SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/785 18. Wahlperiode 2013-05-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen ohne Rechtsgrundlage? Vorbemerkung: Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum hat die Sicherheitsüberprüfung von Personen im Vorfeld von Großveranstaltungen beanstandet. Einwilligungen seien mangels Freiwilligkeit nicht als Rechtsgrundlage geeignet. 1. Sind unter der aktuellen Landesregierung Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen vorgenommen worden? Wenn ja, bei welchen Veranstaltungen sind wie viele Personen durch wen überprüft worden, und um welchen Personenkreis handelte es sich? Antwort: Ja. Sicherheitsüberprüfungen wurden beim Neujahrsempfang der Landesregierung zu Ehren des Konsularischen Korps in Büdelsdorf und anlässlich der Taufe eines israelischen U-Bootes auf der TKMS Werft in Kiel vorgenommen. Konkrete Zahlen zur Anzahl der vorgenommenen Überprüfungen können nicht gemacht werden, weil mit Veranstaltungsende eine Datenlöschung vorgenommen wird. Überprüft werden die Personen, die sich am Veranstaltungstag im zu sichernden Bereich aufhalten werden, wie z.B. Caterer, Techniker pp. Drucksache 18/785 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Beabsichtigt die Landesregierung, künftig Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen vorzunehmen? Wenn ja, bei welchen Veranstaltungen ist dies geplant und bei welchem Personenkreis? Antwort: Ja. Aktuell sind keine Veranstaltungen geplant, die aufgrund der Gefährdungslagenbeurteilung eine Sicherheitsüberprüfung notwendig machen. 3. Teilt die aktuelle Landesregierung die Auffassung des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums , dass eine Einwilligungserklärung mangels Freiwilligkeit als Rechtsgrundlage nicht in Betracht kommt? Antwort: Nein.