SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/782 18. Wahlperiode 13.05.13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schaffung weiterer Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein 1. Welche Organisationen betreiben in welchen Kreisen und Städten Frauenhäuser? Wie ist die jeweilige Zuwendungshöhe? Antwort: Die Antworten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Frauenhaus Organisation Kreis / kreisfreie Stadt Bewilligung in Euro FH Flensburg Hilfe für Frauen in Not e.V. Flensburg 278.030 FH Heide Frauenhaus Dithmarschen e.V. Dithmarschen 256.350 FH Rendsburg Brücke Rendsburg-Eckernförde Rendsburg-Eckernförde 258.450 FH Kiel Initiativgruppe Frauenhaus Kiel e.V. Kiel 327.370 FH Itzehoe Autonomes Frauenhaus Itzehoe e.V. Steinburg 228.260 FH Neumünster Frauenhausinitiative Neumünster e.V. Neumünster 235.790 FH Preetz Frauenhaus Kreis Plön e.V. Plön 180.180 FH Lensahn/ Eutin Frauenhaus Ostholstein e.V. Ostholstein 185.920 FH Elmshorn Frauen helfen Frauen in Not e.V. Pinneberg 354.600 FH Wedel Frauen helfen Frauen e.V. Pinneberg 178.590 FH Pinneberg Frauenhaus Pinneberg e.V. Pinneberg 180.180 FH Norderstedt Diakonisches Werk Hamburg-West Südholstein Segeberg 302.940 FH Ahrensburg Frauen helfen Frauen e.V. Stormarn 168.520 FH Lübeck autonom Frauen helfen Frauen e.V. Lübeck 480.510 FH Lübeck AWO AWO Schleswig-Holstein gGmbH Lübeck 230.300 FH Schwarzenbek Hilfe für Frauen in Not e.V. Herzogtum-Lauenburg 153.820 Drucksache 18/ 782 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Nach welchen Kriterien werden die im Haushalt 2013 zusätzlich bereitgestellten Mittel vergeben? Antwort: Die zusätzlich bereitgestellten Mittel wurden entsprechend den in der Richtlinie zur Förderung der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser (Amtsblatt Schleswig -Holstein 2011, S. 949ff) festgelegten Kriterien vergeben. 3. Nach welchen Kriterien wird der Bedarf an Frauenhausplätzen festgestellt? Antwort: Im „Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ (BT-Drs. 17/10500, August 2012) wird darauf hingewiesen, dass es in keinem Bundesland eine Bedarfsanalyse gibt, sondern mit dem Bericht eine erste Bestandsaufnahme vorliegt. Somit liegt auch für SchleswigHolstein keine Bedarfsanalyse vor. Ein Indikator für den Bedarf von Frauenhausplätzen ist die tatsächliche Inanspruchnahme (Belegung) der Einrichtungen. 4. Wie stellt sich die Anwendung dieser Kriterien anhand der zurzeit tatsächlich vorgehaltenen Plätze (a) einzeln nach Kreisen und kreisfreien Städten und (b) für das Land Schleswig-Holstein dar und wie bewertet die Landesregierung die landesweite Verteilung der Plätze? Antwort: Die Belegungssituation der Frauenhäuser im Jahresdurchschnitt 2012 stellt sich wie folgt dar: Frauenhaus Plätze durchschnittliche Belegung 2012 Elmshorn 28 80,5% Flensburg 22 76,5% Heide 21 68,8% Itzehoe 18 69,4% Kiel 26 100,0% Lübeck autonom 40 129,0% Neumünster 20 87,2% Norderstedt 25 84,8% Ostholstein 15 81,4% Pinneberg 15 87,4% Plön 15 87,1% Rendsburg 22 63,6% Schwarzenbek 13 93,5% Stormarn 13 93,7% landesweit 88,6% Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 782 3 Bei der landesweiten Verteilung der Frauenhäuser handelt es sich um ein historisch gewachsenes Hilfenetz, das sich als flächendeckendes Angebot bewährt hat. 5. Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten beiden Jahren eine untragbare Versorgungssituation durch mangelnde Frauenhausplätze in SchleswigHolstein ? Antwort: Wie der Tabelle in Antwort 4 zu entnehmen ist, betrug die durchschnittliche Belegung im Jahr 2012 in Lübeck fast 130%. Dies liegt oberhalb der Grenze, die fachlich vertretbar ist. 6. Steht die Landesregierung weiterhin zu der von Sozialministerin Alheit im vorwärtsExtra (Ausgabe 11/2012) im Zusammenhang mit Frauenhäusern getroffenen Aussage, „gute Hilfsangebote vor Ort zu ermöglichen“? Antwort: Die Landesregierung steht zu der Aussage, die die Sozialministerin im Zusammenhang mit den Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen getätigt hat. Insbesondere ortsnahe Beratungsangebote sind wichtig. 7. Wird die Landesregierung darauf hinwirken, Frauenhausplätze in Nordfriesland und/oder Schleswig-Flensburg zu schaffen? 8. Wenn nein, wie ist das mit der in Frage (6) ausgeführten Aussage zu vereinbaren , da es sich in beiden Fällen um flächenmäßig sehr große Kreise (jeweils fast die Größe des Saarlandes) handelt? Antwort zu den Fragen 7 und 8: Frauenhausplätze werden nicht von der Landesregierung, sondern von Trägern geschaffen. Es ist das Ziel, gute Hilfsangebote vor Ort zu ermöglichen, die auch in Anspruch genommen werden. In den Kreisen Nordfriesland und SchleswigFlensburg werden drei Frauenberatungsstellen und eine Außenstelle gefördert. Um die wohnortnahe Versorgung zu stärken, wurde die Förderung für diese Beratungsstellen im Jahr 2012 um 5.500 € angehoben. Frauenhausplätze bestehen für die im Vergleich zum Saarland dünn besiedelten Flächenkreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg in erreichbarer Entfernung in Flensburg, Heide und Rendsburg. In diesen Häusern zeigt sich seit Jahren eine unterdurchschnittliche Belegung, so dass auch ein höherer Bedarf aus den genannten Kreisen hätte gedeckt werden können. 9. Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass die Landesregierung ein zusätzliches Frauenhaus in Lübeck neu fördert (bitte Konzeption, Träger und finanzielle Zuwendungsmittel darstellen und die Notwendigkeit ausführlich begründen )? Drucksache 18/ 782 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Eine dauerhaft hohe Belegung von über 100 %, wie im autonomen Frauenhaus Lübeck, ist weder für die hilfesuchenden Frauen und ihre Kinder noch für die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus tragbar. Neben dem Ziel der gleichmäßigeren Auslastung aller Frauenhäuser sollte die Situation auch durch die Wiederaufnahme der Förderung von wenigstens 15 Plätzen in Lübeck entschärft werden. Ein entsprechender Antrag der AWO lag vor, so dass nach dessen Prüfung 230.300 € an die AWO bewilligt werden konnten und das Frauenhaus der AWO mit der seit Jahren bestehenden Konzeption als Zufluchtsort für Frauen und deren Kinder wiedereröffnet werden konnte. 10. Gab es eine Ausschreibung über den Betrieb des neuen Frauenhauses in Lübeck ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Mit dem „neuen“ Frauenhaus in Lübeck wurde ein seit 28 Jahren bestehendes Frauenhaus wieder in die Förderung aufgenommen. Dem lag eine Antragstellung auf der Grundlage der o.g. Förderrichtlinie zu Grunde. Eine Ausschreibung war daher entbehrlich und ist nicht erfolgt. 11. Warum hat die Landesregierung den Antrag auf Erhöhung um zwei Plätze im Frauenhaus Ahrensburg abgelehnt? Antwort: Das Frauenhaus Ahrensburg ist zwar seit Jahren überdurchschnittlich hoch belegt , allerdings zeigt die Belegungsstatistik, dass nur zwischen 23% und 50% der Bewohnerinnen des Frauenhauses direkt aus dem Einzugsbereich kamen. Weitere rund 15 % kamen aus anderen Bereichen aus Schleswig-Holstein, 35 bis 50 % kamen nicht aus Schleswig-Holstein. Ein hoher Bedarf aus der Region, der die Schaffung zusätzlicher Plätze rechtfertigen würde, ist demnach nicht gegeben. Eine Entlastung für das Haus könnte durch die im Jahr 2012 eingeführte Datenbank erreicht werden, mit der eine gleichmäßigere Belegung aller Frauenhäuser in Schleswig-Holstein bewirkt werden soll.