SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/685 18. Wahlperiode 8. April 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Haushaltsauswirkung der Besoldungsanpassung Vorbemerkung der Landesregierung: Grundlage für die folgenden Antworten ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, der sich zur Zeit in der Verbandsanhörung befindet. 1. Welche Haushaltsbelastungen resultieren in den Jahren 2013, 2014 und 2016 aus den Einmalzahlungen für aktive Beamtinnen und Beamte bis A 11? Antwort: Haushaltsbelastung 2013 ggü. 2012: ca. 4,70 Mio. € Haushaltsbelastung 2014 ggü. 2013: ca. 7,88 Mio. € Haushaltsbelastung 2016 ggü. 2015: ca. 4,70 Mio. € 2. Welche Haushaltsbelastung pro Jahr resultiert aus der Reduzierung des Selbstbehalts bei der Beihilfe um pauschal 40 Euro ab 01.01.2014? Antwort: Die Haushaltsbelastung pro Jahr beträgt ca. 3,0 Mio. €. 3. Welche Haushaltsbelastung pro Jahr resultiert aus der Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung bei 40-jährigem Dienstjubiläum ab 01.01.2013? Drucksache 18/685 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Antwort: Die Haushaltsbelastung pro Jahr beträgt ca. 0,46 Mio. €. 5. Welche Haushaltsbelastung pro Jahr resultiert aus der Gleichstellung der Reisekostenerstattung der Anwärterinnen und Anwärter im Umfang von 30 %? 6. Antwort: Die Haushaltsbelastung pro Jahr beträgt ca. 0,6 Mio. €. 7. Welche Haushaltsbelastung pro Jahr resultiert aus Erhöhung der Zulagen um je ca. 20 Euro in den Bereichen Feuerwehr, Außendienst der Steuerverwaltung, Justizvollzug, Polizei, Steuerfahndung, einfacher Dienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften inkl. der vorgesehenen Erstattung des Landes an die Kommunen? Antwort: Die Haushaltsbelastung pro Jahr beträgt inkl. der vorgesehenen Erstattung des Landes an die Kommunen ca. 2,4 Mio. €. 8. Welche Haushaltsbelastung ergibt sich in den Jahren 2013 bis 2017 aus den vorgesehenen linearen Anpassungen von Besoldung und Versorgung? Antwort: Die Haushaltsbelastung in den Jahren 2013 bis 2017 aus den vorgesehenen linearen Anpassungen von Besoldung und Versorgung beläuft sich auf ca. 181,93 Mio. € (ohne die Zuführung zur Versorgungsrücklage).