SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/704 18. Wahlperiode 2013-04-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uli König und Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Anpassung des Erdölförderzinses 1) Gibt es Kriterien, die eine Anpassung des Erdölförderzinses für bestimmte Unternehmen oder Förderstätten begründen? Nein. Die Förderabgabe auf Erdöl richtet sich nach dem Bundesberggesetz, das aber die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für ei- nen bestimmten Zeitraum abweichende Regelungen auf bestimmte Boden- schätze oder in bestimmten Gebieten zu treffen. Schleswig-Holstein macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Derzeit gilt die Landesverordnung über die Feldes- und Förderabgabe vom 11. Dezember 2012. Sofern die erste Frage bejahend zu beantworten ist: 2) Welche Kriterien sind dies? Kann es aufgrund der Fördermethode zu unterschiedlichen Zinssätzen kommen? Entfällt. 3) Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruht dieses Vorgehen und wie gestaltet sich das Verfahren zur Genehmigung eines angepassten Zinssatzes? Entfällt. 4) Welchen Unternehmen, in wie vielen Fällen, wurde seit dem Jahr 2003 (Stand: März 2013) ein angepasster Erdölförderzins in welcher Höhe und bei welcher Fördermenge und - technologie gestattet? Entfällt.