SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/702 18. Wahlperiode 13-04-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Radwegebau an der Kreisstraße K48 Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Wirtschaftsministerium wird der Ausbau der Kreisstraße 48 (Dorfstraße) zwischen der Landesstraße 118 (Deicherde) und der Kreisstraße 7 (Am Altendeich) vom Land Schleswig-Holstein mit 1,77 Mio. Euro gefördert. Die entsprechende Förderzusage für den rund 3,4 Kilometer langen Abschnitt wurde im Oktober 2012 gegeben. Vorbemerkung der Landesregierung: Für den Bau und Ausbau verkehrswichtiger Straßen gewährt das Land kommunalen Straßenbaulastträgern Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG-SH) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG). Das Land hat auf diese Straßenbauvorhaben, welche die Städte, Gemeinden und Kreise aufgrund Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 46 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in alleiniger kommunaler Zuständigkeit planen und durchführen , keinen Einfluss. Der Landesregierung ist es deshalb nicht möglich, die in der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen vollständig zu beantworten. Aus diesem Grund wurden vom Kreis Steinburg Beiträge zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erbeten. 1. Welche Höchstgeschwindigkeit und welches maximal zulässige Gewicht pro Fahrzeug sind zurzeit auf der Kreisstraße 48 zulässig und worin liegen die Gründe für die Wahl der derzeitigen Höchstgeschwindigkeit und des maximal zulässigen Gewichts? Drucksache 18/702 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Der Kreis Steinburg hat wie folgt geantwortet: Zulässig sind dort 60 km/h, aufgrund des schlechten Zustandes zurzeit nur 30 km/h. Die Straße ist auf maximal 8,5 t tatsächliches Gesamtgewicht beschränkt . Grund hierfür ist der unzureichend dimensionierte Oberbau. 2. Welche Fahrbahnbreite, welche Höchstgeschwindigkeit und welches maximal zulässige Gesamtgewicht pro Fahrzeug sind nach dem Ausbau der Kreisstraße 48 vorgesehen? Der Kreis Steinburg hat wie folgt geantwortet: Künftig wird die Kreisstraße 5,50 m breit sein. Aufgrund des fehlenden Radweges und der straßenbegleitenden Bebauung wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit vermutlich bei 60 km/h bleiben. Eine Gewichtsbeschränkung ist nach dem Ausbau nicht mehr vorgesehen. 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass an der Kreisstraße 48 (Dorfstraße) zwischen der Landesstraße 118 (Deicherde) und der Kreisstraße 7 (Am Altendeich) im Zuge des Ausbaus auch ein Fahrradweg geplant wurde? Wenn ja, sind die Planungen abgeschlossen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 4. Ist ein möglicher Fahrradweg zwischen der Landesstraße 118 (Deicherde) und der Kreisstraße 7 (Am Altendeich) an der Kreisstraße 48 nach Auffassung der Landesregierung förderfähig? Wenn ja, wird die Landesregierung diesen Fahrradweg fördern? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu den Fragen 3 und 4: Der Landesregierung sind entsprechende Radwegplanungen aus dem Antragsverfahren zur Förderung des Ausbaus der Kreisstraße 48 bekannt. Im Rahmen der Anerkennung der Förderfähigkeit hat das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr dem Kreis Steinburg am 05. November 2009 bestätigt, dass der ursprünglich gemeinsam mit dem Fahrbahnausbau entlang der K 48 geplante Radweg bei Vorlage eines entsprechenden Bedarfsnachweises ebenfalls eine Förderung erhalten kann. Infolge weiterhin bestehender Grunderwerbsprobleme im Zusammenhang mit der Anlegung des straßenbegleitenden Radweges hat der Kreis Steinburg im vergangenen Jahr entschieden, diesen Maßnahmenteil aus dem Ausbauvorhaben herauszulösen und zu einem späteren Zeitpunkt als eigenständiges Vorhaben zu realisieren. Nach Vorlage des geforderten Bedarfsnachweises wird das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie abschließend über die Aufnahme in das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau entscheiden. Der aktuelle Planungsstand dokumentiert sich nach Mitteilung des Kreises Steinburg in dem erstellten Bauvorentwurf. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/702 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 5. Unterstützt die Landesregierung weiter das Ziel, dass ein Radweg zwischen der Landesstraße 118 (Deicherde) und der Kreisstraße 7 (Am Altendeich) an der K 48 angelegt werden kann? Wenn ja, wie und wann ist mit einem Bau zu rechen und bis wann soll der Radweg spätestens angelegt sein? Antwort: Der Radwegebau dient sowohl der Erhöhung der Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer als auch der Leichtigkeit und Sicherheit des motorisierten Verkehrs auf der Straße. Daher ist die Förderung des Radwegebaus erklärtermaßen ein wichtiges Ziel der Verkehrspolitik der Landesregierung. Zum Realisierungszeitraum hat der Kreis Steinburg wie folgt geantwortet: Nach dem Ende des Ausbaues der Kreisstraße 48 könnte - ein erfolgreicher Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen vorausgesetzt - im Mai 2014 mit dem Bau begonnen werden. Es wird derzeit von einer Bauzeit von etwa einem Jahr ausgegangen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. 6. Wenn nein, welche Gründe haben zu der Entscheidung geführt, den Radweg nicht mit Landesmitteln zu fördern? Auf die Antwort zu Frage 3 und 4 wird verwiesen. 7. Welche Kriterien müssen nach Auffassung der Landesregierung erfüllt sein, damit eine Trennung von Motorverkehr und Fahrradverkehr als notwendig und geboten angesehen werden muss? Antwort: Mit Blick auf die begrenzten Finanzressourcen ist eine Förderung dort gerechtfertigt , wo die Notwendigkeit eines geplanten Radweges hinreichend begründet ist (gesetzliche Fördervoraussetzung). Über die im Landesweiten Radverkehrsnetz (LRVN) dokumentierten Lückenschlüsse gilt dies weitergehend auch für Radwegprojekte , die in verdichtenden kommunalen Radverkehrsnetzen im Ergebnis einer Bewertung nach festgelegten Parametern mit einer vorrangigen Priorität enthalten sind. Kriterien sind hierbei u.a. die Verkehrs- und Unfallsituation, die Verkehrsbelastung, vorhandene Schulstandorte und deren Einzugsgebiete, die Lage zentraler Einrichtungen, die Art der Siedlungsstruktur, naturräumliche Gegebenheiten, die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und touristische Aspekte. 8. Welche Höchstgeschwindigkeit wäre nach Fertigstellung des in Planung befindlichen Radweges auf dem Teilstück der K 48 vorgesehen und wie unterscheidet sich diese Höchstgeschwindigkeit von derjenigen, wenn kein Fahrradweg gebaut wird? Der Kreis Steinburg hat wie folgt geantwortet: Nach Einschätzung der Verkehrsaufsicht des Kreises Steinburg ist nach Fertig- Drucksache 18/702 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 stellung des Radweges eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wegen der straßenbegleitenden Bebauung denkbar. Im Bereich der offenen Wettern wird trotz Erstellung eines Radweges weiterhin eine auf kurze Strecken (ca. 150 m) begrenzte Benutzung der Straße durch Radfahrer erforderlich. Um auf den Radweg zu gelangen, müssen die in gewissen Abständen vorhandenen befestigten Überquerungsstellen über den offenen Graben genutzt werden. In diesem Abschnitt können weiterhin höchstens 60 km/h angeordnet werden.