SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/769 18. Wahlperiode 2013-05-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Kabinettsbeschluss zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle in SchleswigHolstein Vorbemerkung Die Staatssekretärin im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Nestle, hat anlässlich einer Podiumsveranstaltung in Brunsbüttel ausgeführt, dass das Kabinett einen Beschluss in vier Punkten zur Zwi- schenlagerung von radioaktiven Abfällen in Brunsbüttel vereinbart und verabschiedet hat und dass die Zwischenlagerung durch den Bundesumweltminister Altmeier an Herrn Dr. Habeck herangetragen wurde. 1. Hat die Landesregierung hinsichtlich der Zwischenlagerung radioaktiver Abfäl- le in Schleswig-Holstein oder Brunsbüttel einen Kabinettsbeschluss gefasst? Wenn ja, wann und mit welchen Inhalten wurde dieser Beschluss gefasst? Wenn nein, auf welcher Grundlage und mit welcher Motivation hat Frau Sts. Nestle die Äußerungen getätigt? Ja, die Landesregierung hat am 9. April 2013 einen Kabinettsbeschluss zur „Zwi- schenlagerung von Atommüll in Schleswig-Holstein“ gefasst. In dem Kabinettsbe- schluss spricht sich die schleswig-holsteinische Landesregierung unter anderem da- für aus, Verantwortung zu übernehmen und einen solidarischen Beitrag zu einem Konsens hinsichtlich eines Gesamtpakets Standortauswahlgesetz und Zwischenla- gerung zu leisten. Politische Zustimmung zu einer Zwischenlagerung in Schleswig- Holstein knüpft die Landesregierung an Bedingungen, wie eine gerechte Lastenver- Drucksache 18/769 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 teilung zwischen den Ländern an deren Kraftwerksstandorten eine vorübergehende Zwischenlagerung in Frage kommt und die Klarstellung, dass aus Zwischenlagern keine Endlager dürfen werden. Weitere Bedingungen sind, dass die Kosten für die Endlagersuche von den Betreibern aufgebracht werden müssen und dass Landtag und Öffentlichkeit regelmäßig unterrichtet werden. 2. Sofern ein Kabinettsbeschluss hinsichtlich der Zwischenlagerung von radioak- tiven Abfällen gefasst wurde, hat die Landesregierung vor Veröffentlichung des Beschlusses Rücksprache mit den Betroffenen vor Ort, wie der Stadt Brunsbüttel, dem Betreiber des Kernkraftwerkes, dem Hafen oder ggbs. auch anderen gehalten? Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich in ihrem Kabinettsbeschluss mit der Frage einer grundsätzlichen Zwischenlagerung aus der Wiederaufbereitung befasst. Eine Standortfrage war hiermit nicht verbunden, so dass vor der Veröffentlichung des Beschlusses keine Rücksprachen geführt wurden und auch nicht erforderlich waren. Der Standort Brunsbüttel ist nicht von der Landesregierung ins Gespräch gebracht worden, sondern von Bundesminister Altmaier. Für die Genehmigung der Zwischen- lagerung ist ein Antrag des Zwischenlagerbetreibers erforderlich, über den das Bun- desamt für Strahlenschutz zu entscheiden hat. 3. Wann und in welchem Rahmen wurden die Absprachen zwischen Bundesmi- nister Altmeier und Energiewendeminister Dr. Habeck getroffen und mit wel- chem Inhalt? Minister Dr. Habeck hat am 28. März 2013 Bundesminister Altmaier in einem Schrei- ben mitgeteilt, dass Schleswig-Holstein an einer konsensualen Lösung zur aktuellen Diskussion zu einem Endlagersuchgesetz und der Frage der Zwischenlagerung inte- ressiert sei, dies aber an bestimmte Kriterien geknüpft sei. Mit Schreiben vom 2. April 2013 lud Minister Altmaier die Ministerpräsidenten der Länder zu einem Gespräch am 9. April 2013 ein, bei dem eine abschließende Ver- ständigung hinsichtlich noch offener Punkte zum Standortauswahlgesetz für hochra- dioaktiven Atommüll erfolgen sollte. Minister Dr. Habeck hat dort in Vertretung des Ministerpräsidenten gemeinsam mit dem Chef der Staatskanzlei die Position der Landesregierung, wie im Kabinett beschlossen, vertreten. Außerdem hat Minister Dr. Habeck bei diesen Verhandlungen die von Bundesminister Altmaier mit Schreiben vom 8. April 2013 aufgeworfenen Vorschläge der Zwischenlagerung sämtlicher Cas- toren aus Sellafield und La Hague in Brunsbüttel zwischenzulagern, nicht akzeptiert. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/769 3 4. Hat es sich ggbs. um vertrauliche Gespräche zwischen den Ministern gehan- delt, um die Möglichkeit der Rücksprache mit den regionalen Betroffenen zu ermöglichen? Wenn ja, warum wurde die Öffentlichkeit vor den direkt Betroffenen informiert? Wenn nein, wie begründet die Landesregierung ihr Handeln? Auf die Antworten zu Frage 2 und 3 wird verwiesen.