SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/701 18. Wahlperiode 2013-04-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein (Nachfrage) Vorbemerkung: Meine kleine Anfrage zum genannten Thema aus dem letzten Jahr (Drs. 18/333) hat die Landesregierung in vielen Punkten unter Verweis auf ihren anstehenden Wohnraumbericht nicht beantwortet. Nachdem der Bericht und die ersten Ergebnisse der Mietstrukturanalyse der Institute IfS und GEWOS der Landesregierung nun vorliegen, stelle ich meine Fragen erneut. 1. In welchen Gemeinden Schleswig-Holsteins ist nach Auffassung der Landesregierung die Versorgung der Bürger oder bestimmter Gruppen von Bürgern (z.B. kinderreiche Familien, Menschen im hohen Lebensalter, Arbeitslose, Studierende) mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet? Antwort: Auf den Bericht der Landesregierung zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum in Schleswig-Holstein (Drs. 18/563), insbesondere auf die generellen Anmerkungen zur sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein sowie Pkt. 3 der Drs. wird verwiesen Vorbemerkung zu den Fragen 2-5: Falls Daten nur für Teile des Wohnungsmarkts vorliegen (z.B. Wohnungsbaugenossenschaften), mögen diese mitgeteilt werden. Drucksache 18/701 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. In welchen Gemeinden Schleswig-Holsteins liegen die Wohnraummieten deutlich (mindestens 15%) über dem Landesdurchschnitt? 3. In welchen Gemeinden Schleswig-Holsteins liegt die Marktmiete für Neuvermietungen deutlich (mindestens 15%) über der ortsüblichen Miete? (bitte jeweils Marktmiete und ortsübliche Miete angeben) 4. In welchen Gemeinden Schleswig-Holsteins liegt die Leerstandsquote deutlich unter dem normalen Maß, der sog. Fluktuationsreserve? (bitte jeweilige Leerstandsquote angeben) 5. In welchen Gemeinden Schleswig-Holsteins unterschreitet die Leerstandsquote 3%? (bitte jeweilige Leerstandsquote angeben) Antwort: Die Fragen 2, 3, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf den Bericht der Landesregierung zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum in Schleswig-Holstein (Drs. 18/563) wird verwiesen: insb. Pkt. 3, 7, (8), 24, 25. Daten für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein werden abschließend im Sinne einer statistischen Auswertung von Angebots-, Bestands- und Neuvertragsmieten mit Abschluss des Mietgutachtens vorliegen. Das Mietgutachten wird aber weder herangezogen werden können, um die örtlichen Vergleichsmieten nach BGB §§ 558 c, 558 d oder differenzierte Leerstandsdaten abzuleiten. Hierzu sind örtliche und differenzierte Konzepte notwendig. Allerdings werden Informationen über regionale Disparitäten der Wohnungsmärkte vorliegen. Die Vorlage und Vorstellung des Gutachtens wird durch den Innenminister am 18.06.2013 (im Rahmen einer Landespressekonferenz) erfolgen.