SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/761 18. Wahlperiode 13-04-30 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Landesstraße 75, Teilstück zwischen Wakendorf II bis zur B 432 inkl. der Ortsdurchfahrt Nahe 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Fahrbahnzustand der Landesstraße 75 zwischen der Gemeinde Wakendorf II bis zur Einmündung auf die B 432 inkl. der Ortsdurchfahrt Nahe? Antwort: Die Landesstraße L 75 zwischen der Gemeinde Wakendorf II bis zur Einmündung auf die B 432 inkl. der Ortsdurchfahrt Nahe befindet sich gemäß der letzten systematischen Zustandserfassung und Bewertung der Landesstraßen (ZEB) aus den Jahren 2009/2010 in einem schlechten Zustand. 2. Sind im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Haushaltsansatzes (34,27 Mio. Euro für Investitionen des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr) Sanierungsarbeiten an der L75 zwischen der Gemeinde Wakendorf II bis zur Einmündung auf die B 432 inkl. der Ortsdurchfahrt Nahe vorgesehen? Antwort: Sanierungsmaßnahmen im Zuge der L 75 sind in 2013 nicht vorgesehen. 2. a) Wenn ja: Welche Sanierungsarbeiten sollen im Jahr 2013 durchgeführt wer- den? Antwort entfällt. 2. b) Wenn nein: Wird durch die von Minister Meyer angekündigte Umschichtung von zusätzlich 5 Mio. Euro eine Sanierung der L75 zwischen der Gemeinde Wakendorf II bis zur Einmündung auf die B 432 inkl. der Ortsdurchfahrt Nahe Drucksache 18/761 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 im Laufe des Jahres 2013 ermöglicht? Antwort: Die zusätzlichen 5 Mio. € werden nur für die vordringlichsten Projekte eingesetzt werden können, wobei neben dem Zustand die Verkehrsbedeutung und die Verkehrsbelastung der Straße eine wesentliche Rolle spielen. Über eine konkrete Verwendung der Mittel ist noch nicht entschieden. 2. c) Wenn nein: Für welches Jahr ist eine Sanierung der L75 zwischen der Ge- meinde Wakendorf II bis zur Einmündung auf die B 432 inkl. der Ortsdurchfahrt Nahe vorgesehen? Antwort: Eine belastbare Aussage kann hierzu nicht gemacht werden. Wie unter 2.b) dargestellt, hängt die Priorität der Maßnahmen nicht nur vom Zustand der Straßen, sondern auch von der Verkehrsbedeutung sowie der Verkehrsbelastung ab.