SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/73 18. Wahlperiode 2012-08-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Theater in Schleswig 1. Hat die Landesregierung seit Juni 2012 bereits Fördermöglichkeiten für eine Sanierung oder einen Neubau des Schleswiger Theaters geprüft? Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein Konzept zur Zukunftssicherung der Theaterlandschaft in Schleswig-Holstein. In diesem Zusammenhang werden auch bestehende und künftige Fördermöglichkeiten für den Standort Schleswig ausgelotet . Dazu gehört auch die Prüfung, ob und wie ein Neubau realisiert werden kann. 2. Welche Fördermöglichkeiten könnten für eine Sanierung oder für einen Neu- bau zur Verfügung stehen? Antwort zu Frage 2: Im Rahmen des anstehenden Prüfprozesses werden alle möglichen Finanzierungsquellen geprüft: Landeshaushalt, EU-Programme und kommunaler Finanzausgleich . 3. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit der Finanzierung aus FAG- Mitteln? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/73 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Antwort zu Frage 3: Das Land gewährt den Gemeinden, Kreisen und Ämtern nach dem Finanzausgleichsgesetz allgemeine Finanzzuweisungen sowie Zweckzuweisungen (§ 2 Abs. 1, 2 FAG). Über die Verwendung allgemeiner Finanzzuweisungen entscheiden die Empfänger im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Zu den Zweckzuweisungen im Finanzausgleichsgesetz zählen die Zuweisungen für Theater und Orchester. Hierbei handelt es sich jedoch um Zuweisungen zu den Betriebskosten oder zu den Finanzierungsanteilen an den Betriebskosten der Theater und Orchester (§ 21 Abs. 1 FAG). Für den Bereich der Sonderbedarfszuweisungen ist die Prüfung bereits abgeschlossen . Gemäß § 17 i. V. m. § 7 FAG stehen jährlich 5,0 Mio. € für Sonderbedarfszuweisungen zur Verfügung (davon 0,5 Mio. € für die modellhafte Erprobung neuer Formen der Verwaltungsorganisation). Die Sonderbedarfszuweisungen sind als Förderinstrument hier ungeeignet. Gefördert werden sollen vorrangig kleinere Gemeinden, zu denen die Stadt Schleswig nicht zählt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Gemeinde alle eigenen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Zudem stehen bei den Sonderbedarfszuweisungen keine Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung, so dass überjährige Finanzzusagen nicht getroffen werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 17/2078 vom 22.12.2011, Frage Nr. 3., verwiesen. 4. In welcher Weise hat die Landesregierung die Stadt Schleswig und die Lan- destheater-GmbH unterstützend beraten? Antwort zu Frage 4: In den vergangenen Wochen haben immer wieder Gespräche zwischen Mitgliedern der Landesregierung, Landtagsabgeordneten und Schleswiger Kommunalpolitikern stattgefunden, in denen es um die Problematik der Schließung des Theaters und den gewünschten Theaterneubau ging. Kulturministerin Anke Spoorendonk hat zuletzt mit Schreiben vom 11.07.2012 an den Schleswiger Bürgermeister Thorsten Dahl und an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Landestheater GmbH, Landrat Dr. Jörn Klimant, mitgeteilt, dass sich die Landesregierung um eine sachgerechte Lösung bemühen wird. Am 24. Juli 2012 hat bei Innenminister Andreas Breitner ein Beratungsgespräch zur Förderung aus Sonderbedarfszuweisungen stattgefunden. Teilgenommen haben Herr Bürgermeister Dahl, Frau Dr. Pfannkuch (Leiterin des Fachbereichs Bürgerservice der Stadt Schleswig), Herr Sachau (Leiter des Fachbereichs Zentraler Service) und Herr Stoltenberg (Leiter Fachdienst Finanzen). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/73 3 5. Wann und unter welchen Voraussetzungen wird die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Dynamisierung der FAG-Mittel für die Theater in Schleswig-Holstein umgesetzt? Antwort zu Frage 5: Auf Seite 20 des Koalitionsvertrages „Bündnis für den Norden - Neue Horizonte für Schleswig-Holstein“ steht: „Wir werden prüfen, ob und wann wir die Dynamisierung der Mittel für die Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs beginnen können.“ Dieser Prüfungsprozess hat begonnen. Geplant ist u.a. das Thema „Theaterfinanzierung im FAG“ im Herbst mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern.