SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/773 18. Wahlperiode 13-05-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Radwegebau an der Landesstraße 168 Vorbemerkung des Fragestellers: Verkehrsminister Reinhard Meyer hat ankündigt, dass für die Wideraufnahme der L 168 in den Radwegeplan für den Bau eines Radweges auf der Teilstrecke der Landstraße L 168 zwischen Herzhorn und Dückermühle drei Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Eine Radfahrerzählung sollte erfolgen, Sicherheitsaspekte berücksichtigt und eine Beteiligung der Kommunen stattfinden. 1. Welche Kriterien müssen nach Auffassung der Landesregierung erfüllt sein, da- mit eine Trennung von Motorverkehr und Fahrradverkehr als notwendig und geboten angesehen werden muss? Antwort: Das MWAVT legt bei der Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen im Radwegebau und bei der Beurteilung der Dringlichkeit landesweit ein einheitliches Beurteilungsschema zu Grunde. Dabei werden für die Dringlichkeitseinstufung von Radwegen im Einzelnen folgende verkehrliche, strukturelle und ökologische Kriterien beachtet:  Verkehrs- und Unfallsituation,  Verkehrsbelastung,  Schulstandorte und deren Einzugsbereiche,  Lage zentraler Einrichtungen,  Art der Siedlungsstruktur,  naturräumliche Gegebenheiten,  Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie  touristische Aspekte. Drucksache 18/773 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. In welchem Umfang und bis wann ist mit einer Radfahrerzählung an der L 168 zu rechnen? Antwort: Die Radverkehrszählung wird zurzeit durch die Niederlassung Itzehoe des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr vorbereitet. Hierbei wird auch der notwendige Umfang festgelegt werden. 3. Welche Sicherheitsaspekte sollten nach Auffassung der Landesregierung berücksichtigt werden? Antwort: Hinsichtlich der Sicherheitsaspekte sind insbesondere die Verkehrs- und Unfallsituation sowie die Verkehrsbelastung einer Landesstraße zu betrachten. Weiterhin ist die Verkehrsart – Schul-, Alltags- oder Freizeitradverkehr – zu berücksichtigen . 4. Ist ein möglicher Fahrradweg auf der Teilstrecke der Landstraße L168 zwischen Herzhorn und Dückermühle nach Auffassung der Landesregierung förderfähig? Wenn ja, wird die Landesregierung diesen Fahrradweg fördern? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ein Radweg im Zuge der L 168 zwischen Herzhorn und Dückermühle in kommunaler Baulast könnte vom MWAVT finanziell unterstützt werden, wenn die verkehrliche Notwendigkeit für die Anlage eines solchen Weges durch die Kommunen nachgewiesen wird. 5. Unterstützt die Landesregierung das Ziel, dass ein Radweg auf der Teilstrecke der Landstraße L168 zwischen Herzhorn und Dückermühle angelegt werden kann? Wenn ja, wie und wann ist mit einem Bau zu rechen und bis wann soll der Radweg spätestens angelegt sein? Wenn nein, welche Gründe haben zu der Entscheidung geführt, den Radweg nicht mit Landesmitteln zu fördern? Antwort: Wenn die verkehrliche Notwendigkeit für die Anlage eines Radweges nachgewiesen wird, wird die Landesregierung die Anlage eines Radweges an der L 168 zwischen Herzhorn und Dückermühle unterstützen. 6. Wie und in welchem Rahmen erwartet die Landesregierung eine Beteiligung der betroffenen Kommunen? Antwort: Über Art und Umfang einer kommunalen Beteiligung wird das MWAVT mit den Kommunen Abstimmungsgespräche führen, wenn die verkehrliche Notwendigkeit für die Anlage eines Radweges nachgewiesen ist. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 773 3 7. Wann ist mit einem Baubeginn auf dem Teilstück zwischen Grönland und der L 100 zu rechnen? Antwort: Das MWAVT hat der Niederlassung Itzehoe des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr den Auftrag erteilt, die Planungen für diesen Radweg wieder aufzunehmen . Da nicht abschließend beurteilt werden kann, welchen Zeitbedarf insbesondere das Genehmigungsverfahren in Anspruch nehmen wird, kann zu einem möglichen Baubeginn keine seriöse Aussage getroffen werden.