SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/74 18. Wahlperiode 12-08-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen und Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby 1. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung für die Erschließung des Gewerbegebietes Schleswig-Schuby? Antwort: Im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft (ZPW) können Kommunen nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur vom 16.11.2007 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1249) Zuschüsse für die Erschließung von Gewerbegebieten erhalten. 2. Hat die Landesregierung die Absicht, die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig-Schuby mit Investitionszuschüssen zu fördern? Wenn ja, durch welche Mittel und in welcher Höhe? Antwort: Ein entsprechender Antrag des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Umland liegt vor. Allerdings ist dieser zurzeit nicht entscheidungsreif , da Unterlagen noch nachgeliefert werden müssen. Unter anderem sind die B- und F-Plan-Verfahren noch nicht abgeschlossen. Zur Höhe einer Förderung können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen gemacht werden. Grundsätzlich kommen für eine Förderung - je nach Verfügbarkeit - EFRE- oder GRW-Mittel in Betracht. Drucksache 18/74 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche einzelbetrieblichen Förderungsmöglichkeiten stellt die Landesregierung Unternehmen in Aussicht, die sich im interkommunalen Gewerbegebiet Schleswig-Schuby ansiedeln wollen? Antwort: Derzeit besteht ein Antragsannahmestopp in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung . Über eine Neuausrichtung der Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen wird die Landesregierung zeitnah eine Entscheidung herbeiführen . 4. Welche Auswirkungen hat die Einstellung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung auf ansiedlungswillige Unternehmen im Gewerbegebiet SchleswigSchuby ? Antwort: Die einzelbetriebliche Investitionsförderung allein ist in der Regel nicht entscheidend für die Standortentscheidung eines Unternehmens. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Unternehmen ausschließlich wegen des Förderangebotes eine Investition im Gewerbegebiet Schleswig-Schuby planen.