SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/692 18. Wahlperiode 2013-04-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Erfassung der schleswig-holsteinischen Stromnetze Vorbemerkung des Fragestellers: Zum Gelingen und für die Akzeptanz der Energiewende ist es erforderlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Wirtschaft nicht gefährdet wird. Um dies zu gewährleisten, ist die Erfassung von Systemdetails von Stromnetzen notwendig, damit technische Lösungsansätze kosteneffizient gefunden werden kön- nen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Stromnetze werden in privater Verantwortung von den Netzbetreibern errichtet und betrieben. Im Einzelfall ist die Landesregierung in den Kompetenzgrenzen der im Bereich der Energiewirtschaft tätigen Landesbehörden wie der Energieaufsicht, der Kartellbehörde, der Regulierungsbehörde oder der Planfeststellungsbehörde befugt, Systemdetails von Stromnetzen anzufordern. Diese Angaben zu Spannungsebenen, Netzknoten oder Daten zu Umspannwerken, von den jeweils zuständigen Netzbe- treibern werden gegebenenfalls benötigt, um beispielsweise Netzbetriebsgenehmi- gungen nach § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erteilen, Entscheidungen zu den Netzentgelten treffen zu können oder die Aufsicht über die technische Si- cherheit von Energieanlagen, wie die von Netzkomponenten, nach § 49 EnWG si- cherzustellen. Eine systematische Erfassung von Systemdetails von Stromnetzen kann und hat die Landesregierung mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht zu gewährleisten. Die nachfolgend verwendeten Darstellungen zu den Strom- netzen, die über den Einzelfall hinausgehen, beruhen daher auf den von den Netzbe- Drucksache 18/692 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 treibern im Rahmen der Netzentwicklung bekannt gemachten Systemdetails und -strukturen. 1. Liegt der Landesregierung eine Bestandanalyse der vorhandenen Stromnetze sowie der unterschiedlichen Spannungsebenen vor? Wenn ja, wie sieht diese Verteilung in einer Gesamtübersicht bezogen auf die Standortregionen aus? Darstellung in Listenform und auf einer Übersichtskarte skizziert. Wenn nein, warum nicht und auf welcher Grundlage wird die Realisierung und Notwendigkeit des Netzausbaus verfolgt? Nein, die Notwendigkeit des Netzausbaus auf der 380-kV- Höchstspannungsebene wird bundesweit im Verfahren der Netzentwicklungs- planung nach den §§ 12a ff. EnWG festgestellt und die Realisierungsfortschrit- te im jährlich zu erstellenden Netzentwicklungsplan, insbesondere durch die BNetzA überwacht. Darüber hinaus unterliegen die im Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben im Turnus von drei Jahren der Über- prüfung und Beschlussfassung des Deutschen Bundestages. Auf der 110-kV- Hochspannungsebene wird die Ausbaunotwendigkeit durch die Bundesnetza- gentur festgestellt und die Realisierung überwacht, § 14 Abs. 1b EnWG. Im Bereich der Mittel- und Niederspannungsnetze obliegt es den jeweils zu- ständigen Netzbetreibern einen bedarfsgerechten Netzausbau sicherzustellen. Dabei haben die Netzbetreiber das Netzausbauverlangen von EEG-Anlagen- Betreibern zu beachten, § 9 Abs. 1 EEG. Generell unterliegt die Realisierung von Netzausbaumaßnahmen der Überwa- chung der Aufsicht der nach § 65 EnWG ermächtigten Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder. Darüber hinaus verfolgt die Landesregierung gemeinsam mit den Netzbetreibern und den betroffenen Regionen auf der Grundlage der Netzentwicklungsinitiative einen regional optimierten und von der Mittelspannungs- bis zur Höchstspannungsebene übergreifenden und ko- ordinierten Netzausbau. Im Rahmen der Netzentwicklungsinitiative Schleswig- Holstein hat die Landesregierung zusammen mit den Netzbetreibern und allen weiteren Stakeholdern bereits seit 2010 die Netzsituation in Schleswig- Holstein analysiert und erörtert. Dabei wurden erste erkennbare Engpässe und die Größenordnung des Netzausbaubedarfs identifiziert und Vorschläge für neue Leitungen entwickelt. Diese Vorschläge haben zu einem großen Teil Eingang in das Bundesbedarfsplangesetz gefunden, das kürzlich vom Bun- destag verabschiedet wurde. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/692 3 2. Liegt der Landesregierung auf der Grundlage der ihr von den Netzbetreibern übermittelten Daten eine Übersichtskarte für Schleswig-Holstein in einem Strukturschema vor, aus der die Netzknoten der unterschiedlichen Span- nungsebenen ersichtlich und nachvollziehbar werden? Bitte in Kartenform darstellen. Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung die Erstellung einer derartigen Übersichtskarte? Der Landesregierung liegt keine Übersichtskarte zu den Netzknoten mit den unterschiedlichen Spannungsebenen in einem Strukturschema vor, siehe Vor- bemerkung. Eine solche Übersichtskarte ist auch nicht geplant. 3. Liegt der Landesregierung auf der Grundlage der ihr von den Netzbetreibern übermittelten Daten eine Übersichtskarte für Schleswig-Holstein vor, aus der die Lage der Umspannwerke ersichtlich ist? Wenn ja, bitte um Bereitstellung dieser Übersichtskarte. Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung die Erstellung einer derartigen Übersichtskarte und bis wann? Die Landesregierung hat in ihrem Bericht über die Entwicklung der Stromnet- ze, Drucksache 17/1250, in Abbildung 2 und Abbildung 3 das Höchst- und Hochspannungsnetz inklusive der Lage der Umspannwerke in Schleswig- Holstein auf Basis der Angaben der Netzbetreiber dargestellt. Aktualisierte Übersichtskarten zu der Lage der Umspannwerke liegen nicht vor, siehe Vor- bemerkung. Eine Übersichtskarte seitens der Landesregierung ist auch nicht geplant. 4. Liegen der Landesregierung Karten vor, die es ihr ermöglichen, zu den Be- standsdaten der Gesamtleistungskapazität der Standorte, die zukünftig zu er- wartenden Gesamtleistungskapazitäten hinzuzufügen? Wenn ja, bitte um Übergabe der Kartendarstellung mit Bestand und Zubau in unterschiedlichen Farben. Wenn nein, warum nicht? Aktuelle Karten über die in der Nord- und Ostsee geplanten sowie bereits ge- nehmigten Offshore-Windanlagen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie unter www.bsh.de verfügbar. Daneben hat die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Perspektiven der Offshore-Windenergiebranche in Deutschland“ vom 28.12.2012, BT-Drs. 17/11982, über den Stand der Offshore-Netzanschlüsse und angebundenen Offshore-Windparks berichtet. Eine aktuelle Übersicht mit Stand Februar 2013 Drucksache 18/692 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 der Leistungsdaten der sich in Betrieb befindlichen Offshore-Windparks sowie der Offshore Windparks, die sich im Bau befinden bzw. mit deren Bau dem- nächst begonnen wird, ist in der Broschüre des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „Offshore-Windenergie, Ein Überblick über die Aktivitäten in Deutschland“ enthalten. Onshore werden die Bestandsdaten von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien derzeit im Rahmen einer durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vergebenen Studie erhoben. Die Ergebnisse der Studie werden noch in der ersten Jahreshälfte vorliegen und voraussichtlich im Energiewendeportal ver- öffentlicht werden. Die Studie wird neben den Angaben zur Anlagenleistung auch Informationen über den Standort in der Region und den zu erwartenden Zubau in unter- schiedlichen Farben enthalten. Bestandsdaten und Zubauerwartungen konventioneller Kraftwerke sind nicht Bestandteil der Studie. Eine darstellende Übersicht über alle Anlagen zur Stromerzeugung ist nicht vorgesehen, siehe Vorbemerkung. 5. Liegen der Landesregierung Karten vor, die es ihr ermöglichen, Bestandsda- ten der Leistungskapazität der Energieerzeugungsstandorte gesondert nach den Erzeugungsarten Wind (Onshore/ Offshore), Sonne, Biomasse, Geother- mie und die zukünftig zu erwartenden Leistungskapazitäten der Erzeugungs- arten Wind (Onshore/ Offshore), Sonne, Biomasse, Geothermie einzufügen? Wenn ja, bitte darstellen und Übergabe des Kartenmaterials bzw. in Listen- form. Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung die Erstellung einer derartigen Übersichtskarte? Siehe Antwort zu Nr. 4. 6. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über diejenigen Netzknoten, an denen EINSMAN Schaltung möglich sind und bereits vorgenommen wurden? Wenn ja, bitte tabellarisch und in Kartenform darstellen. Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung die Erstellung einer derartigen Übersichtskarte? Die Landesregierung hat die Abregelung von EEG-Anlagen in Schleswig- Holstein im Rahmen einer Studie von Ecofys untersuchen lassen. Darin wur- den Maßnahmen des Einspeisemanagements („EinsMan“) für den Zeitraum 2009 bis 2011 auf den verschiedenen Netzebenen und Netzregionen unter- sucht. Das Ergebnis ist im Internet dokumentiert, siehe unter www.schleswig- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/692 5 holstein.de/Energie/DE/Energie_node.html. Die SH Netz AG plant eine Übersicht über einzelne Anschlussknoten in Kar- tenform, die der Öffentlichkeit nach Fertigstellung vorgestellt wird. 7. Liegt der Landesregierung eine regionenbezogene Netztopologie für Schles- wig-Holstein in Kartenform für alle Netzebenen vor? Wenn ja, bitte darstellen. Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung die Erstellung einer derartigen Übersichtskarte? Nein, eine solche Übersicht wird von den Netzbetreibern nicht erstellt und ist seitens der Landesregierung auch nicht geplant, siehe Vorbemerkung. 8. Befindet sich die Landesregierung zu Fragestellungen der Netzsystematik hinsichtlich des schleswig-holsteinischen Stromnetzes auf allen Leistungs- ebenen im Dialog mit den betreffenden Energieversorgungsunternehmen? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben die Dialoggespräche geführt? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung befindet sich im Rahmen eines Jour fixe im direkten Ge- spräch mit den Netzbetreibern der Höchst- und Hochspanungsebene sowie dem Verteilnetzbetreiber SH Netz AG. Gegenstand sind insbesondere die er- warteten Netzengpässe und der erforderliche Netzausbau. Darüber hinaus finden Gespräche zu den Verteilnetzen der Stadt- und Ge- meindewerke statt, in denen die besonderen Probleme und Entwicklungspo- tentiale im Bereich der Mittel- und Niederspannungsebene zur Sprache kom- men.