SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/768 18. Wahlperiode 06.05.2103 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin - Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Beherbergungsdienstleistungen Vorbemerkung des Fragestellers: Anlässlich des Landesverbandstages der DEHOGA Schleswig-Holstein in Heide erklärte Wirtschaftsminister Meyer am 16.04.2013, dass er nach dem Scheitern der Bundesratsinitiative der Landesregierung nun für eine Beibehaltung der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 Prozent für Übernachtungen sei. Diese Regelung solle auch über die Bundestagswahl hinaus erhalten bleiben. 1. In der Pressemitteilung vom 2. November 2012 erklärte die Landesregierung „Es hilft Mövenpick viel, aber Tante Ernas und Onkel Herberts Pension wenig.“ Revidiert die Landesregierung diese Aussage? Nein. 2. In derselben Pressemitteilung wird die Finanzministerin wie folgt zitiert: „Die Mehrheit der Länder hat gegen ihre eigenen Interessen votiert. Wer in Zeiten der Schuldenbremse einerseits einen harten Sparkurs fährt und andererseits ungerechte Subventionen im Bundesrat verteidigt, muss sich vor seinen Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen.“ Revidiert die Landesregierung auch diese Aussage? Nein. Drucksache 18/768 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wird die Landesregierung Abstand von weiteren Initiativen nehmen, die eine Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum Ziel haben, oder solche Initiativen künftig ablehnen? Die Landesregierung hat sich 2012 – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – für eine Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsdienstleistungen eingesetzt. Diese Initiative fand im Bundesrat keine Mehrheit. 4. Was unternimmt die Landesregierung, um das Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein zu fördern? Die Landesregierung hat sich auf eine neue Ausrichtung der Förderung verständigt , die auch dem Hotel- und Gaststättengewerbe zugutekommt. Mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2014 soll die Tourismusförderung hier unter dem programmatischen Dach der „nachhaltigen Wertschöpfung“ weitergeführt werden. In der zum Jahresende auslaufenden aktuellen Förderperiode besteht derzeit ein grundsätzlicher Antragsannahmestopp, wobei aber Ausnahmemöglichkeiten für strukturverbessernde größere Maßnahmen bestehen. Die noch vorhandenen Fördermittel sollen für die vorliegenden Anträge und die Ausnahmefälle verwendet werden. 5. Wie hoch wäre die Belastung für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein, wenn die Mehrwertsteuerermäßigung für das Beherbergungsgewerbe im Sinne der ursprünglichen Haltung der Landesregierung zurückgenommen würde? Die Angaben sind der Drucksache 17/49 zu entnehmen.