SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/756 18. Wahlperiode 2013-04-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Sondervermögen Hochschulsanierung Vorbemerkung der Landesregierung: Der Sanierungs- und Modernisierungsstau der Schleswig-Holsteinischen Hochschu- len übersteigt das Volumen des Sondervermögens um ein vielfaches. Allein an der CAU ist von einem reinen Sanierungsstau von 150 bis 200 Mio. € auszugehen. Da- bei sind sinnvolle Nutzungsänderungen etwa zur Flächenoptimierung oder Betriebs- kosteneinsparung noch nicht berücksichtigt. Angesichts dieser Divergenz zwischen Bedarf der Hochschulen und Volumen des Sondervermögens erarbeitet das MBW derzeit sorgfältig und in Abstimmung mit den Hochschulen, vor allem der CAU, eine mit Umsetzungsprioritäten versehene Aufstel- lung der zu realisierenden Maßnahmen. Dabei werden auch die Optimierung von Betriebsabläufen, energetische Auswirkungen sowie die Auswirkungen auf die Be- triebskosten berücksichtigt. Deshalb werden zunächst nur zwei Maßnahmen umgesetzt, denn das Interesse an möglichst hoher Effizienz für die Infrastruktur der Hochschule und damit an langfristi- gen wirtschaftlichen Vorteilen hat Vorrang vor eventuellen finanzpolitischen Erwä- gungen. Drucksache 18/756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. a) Welche Entscheidungen oder Festlegungen hat die Landesregierung bislang zur Verwendung des Sondervermögens Hochschulsanierung getroffen? b) Welche Ergebnisse hatten die vom Wissenschaftsministerium für Ende Ja- nuar angekündigten Gespräche mit dem Finanzministerium im Hinblick auf die von der Wissenschaftsministerin in ihrer Pressemitteilung vom 23.01.2013 in diesem Zusammenhang geäußerte Zielsetzung: „Gemeinsam mit der CAU strebe das Land nun eine vertragliche Regelung zur weiteren Sanierungspla- nung an, mit einer festen Zeitschiene, mit einem festen Jahresbudget.“? Antwort: Zu a) Nach bisherigem Stand ist vorgesehen, die Energieeffizienz-relevanten Teile der Sanierung der Zahnmedizinischen Klinik (ZMK) am Campus Kiel (rund 5 Mio. €) sowie die Energieeffizienz-relevanten Teile der Sanierung des Gebäudekomplexes 14/15 der FH Lübeck (rund 4,1 Mio. €) aus dem Sondervermögen zu finanzieren. Zur weiteren Verwendung des Sondervermögens laufen die Abstimmungen insbesonde- re mit der CAU noch. Zu b) Siehe Antwort zu a). 2. Wann haben zwischen der Landesregierung und der Kieler Christian-Albrechts- Universität (CAU) und/oder anderen Hochschulen Gespräche über die Verwen- dung der Mittel des Sondervermögens stattgefunden, und welche Ergebnisse hatten diese Gespräche im Einzelnen? Antwort: Es haben seit Januar mehrere Gespräche zwischen Finanzministerium, Wissen- schaftsministerium, GMSH und CAU stattgefunden; im Übrigen siehe Antwort zu 1a). 3. Welche Sanierungsmaßnahmen sollen zunächst 2013 aus dem Sondervermö- gen finanziert werden? Antwort: Die baulichen, Energieeffizienz-relevanten Teile der Sanierung des Gebäudekomple- xes 14/15 der FH Lübeck werden in 2013 anlaufen. Darüber hinaus werden die Pla- nungsleistungen für die Sanierung der Zahnmedizinischen Klinik (ZMK) am Campus Kiel sowie der noch festzulegenden Sanierungsmaßnahmen in 2013 finanziert. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/756 3 4. a) Gibt es bereits Bauplanungen für einzelne Vorhaben, und wenn ja: welche? b) Für welche Maßnahmen sind gegebenenfalls noch planerische und/oder baurechtliche Voraussetzungen zu schaffen? Antwort: Zu a) Die Baumaßnahme Geb. 14/15 FH Lübeck läuft. Zu b) Die Planungen für die ZMK sind in der Projektfindung. 5. Gibt es zur Verwendung von Mitteln des Sondervermögens bereits Ausschrei- bungen, und wenn ja, für welche Vorhaben? Im Falle der Verneinung: Wann rechnet die Landesregierung mit ersten Ausschreibungen für Projekte, die aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen? Antwort: Ausschreibungen sind bisher nur für die Baumaßnahme Geb. 14/15 der FH Lübeck in Teilen erfolgt. Für die ZMK sind die Ausschreibungen der Planungsleistungen in Vorbereitung, die bauliche Umsetzung ist ab 2015 eingeplant. 6. In Hinblick auf die in § 2 Abs. des Gesetzes über die Errichtung eines Sonder- vermögens Hochschulsanierung getroffene Festlegungen, dieses Sonderver- mögen diene „der Finanzierung besonders dringlicher und zugleich umfangrei- cher Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben“ (§ 2 Abs. 1) und die „beson- dere Dringlichkeit eines Vorhabens“ sei gegeben, „wenn aufgrund des beson- ders schlechten baulichen Zustands des Gebäudes wirtschaftliche Folgeschä- den sowie hohe Energiekosten in erheblichem Umfang zu befürchten sind“ (§ 2 Abs. 2) frage ich die Landesregierung: Wann sollen die ersten besonders dringlichen Hochschulsanierungsmaßnah- men eingeleitet und abgeschlossen werden? Antwort: Die ersten Maßnahmen laufen (siehe Antwort zu Frage 1a). Im Übrigen bedarf es noch der abschließenden Abstimmung vor allem mit der CAU über die Priorität der umzusetzenden Maßnahmen.