken erhoben? a) Wenn ja, bitte beifügen. b) Wenn nein: Ist die Erhebung aufgrund einer größer werdenden Fallzahl geplant? Antwort: In Schleswig-Holstein gibt es keine vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung in Auftrag gegebene Statistik zu den Fallzahlen von eingelieferten alkoholisierten Jugendlichen, da diese Einlieferungen nicht meldepflichtig sind. Allerdings können Hinweise zu stationär behandelten alkoholisierten Kindern und Jugendlichen aus Diagnosedaten der Krankenhäuser entnommen werden. So veröffentlicht das Statische Bundesamt im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit seit 2000 jährlich auch Zahlen für aus dem Krankenhaus entlassene vollstationäre Patienten (einschl. Sterbe- und Stundenfälle) mit der Diagnose nach dem ICD10-Schlüssel „F10.0 - Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol – akute Intoxikation (akuter Rausch)“ nach Wohnsitz, Alter und Geschlecht. Diese Zahlen, die sich auf 100.000 Einwohner beziehen, können für das gesamte Bundesgebiet, aber auch für die einzelnen Länder unter www.gbe-bund.de/gbe10/k?k=AMK abgerufen werden. Drucksache 18/680 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Ist der Landesregierung bekannt, wie der Altersdurchschnitt bei eingelieferten, alkoholisierten Jugendlichen ist? Ist bekannt, ob sich der Altersdurchschnitt in den letzten Jahren verändert hat? Antwort: Werden die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt, ergibt sich für das Jahr 2011 für Schleswig-Holstein folgendes Bild Schleswig-Holstein  Alter in Jahren  Deutschland  Alter  Geschlecht/Jahr  5-10  10-15  15-20  5-10  10-15  15-20  2011  Fälle /100.000 Einw.    0    79,4    467,7    0,1    105,8    535,2  Beide Geschlechter   Veränderung 2011 zu 2010 in %      4,8   13,5      3,3   4,3  2011  Fälle / 100.000 Einw.    0   84,0   586,3   0,2   99,6   669,9 männlich  Veränderung 2011 zu 2010 in %      8,2    14,1        4,7    3,1  2011  Fälle / 100.000 Einw.    0   74,5   342,5   0   112,3   393,3 weiblich  Veränderung 2011 zu 2010 in %      1,1   12,5     1,4   6,5  Quelle: www.gbe-bund.de/gbe10/k?k=AMK  3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Komatrinken vor allem bei Jugendlichen zu unterbinden? Antwort: Im Rahmen des Schwerpunktes der Prävention und des Gesundheitsschutzes bei Kindern und Jugendlichen hat die Landesregierung ein „Aktionsbündnis gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen“ entwickelt. Es umfasst verschiedene Präventionsprojekte wie „HaLT-Hart am LimiT“, „Tanzrausch statt Vollrausch “, den Klarsicht-Parcours und JiM´s1 Bar. Die Landesregierung beabsichtigt, das erfolgreiche Projekt JiM´s Bar weiter auszubauen . Mit einer landesweiten Vernetzung der verschiedenen Träger sollen eine flächendeckende Umsetzung im Land unterstützt und verbindliche Standards für die Ausstattung und Gestaltung der Bars sowie für die Ausbildung der Barkeeper geschaffen werden.     4. Wie steht die Landesregierung zu Alkoholtestkäufen von Jugendlichen?  Antwort: Die Landesregierung hält Alkoholtestkäufe mit Jugendlichen grundsätzlich für ein probates Mittel zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzvorschriften. Sie sind jedoch kein Allheilmittel gegen das zu frühe und in zu großen Mengen erfolgende Alkoholtrinken von Kindern und Jugendlichen.  1 „JiM“ steht für „Jugendschutz im Mittelpunkt“. Unter diesem Namen arbeiten das MSGFG und die Jugendschutzbeauftragten der Kreise und kreisfreien Städte an aktuellen Jugendschutzthemen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/680 3 5. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag, eine Kostenbeteiligung von Eltern zu erheben, deren Kinder aufgrund von überhöhtem Alkoholkonsum durch Komatrinken in ein Krankenhaus eingeliefert werden? Antwort: Die Landesregierung hält es zwar für grundsätzlich richtig, Eltern auch an ihre Erziehungsverantwortung zu erinnern. Gleichwohl betont die Landesregierung, dass ein Kind oder Jugendlicher mit Alkoholvergiftung unbedingt einer Ärztin oder einem Arzt vorgestellt werden muss. Die – sicherlich verfehlte, aber in der Lebenswirklichkeit vorkommende – Überlegung, Kosten für eine Behandlung zu sparen, kann dieser medizinisch notwendigen Vorgehensweise entgegenstehen. Aus diesem Grund lehnt die Landesregierung jede Maßnahme ab, die als Hemmschwelle gegen einen Arztbesuch wirken kann. Die Landesregierung weist daher Bestrebungen , eine Kostenbeteiligung von Eltern zu erheben, deren Kinder aufgrund von überhöhtem Alkoholkonsum durch Komatrinken in ein Krankenhaus eingeliefert werden, entschieden zurück. 6. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, um dem Komatrinken entgegen zu treten? Antwort: Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigen, dass eine kontinuierliche Präventionsarbeit in Kooperation mit lokalen Akteuren besonders erfolgreich ist. Die Landesregierung misst daher Maßnahmen wie den oben aufgeführten (vgl. die Antwort zu Frage 3) große Bedeutung zu, um im Sinne einer frühen Suchtprävention das Problembewusstsein gegenüber dem Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern zu schärfen.