SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/758 18. Wahlperiode 2013-04-30 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Anpassung der Lehrerbesoldung Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Professor Waltraud Wende, hat in der Sitzung des Bildungsausschusses vom 11. April 2013 die unterschiedliche Besol- dung von Lehrkräften in den Gemeinschaftsschulen als demütigend bewertet. 1. Welche Form der Besoldung der Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen ist aus Sicht der Landesregierung geeignet, um die - nach Auskunft der Bildungs- ministerin - derzeit stattfindenden Demütigungen ihrer ihr Untergebenen zu unterbinden? 2. Gedenkt die Landesregierung ihr demütigendes Verhalten gegenüber Lehr- kräften in den Gemeinschaftsschulen im Rahmen einer Novellierung des Besoldungsgesetzes aufzugeben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/758 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort zu den Fragen 1 und 2: Eine wesentliche Grundlage der Besoldungseinstufung ist der Ausbildungsabschluss. Die Ausbildung der mit A12 besoldeten Grund- und Hauptschullehrkräfte unter- scheidet sich von der der Realschul- und Gymnasiallehrkräfte, die mit A13 besoldet werden. Angesichts des zunehmend gleichartigen Einsatzes von Grund- und Haupt- schullehrkräften wie auch Realschullehrkräften und Gymnasiallehrkräften an Ge- meinschaftsschulen hat die Ministerin die unterschiedliche Besoldung problemati- siert. Welche Änderungen in der Zukunft erfolgen können, soll daher auf den Prüf- stand. 3. Gedenkt die Landesregierung, unter Berücksichtigung der von der Ministerin getätigten Äußerungen, von der derzeit vorgesehenen Nichtübernahme der Tarifabschlüsse und der damit verbundenen weiteren Schlechterstellung von verbeamteten Lehrkräften abzusehen? Antwort: Der Tarifabschluss wird in modifizierter und differenzierter Form auf den Beamten- bereich übertragen. Hierzu wird auf die Äußerungen des Ministerpräsidenten in der Landtagsdebatte vom 20.03.2013 sowie auf das veröffentlichte Schreiben des Ministerpräsidenten an die Beamtinnen und Beamten der Landesverwaltung vom 22.03.2013 verwiesen. Ein Zusammenhang zwischen der von der Ministerin proble- matisierten Besoldungsdifferenz und der Umsetzung des Tarifergebnisses im Beam- tenbereich besteht nicht. 4. Sind mit einer Umstellung der Besoldung der Lehrkräfte zusätzliche Kosten für den Landeshaushalt verbunden? Wenn ja, in welchem Umfang und wie werden diese finanziert? Antwort: Mögliche Kosten und ihre Finanzierung sind Gegenstand der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 erwähnten Prüfung. Sollten zusätzliche Kosten entstehen, werden diese innerhalb der Defizitobergrenze abgedeckt.