SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/688 18. Wahlperiode 2013-04-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Bestätigung der Zuverlässigkeit für den Betreiber der Kernkraftwerke Burnsbüttel und Krümmel Vorbemerkung Verschiedene Medien berichteten am 20. und 21. März 2013 unter Berufung auf Dr. Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, dass die atomrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung des Kernkraftwerkbetreibers Vattenfall mit dem Er- gebnis der Bestätigung der Zuverlässigkeit abgeschlossen worden sei oder demnächst ab- geschlossen werde (unter anderem „Schleswig-Holstein Magazin“ des NDR-Fernsehens, Lübecker Nachrichten). Dabei wurde zudem der zuständige Minister Dr. Habeck in Verbindung gebracht mit der Aussage, dass dieses Ergebnis auch wegen des Stillstands der Kernkraftwerke Brunsbüttel bzw. Krümmel zu begründen sei. 1. Ist die Zuverlässigkeitsprüfung bereits abgeschlossen? a) Falls ja, mit welchem Ergebnis? b) Falls nein, wieso wurde dann diese Information am 20. März 2013 noch vor Abschluss des Verfahrens an die Öffentlichkeit gegeben? Die Überprüfung der atomrechtlichen Zuverlässigkeit der Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel ist bis heute noch nicht vollständig abge- schlossen. Die Thematik wurde in den atomrechtlichen Verfahren unter Hinzuziehung nationaler wie internationaler Gutachter bzw. Gutachterorganisationen intensiv ver- Drucksache 18/688 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 folgt und ist weitestgehend auf- und abgearbeitet. Im Laufe des Verfahrens haben die Betreibergesellschaften der beiden Kernkraftwerke eine ganze Reihe von Maßnah- men durch- und eingeführt, um die entstandenen Zweifel an der atomrechtlichen Zu- verlässigkeit auszuräumen. Die Überprüfung steht nunmehr kurz vor dem Abschluss, ist aber formal noch nicht beendet. Eine Anfrage des NDR vom 20. März 2013 zum Verfahrensstand hat Minister Dr. Robert Habeck entsprechend dem vorgenannten ak- tuellen Sachstand transparent beantwortet. 2. Wann hatte die Landesregierung Kenntnis über das tatsächliche bzw. das erwartete Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung? Die Aufarbeitung einer atomrechtlich relevanten Thematik und das Erreichen eines abschließenden Erkenntnisstandes erfolgen üblicherweise in einem kontinuierlichen Prozess – so auch vorliegend; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wurden die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfung zusammen mit dem Betreiber der Kernkraftwerke Brunsbüttel bzw. Krümmel vor der Veröffentlichung erörtert? a) Falls ja, wie begründet sich dieses Vorgehen? b) Falls nein, wann wurde das Unternehmen durch wen und wie informiert? Die atomrechtliche Verfolgung offener Punkte erfolgt grundsätzlich auch im Wege laufender, intensiver Fachgespräche zwischen Reaktorsicherheitsbehörde, Sachver- ständigen und Betreibern. Dies gilt auch für die vorgenannte Thematik der atomrecht- lichen Zuverlässigkeit. 4. Welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung aus den abgeschlossenen Prüfungen gezogen? Bitte begründen. Siehe Antwort zu Frage 1; die Überprüfung ist noch nicht vollständig abgeschlos- sen. 5. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung für das Land Schleswig-Holstein aus den abgeschlossenen Prüfungen hinsichtlich der Betriebsgenehmigung für den Betreiber von Brunsbüttel und Krümmel? Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 4. 6. Gelten nach Ansicht der Landesregierung für Kernkraftwerksbetreiber geringere An- forderungen an deren Zuverlässigkeit, sofern die Kraftwerksanlagen sich im Stillstand befinden? Wie begründet sich ggf. diese Einschätzung rechtlich? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/688 3 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Frage der Zuverlässigkeit eines Betreibers einer Anlage danach zu beurteilen, ob Tatsachen die Annahme rechtferti- gen, dass der Betreiber die Gewähr dafür bietet, zukünftig die genehmigte Anlage ordnungsgemäß zu betreiben oder ob festgestellte bzw. bestehende Defizite fortwir- ken werden. Dies erfordert zum einen eine Prognoseentscheidung. Diese ist zum an- deren allein im Hinblick auf die im Zusammenhang mit dem Betrieb der konkreten An- lage bestehenden spezifischen Pflichten vorzunehmen. Unter Zugrundelegung dieses rechtlichen Maßstabes ist die atomrechtliche Zuverlässigkeit eines Kernkraftwerksbe- treibers im Hinblick auf einen Leistungsbetrieb unter anderen Aspekten zu betrachten als im Hinblick auf einen Stillstandsbetrieb, wie er bei den nach Inkrafttreten der 13. Atomgesetznovelle stillzulegenden Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel nur noch zulässig ist.