SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/712 18. Wahlperiode 25. April 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Bonuszahlungen bei der HSH Nordbank 1. Werden bzw. wurden für das Jahr 2012 Bonuszahlungen an Mitarbeiter und Vorstände der HSH Nordbank gezahlt? Wenn ja, a. an wen werden/wurden diese ausgezahlt? b. wie viele Mitarbeiter erhalten/erhielten Bonuszahlungen? c. wie hoch sind diese? Bitte nach Führungsebenen aufschlüsseln. d. auf welcher Grundlage erfolgen/erfolgten diese Zahlungen? Antwort: Die Landesregierung hat keine eigenen Kenntnisse über die einzelnen Bonuszahlungen der HSH Nordbank AG. Die Beantwortung der Frage basiert auf der Grundlage der Mitteilungen des EU-Treuhänders und der Bank. Danach erhält der Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 keine variablen Vergütungen , wie es im Garantievertrag mit den beiden Ländern vereinbart wurde. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der Vorstand auf Basis der geltenden Betriebsvereinbarungen variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2012 bewilligt. Die Gesamtbonussumme für das Geschäftsjahr 2012 betrug 26 Millionen Euro. Nähere Angaben zu einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes und können im Wege einer Kleinen Anfrage nicht detailliert beantwortet werden. Drucksache 18/712 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Sind für das Jahr laufende Jahr Bonuszahlungen vorgesehen und wenn ja, auf welcher Grundlage sollen diese erfolgen? Antwort: Die Entscheidung, ob für das laufende Geschäftsjahr variable Vergütungen gezahlt werden, steht nach Auskunft der Bank erst zum Ende des Geschäftsjahres an. 3. Sind Bonuszahlungen aus Sicht der Landesregierung in der derzeitigen Situation der Bank vertretbar? Antwort: Die Landesregierung betrachtet Höhe und Struktur der Mitarbeitergehälter als unternehmerische Entscheidung im operativen Geschäft der HSH Nordbank AG. Die Landesregierung erwartet allerdings, dass die Bank alle Vergütungen immer wieder kritisch auf ihre Angemessenheit überprüft. Die HSH hat sich im Zusammenhang mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 20.09.2011 verpflichtet, „den Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen keine unangemessenen Entgelte, Entgeltbestandteile und Prämien zu bezahlen sowie sonstige unangemessene Zuwendungen zu leisten.“ Unangemessen sind diese Zahlungen und Zuwendungen gemäß EU-Kommission dann, wenn bei fehlender Dividendenfähigkeit der HSH ein Betrag von 500.000 Euro pro Person im Jahr überschritten wird. Die EU-Kommission hat somit Bonuszahlungen unter den genannten Voraussetzungen für vertretbar gehalten. Der Treuhänder, der mit der Überwachung der korrekten und vollständigen Umsetzung aller in den Anhängen I, II und III des Beschlusses der EU-Kommission aufgeführten Zusagen und Auflagen sowie zur Überwachung des Umstrukturierungsplans beauftragt worden ist, hat bestätigt, dass die Zusagen insgesamt eingehalten werden.