1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/765 18. Wahlperiode 2013-05-02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Zwischenlagerung von Castor-Behältern in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat gegenüber dem Bundesumweltminister signalisiert, dass Schleswig-Holstein grundsätzlich dazu bereit ist Castoren aus den Aufbereitungsanlagen Sellafield und La Hague zur Zwischenlagerung in das Standortzwischenlager Brunsbüttel aufzunehmen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung hat sich gegenüber dem Bundesumweltminister grundsätzlich bereit erklärt, einen Teil der Castoren, die aus der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield zurückzunehmen sind, zwischenzulagern. Einen konkreten Standort hat sie nicht angeboten. Der Standort Brunsbüttel ist durch Interviews Dritter und durch einen Brief des Bundesumweltministers adressiert worden. Die Landesregierung hat von Beginn an ihre grundsätzliche Bereitschaft an Bedingungen geknüpft. Zu diesen gehörte auch eine Beschlussfassung durch den Landtag. 1. Ist die Landesregierung bereit, die Schleswig-Holsteinische Bevölkerung und den Landtag umfassend zu informieren und den Kabinettsbeschluss sowie weitere, ggf. mit dem Bund und den Ländern zu treffenden Vereinbarungen zeitnah zu veröffentlichen? 2 Die Landesregierung wird den Landtag und die Bürger des Landes in einem transparenten Verfahren frühzeitig und umfassend über wichtige Schritte bei der Lösung der aktuell diskutierten Problematik der Zwischenlagerung der aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden Castoren informieren. 2. Wie viel Atommüll ist in den Atomkraftwerken (AKW) in Schleswig-Holstein bislang angefallen und in welchem Umfang sind abgebrannte Brennelemente zur Wiederaufbereitung ins Ausland verbracht worden? Größenordnung bitte auch in Anzahl von Castoren angeben. Aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel wurden insgesamt 1699 Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich abtransportiert. Dies entspricht einer Größenordnung von 100 Transportbehältern des Typs TN 17/2 (keine Castoren). Nach Großbritannien wurden keine Transporte durchgeführt. Aus dem Kernkraftwerk Krümmel sind insgesamt 1847 Brennelemente zur Aufarbeitung nach Frankreich / England geliefert worden. Dies entspricht einer Größenordnung von 74 Behältern. Allerdings wurden keine Castor-Behälter verwandt, sondern so genannte TN12 und NTL11 Behälter. Aus dem Kernkraftwerk Brokdorf wurden insgesamt 366 Brennelemente zur Wieder- aufarbeitung nach Frankreich / England abtransportiert. Dies entspricht nach heutigem Stand 20 Castor-Behältern. 3. Welcher Anteil der 26 derzeit in Sellafield und La Hague lagernden Castoren geht auf AKW aus Schleswig-Holstein zurück? Wie hoch ist der Anteil von AKW aus den anderen Bundesländern? Den schleswig-holsteinischen Atomkraftwerken lassen sich rechnerisch 5,2 der zurückzunehmenden Castor-Behälter zuordnen. Hinsichtlich des Kernbrennstoffs aus Reaktoren in anderen Bundesländern sind der Landesregierung keine Anteile bekannt. 4. Sind ein oder mehrere AKW in Schleswig-Holstein bereits dafür ausgelegt, Castoren aus Sellafield und La Hague zwischenzulagern? Wenn ja, welches/welche? Wenn nein, welche Maßnahmen sind notwendig, um sie entsprechend auszubauen/umzurüsten? Für eine Zwischenlagerung der 21 Castoren aus Sellafield und der fünf Behälter aus La Hague kommen grundsätzlich alle deutschen Zwischenlager für Kernbrennstoffe in Frage. Allerdings gibt es insoweit bislang nur für das Zwischenlager Gorleben eine atomrechtliche Genehmigung. 3 Ob zu einer Einlagerung an einem anderen Standort technische Änderungen erforderlich wären, müsste in einem Genehmigungsverfahren vom Bundesamt für Strahlenschutz geprüft und beschieden werden. Dazu müssten zunächst von Betreibern der betroffenen Zwischenlager Genehmigungsanträge gestellt werden. Solche liegen bislang nicht vor. 5. In welcher Größenordnung (Maximum) könnten Castoren aus Sellafield und La Hague in Schleswig-Holstein zwischengelagert werden? Bitte einzeln für alle AKW in Schleswig-Holstein aufführen. Die vom Bundesamt für Strahlenschutz im Jahre 2003 erteilten atomrechtlichen Zwischenlagergenehmigungen sehen vor, dass im Zwischenlager Brokdorf bis zu 100 und in den Zwischenlagern Krümmel und Brunsbüttel jeweils bis zu 80 Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb der am Standort befindlichen Kernkraftwerke gelagert werden dürfen. Castoren mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in England oder Frankreich dürfen in schleswig-holsteinischen Zwischenlagern auf der Basis der vorgenannten Genehmigungslage nicht gelagert werden. 6. Wie geeignet sind mögliche Zwischenlagerstandorte in Schleswig-Holstein gegenüber vergleichbaren Standorten im übrigen Bundesgebiet? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. War der Vorschlag der Landesregierung, Brunsbüttel als Standortzwischenlager zu benennen dadurch motiviert, Kosten für die Absicherung des Transports auf dem Landwege zu vermeiden bzw. zu reduzieren oder gibt es noch andere Gründe? Wenn ja, welche? Der Standort Brunsbüttel ist nicht von der Landesregierung ins Gespräch gebracht worden. Die Landesregierung hat sich Gesprächen über eine Zwischenlagerung der genannten Castoren auch in Schleswig-Holstein nicht verschlossen, um ein offenes Standortauswahlverfahren und einen nationalen Konsens hinsichtlich einer Verabschiedung des dazu erforderlichen Gesetzes zu ermöglichen. Mit ihrer Bereitschaft übernimmt die Landesregierung Verantwortung und leistet einen solidarischen Beitrag zu einem Konsens hinsichtlich eines Gesamtpakets Standortauswahlgesetz und Zwischenlagerung. Eine Reduzierung des mit Atomtransporten verbundenen Risikos für die Bevölkerung ist ein Aspekt in der Debatte, aber nicht der einzig relevante Aspekt. So ist u.a. Voraussetzung, dass weitere Länder sich an der Zwischenlagerung von Castoren beteiligen müssen. Schleswig-Holstein kann die Last nicht allein tragen. Außerdem darf die Genehmigungsfrist für Zwischenlager (40 Jahre ab erster Einlagerung) nicht verlängert werden. Zwischenlager dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden, dafür sind diese 4 Aufbewahrungsstätten weder genehmigt noch geeignet. Darüber hinaus müssen die Energieversorgungsunternehmen die Kosten für die Endlagersuche übernehmen und der Bund die Kosten für erforderliche Polizeieinsätze. 8. Welche Voraussetzungen müssen bis wann erfüllt sein, damit ein Standort als Standortzwischenlager für Castoren aus Sellafield und La Hague in Frage kommt? Die Landesregierung befindet sich in Übereinstimmung mit dem Landtag. Dieser erwartet, dass Schleswig-Holstein seine Zustimmung zur Zwischenlagerung an die Erfüllung der im Beschluss des Landtages LT-Drs. 18/751 (neu), 2. Fassung vom 24.04.2013, genannten Bedingungen knüpft. 9. Werden für den Transport von Castoren auf See besondere Schiffe eingesetzt? Welche Maßnahmen stehen bereit, wenn ein Schiff in Havarie gerät? Wer ist auf See für den Katastrophenschutz zuständig? Grundsätzlich kommen für den Transport die entsprechenden gefahrgutrechtlichen Regelungen sowie das Gesetz zu dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial zur Anwendung. Konkrete Hinweise zur Klassifizierung eines Schiffes erfolgen seitens des Katastrophenschutzes nicht. Für den Fall einer Havarie von Seeschiffen auf der Nord- und Ostsee wird das Unfallmanagement gemeinsam für die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und den Bund durch das Havariekommando sichergestellt. Der Havariestab bündelt dabei die Verantwortung unter anderem für die Durchführung von Maßnahmen zur Menschenrettung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung sowie zur gefahrenabwehrbezogenen Bergung bei komplexen Schadenslagen. Die genannten Partner stellen dem Havariekommando die zur Bekämpfung komplexer Schadenslagen notwendigen und verfügbaren Einsatzkräfte und -mittel zur Verfügung. Der Katastrophenschutz wird in inkommunalisierten Gebieten auf See durch die entsprechende untere Katastrophenschutzbehörde sichergestellt. Der Aufbau der Gefahrenabwehr wird durch die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung des Havariekommandos und dem Landeskatastrophenschutzgesetz Schleswig-Holstein bestimmt. Hierbei wird regelmäßig vor dem Feststellen eines Katastrophenfalls (§ 1 Landeskatastrophen- schutzgesetz Schleswig-Holstein) eine komplexe Schadenslage im Sinne des § 1 (4) der Vereinbarung zum Havariekommando eintreten, so dass die Gefahrenabwehrmaßnahmen auf See auch im Katastrophenfall tatsächlich durch das Havariekommando koordiniert 5 werden. 10. Werden die betroffenen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die ggf. von einem Transport betroffen wären, rechtzeitig informiert, um den Katastrophenschutz zu gewährleisten? Die Genehmigungsbehörde BfS informiert die Innenministerien der betroffenen Bundesländer über die geplante Transportstrecke. Von dort aus werden die atom- und gefahrgutrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden in Kenntnis gesetzt. 11. Mit welchem Personaleinsatz bei Polizeibeamten und anderen Sicherungskräften rechnet die Landesregierung hinsichtlich der Absicherung der Castor-Transporte? Die Planung eines Polizeieinsatzes wird wesentlich von den Rahmenbedingungen (Transportstrecke, Zeitpunkt der Transporte, örtliche Gegebenheiten, mögliches Störerpotenzial usw.) bestimmt. Diese Rahmenbedingungen sind gegenwärtig nicht bekannt. Aus diesem Grund ist die Berechnung eines Personaleinsatzes zur Absicherung der Castor-Transporte derzeit nicht hinreichend verlässlich möglich. 12. Vertritt die Landesregierung die Position von Innenminister Breitner (Zitat): „Kein Geld, kein Transport“? Die Landesregierung vertritt den Standpunkt, dass bei einem evtl. Transport von Behältern aus der Wiederaufarbeitung an einen Zwischenlagerstandort in Schleswig-Holstein dem Land keine Kosten für Polizeieinsätze entstehen dürfen. Die Landesregierung befindet sich damit in Übereinstimmung mit der vom Landtag am 24.04.2013 zu Punkt 4 der LT- Drs. 18/751 (neu), 2. Fassung, beschlossenen Position. 13. Hat der Betreiber des AKW Brunsbüttel bereits die Absicht geäußert, eine Genehmigung zur Übernahme/Lagerung von Castoren aus Sellafield und La Hague zu beantragen? Für die Genehmigungserteilung ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zuständig. Der Landesregierung ist bekannt, dass Bundesumweltminister Altmaier insoweit mit den Energiekonzernen im Gespräch steht. Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung gibt es allerdings bislang noch keine verbindliche Äußerung der Kernkraftwerks- und Zwischenlagerbetreiber zu der aktuell diskutierten Zwischenlagerfrage und dement- sprechend auch noch keine Genehmigungsanträge. 6 14. Sofern der Betreiber keinen Antrag zur Zwischenlagerung von Castoren aus Sellafield und La Hague stellt, auf welchem Wege möchte die Landesregierung die Pläne zur Schaffung eines Standortzwischenlagers dann umsetzten? Die Landesregierung ist weder juristisch noch politisch befugt, „Pläne zur Schaffung eines Standortzwischenlagers“ umzusetzen. 15. Erhalten Länder oder Betreiber von Zwischenlagern, die sich bereit erklären Castoren anderer Länder oder Betreiber aufzunehmen dafür eine Vergütung bzw. Entschädigung vom Bund, den anderen Bundesländern oder Betreibern? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Kosten der Zwischenlagerung sind grundsätzlich von der zuständigen Betreiber- gesellschaft zu tragen. Vergütungen oder Entschädigungen sind nicht vorgesehen. 16. Außer den in Rede stehenden 26 Castoren fallen bis zum planmäßigen Betriebsende deutscher AKW im Jahre 2022 weitere Abfälle an. Schließt die Landeregierung aus, dass diese Abfälle über den Aufbereitungsweg Sellafield und La Hague, ebenfalls in ein Schleswig-Holsteinisches Standortzwischenlager gelangen könnten? Mit der Atomgesetznovelle aus dem Jahre 2002 ist ab dem 1. Juli 2005 das Verbot von Transporten abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufarbeitung festgelegt worden. Die aus dem Auslaufbetrieb der deutschen Kernkraftwerke verbleibenden abgebrannten Brennelemente müssen deshalb an den Standorten der Kernkraftwerke zwischengelagert werden. 17. In wie weit würde die Einlagerung von Castoren aus Sellafield und La Hague den Rückbau des AKW Brunsbüttel behindern bzw. verzögern? Zurzeit ist das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel für die Aufnahme von Castoren mit abgebrannten Brennelementen aus der Anlage genehmigt. Die Betreiberin des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat zwar am 1. November 2012 bei der schleswig- holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde einen (7-seitigen) Antrag auf Erteilung einer Stilllegungsgenehmigung gestellt. Eine Konkretisierung der Stilllegungsplanung hat die Betreiberin bis heute allerdings noch nicht vorgenommen. Die Landesregierung erwartet jedoch nicht, dass es durch eine Einlagerung einzelner der 26 in Rede stehenden Castoren in das Zwischenlager Brunsbüttel zu einer Behinderung oder relevanten Verzögerung der Stilllegung des Kernkraftwerks Brunsbüttel kommen könnte. 18. Trifft es zu, dass der Betreiber des AKW Brunsbüttel beim Bundesamt für Strahlenschutz einen Antrag zum Umbau des Zwischenlagers eingereicht hat? 7 Wenn ja, dienen diese Umbaumaßnahmen dem Zweck, die beim geplanten Rückbau anfallenden Abfälle (Abraum) einlagern zu können, oder /und soll das AKW damit besser gegen Akte terroristischer Gewalt oder anderen Außeneinwirkungen –wie etwa Naturkatastrophen oder Flugzeugabstürze– abgesichert werden? Der Betreiber des Standort-Zwischenlagers Brunsbüttel hat im Mai 2012 beim Bundesamt für Strahlenschutz, der zuständigen Genehmigungsbehörde, einen Genehmigungsantrag gestellt, um technische Veränderungen am Zwischenlager vorzunehmen. Dieser Genehmigungsantrag bezieht sich auf anlagensicherungstechnische Änderungen. Der Genehmigungsantrag hat nicht zum Ziel, außer den bisher genehmigten Castor-Behältern des Kernkraftwerks Brunsbüttel darüberhinausgehend radioaktiven Abfall in das Standort- Zwischenlager Brunsbüttel einzulagern. 19. Befürwortet die Landesregierung einen Ausbau der Lagerkapazitäten in Brunsbüttel? Etwa in der Absicht, in Brunsbüttel sowohl Castoren aus Sellafield und La Hague lagern, als parallel dazu auch den Rückbau des AKW voranzubringen zu können? Ein Ausbau der Lagerkapazitäten zum Zwecke der Einlagerung von Castor-Behältern ist nicht notwendig. Die Landesregierung hält es aber für möglich, dass weitere Lagerkapazitäten für die Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Stoffe infolge des Abbaus des Kernkraftwerks unabhängig von der Frage der Sellafield-Castoren geschaffen werden müssen. Wegen des bisher nicht konkretisierten Abbauantrags lässt sich Genaueres hierzu gegenwärtig nicht sagen. 20. Hat die Landesregierung den Vorschlag von Bundesumweltminister Altmaier, sämtliche Castoren aus Sellafield und La Hague in Brunsbüttel zwischenzulagern, verbindlich zurückgewiesen? Die Vorschläge wurden von Minister Dr. Habeck bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern am 9.4.2013 nicht akzeptiert. Bundesumweltminister Altmaier hat öffentlich erklärt, dass er einen derartigen Plan nicht verfolgt. 21. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Schleswig-Holstein, das vom Bundesumweltminister angestrebte Zwischenlager in Brunsbüttel zu verhindern? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 22. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Schleswig-Holstein, die Anzahl der zur Zwischenlagerung aufzunehmenden Castoren selbst festzulegen? 8 Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 23. Sofern in 40 Jahren noch immer kein Endlager gefunden ist, verbleiben die in Schleswig-Holstein zwischengelagerten Castoren dann in diesem Bundesland? Falls ja, gibt es für Standortzwischenlager eine (sicherheitsbegründete) zeitliche Begrenzung? In LT-Drs. 18/751 (neu) heißt es unter Ziffer 2: „Der Genehmigungszeitraum von 40 Jahren ab der ersten Genehmigung des Zwischenlagers darf nicht verlängert und der Umfang nicht erweitert werden.“ Mit der Präzisierung, dass der Zeitraum von 40 Jahren ab erster Einlagerung gilt (und nicht ab Genehmigungserteilung), unterstützt die Landesregierung diese Forderung. Im Übrigen siehe Antwort auf die Kleine Anfrage, LT-Drs. 18/580, des Abg. Kumbartzky (Antworten auf die Fragen 3 und 11).