SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/689 18. Wahlperiode 9. April 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Haushaltseckwerte 2014 - Zinssicherung Gemäß Medieninformation zum Kabinettsbeschluss über die Haushaltseckwerte 2014 sollen 30 Millionen Euro für zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der niedrigen Zinsausgaben in den kommenden Jahren eingesetzt werden. 1. Welche Prognose zur Zinsentwicklung in den kommenden Jahren liegt dieser Entscheidung zugrunde und worauf ist diese Prognose gestützt? Die aktuellen Zinssätze bewegen sich im Bereich historischer Tiefstände. Entsprechend der Darstellung im Finanzplan geht das Finanzministerium davon aus, dass sich das Zinsniveau mittelfristig in Richtung der langjährigen Durchschnitte normalisiert und damit um etwa 2 bis 3 Prozent-Punkte steigt. Die Annahmen zur Zinsentwicklung wurden unter Beteiligung des Instituts für Weltwirtschaft, der Bundesbank und der HSH Nordbank zum Jahreswechsel 2013 diskutiert und bestätigt. 2. Auf welche Art und Weise bzw. mit welchen Instrumenten soll im Jahr 2014 eine Zinssicherung betrieben werden? Die Zinssicherung erfolgt planmäßig auf Grundlage haushaltsgesetzlicher Ermächtigungen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Mit Bezug auf die zukünftigen Finanzierungen des Landes beinhalten die Geschäfte eine vorzeitige Festschreibung der Zinssätze. In der konkreten Ausgestaltung handelt es sich zum Einen um sog. Zinsswaps. Zum Anderen sollen sog. Zinsoptionen mit Versicherungscharakter eingesetzt werden. Im Zuge dieser Vereinbarungen zahlt das Land eine Prämie und ist gegen einen potenziellen Zinsanstieg gesichert. Gleichzeitig kann das Land wei- Drucksache 18/689 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 terhin von niedrigen Zinsen profitieren. 3. Wofür werden in diesem Zusammenhang die 30 Mio. Euro eingesetzt? Vor dem Hintergrund der geplanten Ausweitung der Strategie der Zinssicherung soll der Betrag zusätzlich für den Kauf der Zinsoptionen mit Versicherungscharakter (siehe Antwort zu Frage 2) eingesetzt werden. 4. Ist von der Landesregierung beabsichtigt entsprechende Zinssicherungsgeschäf- te auch im Jahr 2013 vorzunehmen? Wenn ja: Welche Haushaltsmittel werden dafür in diesem Jahr eingesetzt? Das Finanzministerium hat im Zuge der Niedrigzinsphase auf der Grundlage von § § 3 Abs. 2 HaushaltsG 2013, 18 Abs. 6 LHO bereits schrittweise Zinssicherungen für zukünftige Finanzierungen vorgenommen. Die entsprechenden Geschäfte sind so ausgestaltet, dass sie den laufenden Haushalt möglichst geringfügig belasten. Die Ausgaben sind im Ansatz für Zinsausgaben aus Krediten und Finanzderivaten (Kap. 1116, Tit. 57501) enthalten.