SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/760 18. Wahlperiode 2013-05-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Personal- und Krankenstand in der Landespolizei 1. Wie hoch ist der aktuelle Krankenstand (Stichtag 1. April 2013) unter den Be- schäftigten der Landespolizei – jeweils nach Polizeidirektionen und Ämtern bei a) Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten b) Verwaltungsbeamtinnen und -beamten c) Beschäftigten anteilig an der Gesamtzahl der unter a bis c angefragten Gruppen? Antwort: Eine detaillierte Beantwortung der Frage aufgrund einer SP-X-Auswertung scheitert an der fehlenden Zustimmung der Personalvertretung. Eine sinnvolle Antwort ist aus dem Personalmanagement- und –Informationssystem PERMIS-V nur unter Beteiligung aller Behörden und Ämter sowie vorbehaltlich der Zustimmung der Personalvertretung unter größtem zeitlichen und personellen Aufwand abbildbar. Es ist hierzu eine Vielzahl von Abfragen erforderlich , die jede für sich einen erheblichen Arbeitszeitaufwand erfordert und deshalb in der Kürze der Zeit nicht erzielbar war. 2. Wie hat sich der Krankenstand unter den unter 1. genannten Gruppen in den Jah- ren 2008 bis 2012 entwickelt? Ich bitte, den durchschnittlichen Krankenstand pro Jahr und Direktion/Amt prozentual und in absoluten Zahlen der jeweiligen Lauf- Drucksache 18/760 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 bahngruppen der unter a) genannten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten anzugeben. Antwort: Der Krankenstand der Beamtinnen und Beamten der Landespolizei hat sich im angefragten Zeitraum zwar insgesamt, aber diskontinuierlich erhöht. Die gesamten krankheitsbedingten Fehltage aller Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Schleswig-Holstein betrugen im Jahr 2008 absolut 108627 Tage und relativ 5,97 %, im Jahr 2009 absolut 116860 Tage und relativ 6,41 %, im Jahr 2010 absolut 118824 Tage und relativ 6,52 %, im Jahr 2011 absolut 133342 Tage und relativ 7,33% sowie im Jahre 2012 absolut 125229 Tage und relativ 6,92 %. 3. Wie hoch waren im Jahre 2012 die krankheitsbedingten Fehltage absolut? Antwort: Im Jahr 2012 gab es insgesamt 139.364 krankheitsbedingte Fehltage aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei. 4. Welche wesentlichen Gründe sind nach Auffassung der Landesregierung für die Höhe der Krankenstände ursächlich? Kann die Landesregierung Aussagen darüber treffen, ob es einen Zusammenhang zwischen dem steigenden Durchschnittsalter und der Höhe des Krankenstandes der Bediensteten gibt? Antwort: Es wird im LPA 33 keine Statistik über die Art der Erkrankungen geführt, so dass auch keine Kausalitäten oder Gründe für die jeweilige Höhe der Krankenstände evaluiert werden können. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und Erfahrungen bedingt ein höheres Lebensalter oftmals auch gesteigerte Ausfallzeiten durch zunehmende Erkrankungen unterschiedlichster Art. Darüber hinaus kommt es erwiesenermaßen im Polizeivollzugsdienst mit Wechselschicht zu besonderen physischen und psychischen Belastungen, die sich mit zunehmendem Lebensalter häufig negativ auf den Gesundheitszustand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken und dann zu erhöhten Fehlzeiten führen. 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, welcher Anteil der erkrankten Be- schäftigten auf psychische Störungen zurückzuführen ist? Wie hoch ist dieser Anteil ? Antwort: Diese Frage kann lediglich für die Zahlen von Vollzugsbeamtinnen und -beamten beantwortet werden, die aus dem Bereich der „Heilfürsorge“ anfallen. Nicht erfasst sind die Fälle, in denen Privatärzte konsultiert wurden. In 2012 gab es:  29 stationäre Aufenthalte aufgrund psychischer Störungen und  174 ambulante psychotherapeutische Behandlungen (mit weiterhin bestehender Dienstfähigkeit) bei den Vollzugsbeamtinnen und -beamten der Landespolizei. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/760 3 Diese Zahlen differenzieren nicht dahingehend, ob die psychische Störung auf Grund einer dienstlichen oder privaten Belastungssituation entstanden ist. 6. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Langzeitkranke“? Antwort: Unter dem Begriff „Langzeiterkrankte“ subsumiert die Landesregierung alle Beamtinnen und Beamte, die mehr als drei Monate krankheitsbedingt dienstunfähig sind sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeitsdauer von sechs Wochen, wenn sie aus der Entgeltfortzahlung im engeren Sinne herausfallen. 7. Wie viele a) Vollzugsbeamtinnen und -beamte b) Verwaltungsbeamtinnen und -beamte c) Beschäftigte fallen unter diesen Begriff von Langzeitkranken? Wie ist die Entwicklung seit 2008 zu sehen? Antwort: 2008 2009 2010 2011 2012 PVB 44 78 101 89 102 Verw.-Beamte 3 3 4 6 5 Tarifbeschäftigte 80 67 71 54 68 Bei den Polizeivollzugsbeamten und den Verwaltungsbeamten ist von 2008 bis 2012 im Ergebnis trotz einer starken Fluktuation eine signifikante Zunahme der Langzeiterkrankungen zu verzeichnen, bei den Tarifbeschäftigten ist diese Entwicklung nicht festzustellen. 8. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um den Krankenstand unter den Mitarbeitern der Landespolizei zu reduzieren? Welche Methoden werden zum Sicherheits - und Gesundheitsschutz angeboten? Antwort: Maßnahmen der Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) Seit Dezember 2003 erfolgen Maßnahmen der BGF. Ein Rahmenkonzept zur Gesundheitsförderung in der Landespolizei wurde 2006 verabschiedet. Die BGF fördert das gesundheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten der Landespolizei mit unterschiedlichen Angeboten & Aktionen zu den Themen Bewegung , Ernährung, Entspannung, Suchtkrankenhilfe und Konfliktberatung. Neben dem Rahmenkonzept zur Gesundheitsförderung soll in diesem Jahr eine Dienstvereinbarung entwickelt werden. Methoden zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz sind im Erlass - Arbeitsschutz im Bereich der Polizei des Landes Schleswig-Holstein - festgeschrieben. Einzelheiten ergeben aus der Anlage. Drucksache 18/760 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 9. Wie viele Überstunden sind aktuell bis zum Stichtag 31. März 2013 in den einzelnen Polizeidirektionen/Ämtern bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten geleistet worden? Bitte die Gesamtzahl sowie die durchschnittliche Belastung pro Mitarbeiter angeben. Antwort: In den vorliegenden Daten sind alle Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten der Landespolizei erfasst. Eine Erhebung, die nur die Vollzugsbeamtinnen und –beamten betrifft, liegt nicht vor. Zum Stichtag 31.03.2013 sind 67.437 Stunden finanziell vergütbare Mehrarbeit und 253.707 Stunden nicht vergütbare Mehrarbeit vorhanden. Diese verteilt sich auf 7.830 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter . Durchschnittlich hat damit jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter 8,6 Stunden vergütbare Mehrarbeit und 32,4 Stunden nicht vergütbare Mehrarbeit. Die durchschnittliche Gesamtsumme pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter beträgt damit 41 Stunden. 10. Geht die Landesregierung davon aus, dass die angefallenen Mehrarbeitsstunden im Wege von Dienstbefreiung ausgeglichen werden können? Wenn nein, was plant die Landesregierung, damit auch die Mehrarbeitsstunden abgegolten werden können, die nicht zur Bezahlung eingereicht werden? Antwort: Das vorrangige Ziel ist es, dass die Mwehrarbeitsstunden soweit es möglich ist, durch Freizeit abgegolten werden sollen. Hier besteht nicht nur die rechtliche Verpflichtung, sondern vielmehr die fürsorgerische Pflicht. Da ein vollständiger Abbau nicht realistisch ist, ist es vorgesehen, auch in diesem Jahr wieder eine finanzielle Vergütung von Mehrarbeitsstunden im letzten Quartal 2013 zu ermöglichen . 11. Wie viele a) Teilzeitbeschäftigungen (Arbeitszeitreduzierungen in der Woche) und b) in Anspruch genommene Elternzeit gibt es bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, und welcher vollen Stellenzahl entspricht diese Reduzierung bzw. Elternzeitmaßnahmen (Stichtag 31. März 2013)? Antwort: Es befanden sich zum Stichtag insgesamt 579 Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte in Teilzeit (inklusive Teilzeit in Elternzeit) mit einem Arbeitszeitvolumen von insgesamt ca. 349 Vollzeitäquivalenten. In Elternzeit befanden sich 243 Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte. Von denen waren 142 Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte in Teilzeit mit einem Arbeitszeitvolumen von rund 79 Vollzeitäquivalenten beschäftigt. 101 Vollzugsbeamtinnen und – beamte waren durch die Elternzeit von der Dienstleistung freigestellt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/760 5 12. Die bereits von der Vorgängerregierung anerkannte strategische Lücke beträgt 160 Stellen des Polizeivollzuges. Was hat die jetzige Landesregierung unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um dieses Personalfehl abzubauen? Antwort: In der Landespolizei waren Belastungen erreicht, die ein Gegensteuern erforderlich machten. Dazu wurden in einem dreidimensionalen strategischen Handlungsansatz seit Anfang 2010 a) Handlungsoptionen zur Reduzierung der Aufgabenlast entwickelt, b) die Organisation effizienter gestaltet und c) steigende Belastungen durch eine datenbasierte, gerechte Personalvertei- lung abgefedert. Diese Prozesse zur Reduzierung des vorhandenen Personaldefizits und damit einhergehender Belastungen befinden sich in der Umsetzung. Sie sind wegen gravierender Auswirkungen auf Personal und Organisation – gerade auch unter notwendiger Berücksichtigung der demografischen Entwicklung – bewusst mehrjährig angelegt. V e ra n tw o rt lic h e r A m ts - u n d B e h ö rd e n le it e r b z w . V e ra n tw o rt li c h e P e rs o n e n g e m . § 1 3 I I A rb S c h G ( B e a u ft ra g te ) F a c h k ra ft f ü r A rb e it s s ic h e rh e it B e tr ie b s a rz t S ic h e rh e it s - b e a u ft ra g te r B ra n d s c h u tz - b e a u ft ra g te r B ra n d s c h u tz h e lf e r A rb e it s s c h u tz a u s s c h u s s B e u rt e il u n g d e r A rb e it s b e d in g u n g e n L P A 3 3 G e s c h ä ft s s te ll e A rb e it s s c h u tz R e g io n a le r A rb e it s s c h u tz (R e g io n a le P ro b le m s te llu n g e n d e s A rb e it s s c h u tz e s ) F a c h b e s p re c h u n g A rb e it s s c h u tz Z e n tr a le r A rb e it s s c h u tz (L a n d e s w e it e P ro b le m s te llu n g e n d e s A rb e it s s c h u tz e s ) A rb e it s m e d iz in is c h e V o rs o rg e U n te rw e is u n g e n E rs th e lf e r A n la g e S c h a u b il d A rb e it s s c h u tz i m B e re ic h d e r P o li z e i d e s L a n d e s S c h le s w ig -H o ls te in 18-760-Antwort-KA126A Anlage1 Schaubild Arbeitsschutz in der Polizei des Landes SH